BAföG: Alle Infos zu der Ausbildungsförderung

Kurz und kompakt

  • Die Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinsfreien Darlehen mit Rückzahlungspflicht.

  • Das BAföG deckt monatliche Kosten wie Miete und Lebensunterhalt und kann auch für Auslandsaufenthalte beantragt werden.

  • Zuständig für Anträge sind das Amt für Ausbildungsförderung oder das Studierendenwerk; der Bewilligungszeitraum beträgt meist ein Jahr.

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Staatliche Unterstützung für Schule, Ausbildung und Studium

BAföG besteht in der Regel zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinsfreien Darlehen, das grundsätzlich an den Staat zurückbezahlt werden muss. Mit der finanziellen Zuwendung werden Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende unterstützt.

Wofür ist BAföG gedacht?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, soll jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen, wenn sie diese nicht durch eigene Ersparnisse oder finanzielle Zuschüsse der Eltern finanzieren können. Die monatlichen Auszahlungen decken zum Beispiel Miete und Lebenshaltungskosten. Auch für teure Auslandsaufenthalte können Studierende unterstützendes Auslands-BAföG beantragen.

BAföG beantragen

Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende müssen BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung in ihrer Nähe beantragen. Für Studierende ist das Studierendenwerk ihrer Hochschule zuständig. Der Bewilligungszeitraum, über den entschieden wird, beträgt meist ein Jahr. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt die notwendigen Formulare und umfangreiche Hinweise für die Antragstellung bereit.

Wer bekommt BAföG?

Der Staat unterstützt nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern zum Beispiel auch Auszubildende und Studierende. Mit BAföG fördert der Staat in der Regel die erste Ausbildung, aber auch der zweite Bildungsweg und eine anschließende Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen finanziert werden. Keine Angst bei der Studienwahl: Ein Fachwechsel bedeutet nicht grundsätzlich das Ende der Förderung, sofern der Wechsel vor dem vierten Fachsemester erfolgt.

So viel BAföG bekommen Studierende

Die Höhe des BAföGs variiert und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen zum Beispiel das Vermögen und Einkommen der Beziehenden und der Verdienst der Eltern. Der Höchstsatz beträgt für Studierende monatlich 992 Euro ab dem Wintersemester 2024/25. Der Einkommensfreibetrag für zusammenlebende Eltern beträgt 2.540 Euro, für einen alleinerziehenden Elternteil 1.690 Euro.

Rückzahlung des BAföGs

Spätestens fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit muss die Rückzahlung beginnen. Diese erfolgt nicht an das BAföG-Amt, sondern an das Bundesverwaltungsamt in Köln. Der Betrag kann in Raten oder mit einer einmaligen Zahlung beglichen werden, wobei die Höchstsumme, die zurückgezahlt werden muss, 10.000 Euro beträgt. Es gibt allerdings Ausnahmen: BAföG für Schülerinnen und Schüler muss zum Beispiel nicht getilgt werden. Für die Rückzahlung haben die Absolventinnen und Absolventen insgesamt zwanzig Jahre Zeit. Meist sind die Schulden aber deutlich früher beglichen.

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Karrierestart

Mehr Informationen zum Karrierestart für Studierende, Absolventinnen und Absolventen findest du auf der Website deiner Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.


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