Kindergeld: Anspruch, Antrag und Höhe einfach erklärt

Kurz und kompakt

  • Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung von Familien mit Kindern und dient der Grundversorgung.

  • Die Leistung ist einkommensunabhängig. Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder.

  • Anspruchsberechtigt sind Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern bis zum 18. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus.

Finanzielle Hilfe für Familien

Kindergeld unterstützt Familien bei den laufenden Kosten für ihre Kinder. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt die Leistung unabhängig vom Einkommen und für jedes kindergeldberechtigte Kind. Wer Anspruch auf Kindergeld hat, wie die Antragstellung funktioniert und welche Besonderheiten in bestimmten Lebenssituationen gelten, erfahren Sie hier.

Wer Anspruch auf Kindergeld hat

Kindergeld soll per Gesetz die Grundversorgung Ihres Kindes sicherstellen. Es ist eine steuerliche Ausgleichszahlung, die unabhängig vom Einkommen ausgezahlt wird. Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen, um Kindergeld zu erhalten:

  • Kindergeldberechtigt sind Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern bis zu deren 18. Lebensjahr – unter bestimmten Umständen auch darüber hinaus.
  • Erziehungsberechtigte können zum Beispiel Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Großeltern sein.
  • Wenn Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, erhalten Sie Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG).
  • Nach dem Bundeskindergeldgesetz – kurz BKGG – gelten für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie im Ausland lebende Deutsche besondere Regelungen.

Für bestimmte Personengruppen gelten unter Umständen zusätzliche Bedingungen. Ob ein Anspruch besteht, prüft die Familienkasse dann im jeweiligen Einzelfall.

Wie hoch das Kindergeld 2026 ist

Seit Januar 2026 erhalten Familien für jedes kindergeldberechtigte Kind denselben Betrag: 259 Euro. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Die Höhe ist unabhängig von der Anzahl der Kinder und vom Einkommen der Eltern. Je berechtigtes Kind erhalten Sie also 259 Euro von der Familienkasse.

Höhe des Kindergeldes in den Vorjahren

Kindergeld steigt auf 255 €

Höhe des monatlichen Kindergeldes in Deutschland (in Euro)

Quelle: Statista (Stand 2025)

Kindergeld-Antrag stellen

Den Antrag auf Kindergeld müssen Sie zwingend bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Dort finden Sie die aktuellen Formulare sowie die Möglichkeit zur Online-Antragstellung. Das Kindergeld wird nicht automatisch nach der Geburt eines Kindes ausgezahlt. Erst mit dem Antrag prüft die Familienkasse, ob die Voraussetzungen für den Bezug vorliegen.

Warum das Kindergeld heute für jedes Kind gleich hoch ist

Bis Ende 2022 richtete sich die Höhe des Kindergeldes nach der Anzahl der Kinder. Für das dritte und jedes weitere Kind zahlte der Staat höhere Beträge als für das erste oder zweite Kind. Seit dem 1. Januar 2023 gilt dagegen ein einheitlicher Kindergeldsatz für alle Kinder. Der Gesetzgeber hat die Höhe der Zahlungen umgestellt, damit das Kindergeld einfacher und transparenter wird. Familien erhalten seitdem für jedes kindergeldberechtigte Kind denselben Betrag.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert häufig vier bis sechs Wochen. Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt grundsätzlich nur für die letzten sechs Kalendermonate, bevor der Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist.

Welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen

Für die Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person,
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,
  • Bankverbindung für die Auszahlung,
  • gegebenenfalls weitere Nachweise, beispielsweise zu Ausbildung, Studium oder besonderen Familiensituationen.

So beantragen Sie Kindergeld

Kindergeld ist eine wichtige Unterstützung für viele Familien. So gelingt der Antrag bei der Familienkasse schnell und unkompliziert.

1. Antrag ausfüllen

Füllen Sie den Antrag auf Kindergeld vollständig aus. Den Online-Antrag der Familienkasse finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

2. Unterlagen zusammenstellen

Legen Sie die erforderlichen Nachweise und Angaben für die Familienkasse bereit.

