Mit dem 18. Geburtstag endet der Kindergeldanspruch nicht automatisch. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Eltern weiterhin Kindergeld für ihr volljähriges Kind. Ein Anspruch besteht in der Regel bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind:
- eine allgemeinbildende Schule besucht,
- studiert,
- eine erste Berufsausbildung absolviert,
- einen Freiwilligendienst leistet oder
- sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.
Für arbeitssuchende Kinder zahlt die Familienkasse bei Berechtigung Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr. Kann ein Kind aufgrund einer Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, besteht der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Ab dem 18. Geburtstag müssen Eltern der Familienkasse regelmäßig nachweisen, dass weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht. Als Nachweise dienen zum Beispiel Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen.