Studiengebühren

Auch an staatlichen Hochschulen können Gebühren anfallen

In allen deutschen Bundesländern wurden die regulären Studiengebühren an staatlichen Hochschulen wieder abgeschafft. Die Gebührenfreiheit gilt allerdings nicht für jeden Studenten.

Wer muss zahlen?

An staatlichen Universitäten und Fachhochschulen können Studiengebühren für Langzeitstudenten, Gasthörer, Teilnehmer an bestimmten Aufbaustudiengängen und für Studenten dualer Studiengänge anfallen. Private Hochschulen nehmen grundsätzlich Gebühren von ihren Studenten, da sie keine staatlichen Subventionen beziehen. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Beträgen, die monatlich oder pro Semester entrichtet werden müssen.

Langzeitstudiengebühren

In den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erheben die staatlichen Universitäten aktuell Langzeitstudiengebühren, wenn die Studenten deutlich länger studieren, als die Regelstudienzeit vorgibt. Es werden zusätzlich zum Semesterbeitrag Kosten von 400 bis 500 Euro pro Semester fällig.

Wofür werden die Studiengebühren verwendet?

Die Langzeitstudiengebühren werden von den Hochschulen eingenommen. Sie sollen – genau wie die mittlerweile abgeschafften allgemeinen Studiengebühren – genutzt werden, um die Qualität von Studium und Lehre zu verbessern. So können sie etwa für eine neue Ausstattung der Seminarräume ausgegeben werden oder zusätzliche Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter finanzieren.

Studiengebühren in anderen Ländern

Viele deutsche Studenten möchten ein Semester im Ausland verbringen oder sogar das ganze Studium in einem anderen Land absolvieren. In einigen europäischen Ländern fallen an den staatlichen Hochschulen für Studenten aus EU-Staaten keine Studiengebühren an. Sie studieren aktuell zum Beispiel in Schweden, Dänemark, Slowenien, Frankreich oder Polen gebührenfrei. Studienprogramme in englischer Sprache können allerdings kostenpflichtig sein. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf den Websites der Universitäten.

Studiengebühren von der Steuer absetzen

Studiengebühren dürfen ebenso wie andere Kosten, die mit dem Studium verbunden sind – zum Beispiel Lehrmaterial oder Fortbildungsgebühren – von der Steuer abgesetzt werden. Für Studenten, die neben dem Studium arbeiten, zahlt sich eine Steuererklärung daher oft aus.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank oder die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.