3. Antrag bei der Familienkasse einreichen

Reichen Sie den Antrag online oder in Papierform bei der zuständigen Familienkasse ein.

4. Bearbeitung abwarten

Die Familienkasse prüft die Angaben und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.

5. Auszahlung erhalten

Sobald die Familienkasse Ihren Antrag geprüft und bewilligt hat, überweist sie das Kindergeld auf das von Ihnen angegebene Konto.

Kindergeld für volljährige Kinder

Mit dem 18. Geburtstag endet der Kindergeldanspruch nicht automatisch. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Eltern weiterhin Kindergeld für ihr volljähriges Kind. Ein Anspruch besteht in der Regel bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind:

  • eine allgemeinbildende Schule besucht,
  • studiert,
  • eine erste Berufsausbildung absolviert,
  • einen Freiwilligendienst leistet oder
  • sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.

Für arbeitssuchende Kinder zahlt die Familienkasse bei Berechtigung Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr. Kann ein Kind aufgrund einer Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, besteht der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Ab dem 18. Geburtstag müssen Eltern der Familienkasse regelmäßig nachweisen, dass weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht. Als Nachweise dienen zum Beispiel Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen.

Kindergeld bei Praktikum oder Au-pair-Aufenthalt

Auch während eines Praktikums oder eines Au-pair-Aufenthalts besteht der Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich weiter. Entscheidend ist jedoch, dass die Tätigkeit in einem erkennbaren Zusammenhang mit der Ausbildung oder der beruflichen Qualifizierung des Kindes steht. Bei einem Au-pair-Aufenthalt setzen die Familienkassen in der Regel voraus, dass das Kind regelmäßig Sprachunterricht besucht. Als Orientierung gelten mindestens zehn Wochenstunden Sprachunterricht. Absolviert Ihr Nachwuchs hingegen ein Praktikum, kommt es darauf an, ob das Kind Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbt, die für den angestrebten Beruf erforderlich sind. Die Höhe einer Praktikumsvergütung beeinflusst den Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht.

Kindergeld bei Trennung oder Scheidung

BetreuungssituationKindergeld erhält in der Regel 
Das Kind lebt überwiegend in einem Haushalt.Das Kindergeld geht an die Person, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Das Kind lebt im Wechselmodell.Die Eltern müssen festlegen, wer das Kindergeld bezieht.
Die Betreuungssituation ändert sich dauerhaft.Der Anspruch geht auf die andere erziehungsberechtigte Person über.

Ändert sich der Lebensmittelpunkt des Kindes, informieren Eltern die Familienkasse idealerweise zeitnah. So lassen sich fehlerhafte Auszahlungen und spätere Rückforderungen vermeiden.

Kindergeld bei Auslandsbezug

Leben Sie oder Ihr Kind zeitweise im Ausland, bedeutet das nicht automatisch, dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt. Ob die Familienkasse weiterhin Kindergeld zahlt, hängt unter anderem vom Wohnsitz, der Steuerpflicht und dem Grund des Auslandsaufenthalts ab.

SituationAnspruch kann bestehen, wenn ...
Wohnsitz in Deutschland… die anspruchsberechtigte Person weiterhin in Deutschland lebt oder hier unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Ausbildung oder Studium im Ausland… der Auslandsaufenthalt Teil der Ausbildung ist und die übrigen Voraussetzungen für den Kindergeldbezug erfüllt bleiben.

Vorübergehender Auslandsaufenthalt

… der Lebensmittelpunkt weiterhin überwiegend in Deutschland liegt.
Beschäftigung im Ausland… besondere steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Regelungen einen Anspruch weiterhin ermöglichen.
Kind lebt dauerhaft im Ausland

… nach den gesetzlichen Regelungen weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld für im Ausland lebende Kinder besteht, etwa weil das Kind in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz lebt oder besondere zwischenstaatliche Vorschriften gelten..

Den Anspruch auf Kindergeld prüft die Familienkasse immer anhand der individuellen Situation. Informieren Sie die Familienkasse daher frühzeitig über längere Auslandsaufenthalte, einen Umzug ins Ausland oder eine Ausbildung außerhalb Deutschlands. So erfahren Sie rechtzeitig, ob und unter welchen Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt wird.

Rückforderungen vermeiden

Zu viel gezahltes Kindergeld muss zurückgezahlt werden. Achten Sie daher darauf, dass Sie die Familienkasse informieren, wenn sich Umstände ändern, die den Kindergeldanspruch beeinflussen. Dazu zählen zum Beispiel Änderungen der Betreuungssituation, eine abgebrochene Ausbildung oder ein geplanter Auslandsaufenthalt.

Welche Änderungen Sie der Familienkasse melden müssen

Damit die Familienkasse den Kindergeldanspruch korrekt prüft, sollten Sie wichtige Veränderungen Ihrer persönlichen oder familiären Situation stets zeitnah mitteilen.

  • Umzug: Teilen Sie der Familienkasse Ihre neue Adresse mit, damit Bescheide und wichtige Schreiben Sie weiterhin erreichen. 
  • Neue Bankverbindung: Damit die Familienkasse das Kindergeld auf das richtige Konto überweist, muss sie Ihre aktuelle Kontoverbindung kennen.
  • Ausbildungsende oder Studienabschluss: Diese Ereignisse beeinflussen oft den Anspruch auf Kindergeld.
  • Studienabbruch oder Ausbildungsabbruch: Auch hier prüft die Familienkasse erneut, ob die Voraussetzungen für das Kindergeld weiterhin erfüllt werden.
  • Beginn einer Erwerbstätigkeit: Insbesondere nach einer Ausbildung endet oft der Anspruch auf Kindergeld. Teilen Sie zu spät mit, dass Ihr Kind arbeitet, drohen Nachzahlungen.
  • Längerer Auslandsaufenthalt: Aufenthalte im Ausland haben unter Umständen Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch.
  • Heirat des Kindes: In bestimmten Fällen verändert sich der Anspruch, sobald Ihr Kind heiratet und in einen anderen oder eigenen Haushalt wechselt.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was lohnt sich mehr?

Kindergeld und Kinderfreibetrag verfolgen dasselbe Ziel: Sie sollen Familien finanziell entlasten. So zahlt die Familienkasse das Kindergeld monatlich aus. Der Kinderfreibetrag wirkt sich hingegen über die Einkommensteuer aus und mindert das zu versteuernde Einkommen.

MerkmalKindergeldKinderfreibetrag 
BerücksichtigungMonatliche Auszahlung Steuerliche Entlastung 
PrüfungÜber die FamilienkasseIm Rahmen der Einkommenssteuer 
Vorteil Laufende finanzielle UnterstützungMögliche zusätzliche Steuersparnis

Ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist, berechnen Eltern in der Regel nicht selbst. Das Finanzamt führt im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei vergleicht es die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld. Fällt die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher aus als das erhaltene Kindergeld, berücksichtigt das Finanzamt den Freibetrag. Ist das Kindergeld günstiger, bleibt es bei den bereits ausgezahlten Leistungen.

Beispiel: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Eine Familie erhält für ein Kind im Jahr 2026 insgesamt 3.108 Euro Kindergeld (12 × 259 Euro). Ergibt die Einkommensteuererklärung später eine Steuerersparnis von 3.500 Euro durch den Kinderfreibetrag, berücksichtigt das Finanzamt den höheren steuerlichen Vorteil. Liegt die Steuerersparnis dagegen nur bei 2.800 Euro, bleibt es beim bereits ausgezahlten Kindergeld. Einen gesonderten Antrag müssen Eltern dafür nicht stellen.

Wann das Kindergeld ausgezahlt wird

Für das Kindergeld gibt es keine einheitlichen Auszahlungstermine. Maßgeblich ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer. Je niedriger die Endziffer ausfällt, desto früher zahlt die Familienkasse innerhalb des jeweiligen Monats an Sie aus. Bei höheren Endziffern überweist die Familienkasse das Kindergeld entsprechend später.

