KfW-Schnellkredit

Kreditprogramm fördert nun auch Kleinstunternehmen

19. November 2020

Kurz und knapp Was Sie jetzt wissen müssen

Für den KfW-Schnellkredit können Sie sich an Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort wenden.

Mit dem KfW-Schnellkredit hat die Bundesregierung ein weiteres Hilfsprogramm beschlossen, das Unternehmen und Selbstständige in Deutschland während der Corona-Krise schnellstmöglich unterstützen soll. Mehr zum Schnellkredit erfahren Sie hier.

Wer ist förderberechtigt?

Die Förderung soll Selbstständigen und Unternehmen aus der mittelständischen Wirtschaft zugutekommen, die sich aufgrund der Corona-Krise in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten befinden. Seit dem 9. November 2020 fördert der Bund nun auch Selbstständige und Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Unternehmen, die bereits zum 31. Dezember 2019 in finanzielle Schieflage geraten sind, kommen für die Förderung nicht in Frage. Um den KfW-Schnellkredit beantragen zu können, müssen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind seit mindestens Januar 2019 am Markt tätig.
  • In den Jahren 2017 bis 2019 haben Sie im Durchschnitt einen Gewinn erwirtschaftet.

 

Dafür können Sie den KfW-Schnellkredit verwenden

Der Schnellkredit dient dazu, Sie bei der Abdeckung Ihrer laufenden Kosten zu unterstützen. Dazu zählen sowohl Aufwendungen für Betriebsmittel als auch für Miete, Warenlager oder die Gehälter Ihrer Mitarbeiter. Zudem soll der Kredit Ihnen weiterhin Investitionen in neue Ausstattung und Anschaffungen ermöglichen.

Da die KfW einige Vorhaben generell nicht – oder nur unter bestimmten Bedingungen – unterstützt, sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren, ob Ihr Geschäftsvorhaben förderberechtigt ist. Ein Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Die wichtigsten Informationen für Sie im Überblick

  • Für Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern liegt die Kredithöhe bei maximal 625.000 Euro.
  • Das Kreditvolumen für Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten beträgt maximal 1.125.000 Euro.
  • Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern können einen Kredit in Höhe von bis zu 1.800.000 Euro beantragen.
  • Die KfW bietet eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren an – auf Wunsch mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Mit dem Schnellkredit werden vor allem Investitionen und Betriebsmittel gefördert.
  • Die KfW übernimmt das Kreditausfallrisiko zu 100 Prozent.

 

Schnelles Antragsverfahren

Ziel des KfW-Schnellkredits ist es, Betroffene möglichst zeitnah finanziell zu unterstützen. Aus diesem Grund wird der Zugang zum Kredit erleichtert. So benötigen Sie zum Beispiel nur noch wenige Unterlagen zum Nachweis Ihrer Angaben im Antrag. Für den Kredit sowie den Antrag können Sie sich an Ihre Hausbank wenden. Die Berater Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Weitere Informationen zum KfW-Schnellkredit erhalten Sie auch in der FörderWelt der DZ BANK.

Lassen Sie sich von Ihrer Volksbank Raiffeisenbank beraten, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Die Mitarbeiter Ihrer Bank helfen Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihre Bank oder die zuständigen Behörden nicht ersetzen.