Ein Vorteil von Studierendenjobs ist, dass du bis zum vollendeten 25. Lebensjahr familienversichert bist, solange das monatliche Einkommen 535 Euro (bei einem Minijob 556 Euro) nicht übersteigt. Liegt das Einkommen darüber, müssen sich Studierende in der Regel zum gesetzlich festgelegten Beitrag für Studierende selbst kranken- und pflegeversichern.
Einzige Ausnahme: Wenn du die Einkommensgrenze für weniger als zwei Monate innerhalb der letzten zwölf Monate unerwartet überschritten hast, bleibst du weiterhin familienversichert. Das gilt aber nur, wenn dein Einkommen in diesen Monaten jeweils 1.040 Euro nicht übersteigt. Steht bereits zu Beginn deiner Beschäftigung fest, dass du die Einkommensgrenze überschreiten wirst, endet deine Familienversicherung sofort.