Endziffer der KindergeldnummerTypischer Auszahlungszeitraum 
0 bis 1

Anfang des Monats (häufig zwischen dem 1. und 7. Tag)

2 bis 7

Mitte des Monats (häufig zwischen dem 8. und 20. Tag)

8 bis 9

Später im Monat (häufig ab dem 20. Tag)

Die genauen Auszahlungstermine veröffentlicht die Familienkasse jedes Jahr in einem gesonderten Auszahlungsplan. Da die Termine von Monat zu Monat variieren, dient die Tabelle lediglich als Orientierung.

Persönliche Beratung bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank

Kindergeld unterstützt Familien bei den laufenden Kosten für ihre Kinder und kann gleichzeitig finanzielle Spielräume schaffen. Manche Familien nutzen diese Mittel für den aktuellen Lebensunterhalt, andere legen einen Teil für spätere Ziele zurück. Schon kleinere regelmäßige Beträge können über die Jahre ein beachtliches finanzielles Polster bilden – zum Beispiel für den Führerschein, die Ausbildung, ein Studium oder den Start ins Berufsleben. Ihre Volksbank Raiffeisenbank unterstützt Sie dabei, die passenden Spar- und Anlagemöglichkeiten für die Zukunft Ihres Kindes zu finden. Sprechen Sie uns gerne an.

FAQs zum Kindergeld

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Die Höhe ist für alle kindergeldberechtigten Kinder gleich und hängt weder von der Anzahl der Kinder noch vom Einkommen der Eltern ab.

Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich je Kind. Die Familienkasse überweist den Betrag in der Regel jeden Monat auf das angegebene Konto der berechtigten Person.

Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich Eltern und andere Erziehungsberechtigte, die ein Kind betreuen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern und in bestimmten Fällen auch Großeltern. Voraussetzung ist unter anderem ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland beziehungsweise eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

Kindergeld können Sie für leibliche Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Enkelkinder erhalten. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein entsprechendes Betreuungs- oder Familienverhältnis besteht.

Für minderjährige Kinder besteht der Anspruch grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld jedoch bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden – zum Beispiel bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst. Für arbeitssuchende Kinder kann der Anspruch bis zum 21. Lebensjahr bestehen.

Der Anspruch endet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind – zum Beispiel nach Abschluss der Ausbildung oder wenn die jeweilige Altersgrenze erreicht wird. Auch Änderungen der persönlichen Situation können Auswirkungen auf den Anspruch haben und sollten der Familienkasse mitgeteilt werden.

Ja. Die Familienkasse bietet die Möglichkeit, Kindergeld online zu beantragen. Dazu können Sie die digitalen Angebote der Bundesagentur für Arbeit nutzen und die erforderlichen Angaben sowie Nachweise elektronisch übermitteln.

Die Bearbeitung eines Kindergeldantrags dauert häufig etwa vier bis sechs Wochen. Die tatsächliche Dauer kann je nach Auslastung der Familienkasse und Vollständigkeit der Unterlagen variieren. Fehlende Nachweise können die Bearbeitung verlängern.

Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Der genaue Auszahlungstermin richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Niedrige Endziffern erhalten die Zahlung meist früher im Monat, höhere Endziffern häufig erst gegen Monatsende.

Leben Eltern getrennt, erhält das Kindergeld in der Regel die Person, bei dem das Kind überwiegend wohnt. Diese gilt als kindergeldberechtigt und erhält die monatlichen Zahlungen von der Familienkasse.

Eine Scheidung allein entscheidet nicht über den Kindergeldanspruch. Maßgeblich ist vielmehr, in welchem Haushalt das Kind lebt. Wohnt das Kind überwiegend bei einer Person, erhält diese in der Regel das Kindergeld. Beim Wechselmodell müssen die Eltern festlegen, wer das Kindergeld beziehen soll. Kann keine Einigung erzielt werden, prüft die Familienkasse den Anspruch im Einzelfall.

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