Welcher Bedarfssatz für dich gilt, hängt vom angestrebten Bildungsabschluss sowie von deiner Lebenssituation ab, also unter anderem von deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder. Abzüge entstehen zum Beispiel durch Anrechnung deines eigenen Vermögens und Einkommens. Ein bestimmter Teil deines Vermögens gilt jedoch als BAföG-Freibetrag und wird deshalb nicht auf die Förderung angerechnet.
Durch eine Reform im Jahr 2019 ist dieser Freibetrag so gestiegen, dass Minijob-Gehälter auch mit der voraussichtlichen Anhebung im Oktober 2022 auf 520 Euro anrechnungsfrei bleiben. Da die Abzüge von der individuellen Situation abhängen, lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch das elternunabhängige BAföG ausfällt. Grundsätzlich gelten aber dieselben Sätze wie für das normale Studierenden- oder Schülerinnen- und Schüler-BAföG. Der BAföG-Höchstsatz 2022 beträgt für Studentinnen und Studenten 861 Euro. Bei Schülerinnen und Schülern richtet sich der Höchstsatz nach der Schulart und liegt für das Jahr 2022 zwischen 694 Euro und 832 Euro.