Spätestens fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit muss die Rückzahlung beginnen. Diese erfolgt nicht an das BAföG-Amt, sondern an das Bundesverwaltungsamt in Köln. Der Betrag kann in Raten oder mit einer einmaligen Zahlung beglichen werden, wobei die Höchstsumme, die zurückgezahlt werden muss, 10.000 Euro beträgt. Es gibt allerdings Ausnahmen: BAföG für Schülerinnen und Schüler muss zum Beispiel nicht getilgt werden. Für die Rückzahlung haben die Absolventinnen und Absolventen insgesamt zwanzig Jahre Zeit. Meist sind die Schulden aber deutlich früher beglichen.