Rund zwei Drittel aller Studenten jobben. Ob für diese Tätigkeiten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind, hängt von vielen Details ab. Hier erfahren Sie das Wichtigste dazu.
Wann Studenten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen
So nutzen Sie Steuerfreibeträge und sparen Sozialversicherungsbeiträge
Regeln für die Sozialversicherung
Ein Klassiker unter Studenten ist der Studienfinanzierungsmix, also die Kombination von Elternunterhalt, BAföG und Nebenjob zur Finanzierung des Studiums. Wer allerdings eine Werkstudententätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ausübt, sollte einige Regeln bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge beachten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Stundenzahl und des Bruttoeinkommens. Generell gilt, dass Sie den ordentlichen Studentenstatus beibehalten müssen, um sozialversicherungsrechtliche Sonderregelungen in Anspruch nehmen zu können.
Wann Studenten Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen
Ob Sie als Student Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, hängt unter anderem von Ihrer Wochenarbeitszeit ab. Es muss gewährleistet sein, dass Sie Ihre Erwerbsarbeit nicht höher als Ihr Studium bewerten. Das bemisst sich insbesondere nach den Wochenstunden, in denen Sie während des Semesters eine Erwerbstätigkeit ausüben. Dabei nimmt der Gesetzgeber einen Vollzeitjob mit 40 Stunden als Maßstab: Wenn Sie weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten gehen und familienversichert sind, zahlen Sie in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge. In der vorlesungsfreien Zeit dürfen Sie bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, ohne Ihren Studentenstatus zu verlieren und Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Bei einem Minijob – also einer Tätigkeit, deren monatliche Einkommensobergrenze ab 2024 bei 538 Euro liegt – sind Sie von den Beiträgen befreit. Bei einem Midijob zahlen Sie geringere, gestaffelte Beiträge.
Wann Studenten Lohnsteuer zahlen müssen
Jobben Sie neben ihrem Studium, müssen Sie Lohnsteuer von Ihrem Arbeitslohn zahlen. Bei kurzfristigen Beschäftigungen kann der Arbeitgeber pauschaliert versteuern. Andernfalls erfolgt die Abrechnung normal per Lohnsteuerkarte. Ein Minijob allerdings ist in der Regel lohnsteuerfrei. Die vom Arbeitgeber zunächst einbehaltene Lohnsteuer und gegebenenfalls auch die einbehaltene Kirchensteuer können Sie sich nach Ablauf des Kalenderjahres vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie eine Steuererklärung als Student abgeben. Um sich die einbehaltenen Steuern voll erstatten lassen zu können, dürfen Sie die Jahresarbeitslohngrenze nicht überschreiten. Sie errechnet sich aus dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr 2024 zuzüglich dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro zuzüglich selbstgetragene Krankenkassenbeiträge und im eingeschränkten Umfang weitere Versicherungsbeiträge wie zum Beispiel Altersvorsorge-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsbeiträge.