Elternunabhängiges BAföG

Kurz und kompakt

  • Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung ihrer Kinder finanziell zu unterstützen; in bestimmten Fällen bleibt das elterliche Einkommen unberücksichtigt, sodass Studierende elternunabhängiges BAföG erhalten können

  • Auch bei Studienbeginn nach dem 30. Lebensjahr oder nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit ab dem 18. Lebensjahr ist elternunabhängiges BAföG möglich.

  • Weitere Ausnahmen bestehen für Vollwaisen oder wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist und nicht ermittelt werden kann.

Wann das Einkommen deiner Eltern bei der BAföG-Berechnung unberücksichtigt bleibt

Nach dem Unterhaltsrecht sind Eltern in der Regel unterhaltspflichtig und müssen die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren. Daher wird das elterliche Einkommen bei der Berechnung des BAföG-Satzes grundsätzlich angerechnet. In Ausnahmefällen kannst du jedoch elternunabhängiges BAföG erhalten.

Elternunabhängige Förderung in Ausnahmefällen

Hast du Anspruch auf die Ausbildungsförderung, findet auf Grundlage des § 11 Abs. 2 BAföG nicht nur dein eigenes Vermögen und Einkommen Berücksichtigung bei der Berechnung, sondern auch das Einkommen von Ehegattinnen bzw. Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern und deiner Eltern. Das zuständige Amt zieht also von der dir zustehenden Summe unter anderem das anrechenbare Einkommen deiner unterhaltspflichtigen Eltern ab. Allerdings besteht in einigen Fällen die Möglichkeit der elternunabhängigen Förderung. Der dritte Absatz des § 11 BAföG gibt Aufschluss über diese Ausnahmen.

Voraussetzungen für das elternunabhängige BAföG

Gemäß § 11 Abs. 3 BAföG bleibt das Einkommen der Eltern bei der Berechnung des BAföG-Satzes außen vor, wenn du als Auszubildende oder Auszubildender zum Beispiel

  • ein Abendgymnasium besuchst – die Hochschulreife also auf dem zweiten Bildungsweg erwirbst,
  • dein 30. Lebensjahr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts vollendet hast,
  • nach Vollendung deines 18. Lebensjahres bei Beginn des Ausbildungsabschnitts mindestens fünf Jahre erwerbstätig warst oder
  • nach Abschluss deiner vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung bei Beginn des Ausbildungsabschnitts drei Jahre erwerbstätig warst. Im Falle einer kürzeren Ausbildung musst du entsprechend längere Erwerbszeiten vorweisen können, um auf sechs Jahre Erwerbstätigkeit zu kommen. Ein Bachelorstudium gilt als Berufsausbildung.

Die Mutterschutzfrist und in der Regel auch Kindererziehungszeiten werden angerechnet. Wichtig: Die letzten beiden Punkte gelten nur dann, wenn du mit den Erträgen aus deiner Erwerbstätigkeit deinen Lebensunterhalt in den entsprechenden Jahren bestreiten konntest.

Weitere Möglichkeiten zum Bezug von elternunabhängigem BAföG

Der Bezug von elternunabhängigem BAföG ist auch dann möglich, wenn deine Eltern aus rechtsgültigen Gründen daran gehindert sind, im Inland den Unterhalt zu zahlen. Ebenso kannst du elternunabhängiges BAföG beziehen, wenn du Vollwaisin oder Vollwaise bist. Wenn der Aufenthaltsort deiner Eltern bzw. eines Elternteils weder dir noch dem entsprechenden Amt bekannt ist und sich trotz gehöriger Anstrengung nicht ausfindig machen lässt, bleibt das Einkommen der Eltern ebenfalls außer Betracht. Nähere Informationen zu diesen und weiteren Ausnahmebestimmungen erhältst du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Merkblatt des BMBF zum elternunabhängigen BAföG

Wie hoch ist das elternunabhängige BAföG?

Welcher Bedarfssatz für dich gilt, hängt vom angestrebten Bildungsabschluss sowie von deiner Lebenssituation ab, also unter anderem von deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder. Abzüge entstehen zum Beispiel durch Anrechnung deines eigenen Vermögens und Einkommens. Ein bestimmter Teil deines Vermögens gilt jedoch als BAföG-Freibetrag und wird deshalb nicht auf die Förderung angerechnet.

Durch eine Reform im Jahr 2019 ist dieser Freibetrag so gestiegen, dass Minijob-Gehälter auch mit der voraussichtlichen Anhebung im Oktober 2022 auf 520 Euro anrechnungsfrei bleiben. Da die Abzüge von der individuellen Situation abhängen, lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch das elternunabhängige BAföG ausfällt. Grundsätzlich gelten aber dieselben Sätze wie für das normale Studierenden- oder Schülerinnen- und Schüler-BAföG. Der BAföG-Höchstsatz 2022 beträgt für Studentinnen und Studenten 861 Euro. Bei Schülerinnen und Schülern richtet sich der Höchstsatz nach der Schulart und liegt für das Jahr 2022 zwischen 694 Euro und 832 Euro.

Hier gibt's mehr Infos

Karrierestart

Mehr Informationen zum Karrierestart für Studierende, Absolventinnen und Absolventen findest du auf der Website deiner Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.


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