Das Sparbuch passt dank frei wählbarer Laufzeit und flexibler Einzahlungsmodelle zu den Bedürfnissen junger Kunden nach Freiheit und Sicherheit. Sie bestimmen, wann Sie wie viel Geld ein- oder auszahlen und profitieren dabei von einer sicheren Verzinsung.
Das Sparbuch für junge Kunden
Flexibel und sicher sparen
Ihre Vorteile mit einem Sparkonto
- Sichere Geldanlage
- Sichere Verzinsung
- Flexible Einzahlungen möglich
- Variable Laufzeit
- Ohne Kündigung über bis zu 2.000 Euro monatlich verfügen
Beliebte Geldanlage für junge Menschen
Mit einem Sparbuch legen junge Kunden ihr Geld sicher, einfach und praktisch risikofrei an. Dabei genießen Sie maximale Freiheit, denn Sie entscheiden selbst, wann, wie oft und in welcher Höhe Sie Geld einzahlen. Zudem gibt es keine vorgegebene Laufzeit. Nicht ohne Grund erfreut sich das Sparbuch bei jungen Kunden bereits seit Jahrzehnten hoher Beliebtheit als sichere Anlageform.
Zinsen ab dem ersten Tag
Mit einem Sparbuch erhalten Sie ab dem ersten Tag Zinsen für Ihr Angespartes, die Ihnen jeweils am Jahresende gutgeschrieben werden. Die Höhe der Zinsen richtet sich dabei nach dem aktuellen Leitzinssatz.
Fragen und Antworten zum Sparbuch
Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer unserer bundesweit über 10.000 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zur Volksbank Raiffeisenbank in Ihrer Nähe angezeigt.
Sie können ohne zu kündigen jeden Monat problemlos über bis zu 2.000 Euro verfügen.*
Die Kündigungsfrist zum Auflösen eines Sparbuchs beträgt drei Monate. Beachten Sie bitte die allgemeinen Sparbedingungen Ihrer Bank.
Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Bankkunden einfacher geworden, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Ihr Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) führt die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch für Sie an das Finanzamt ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Einmal im Jahr fragen die Banken die Kirchensteuermerkmale aller Bankkunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.
*Es gelten die allgemeinen Sparbedingungen Ihrer Bank.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbanken Raiffeisenbanken sind der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.