Erbschaft und Erben

Kurz und kompakt

  • Im Erbfall geht das Vermögen der verstorbenen Person auf die Erbinnen und Erben über. Den Nachlass regelt ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge.

  • Ein Testament ermöglicht eine individuelle Nachlassregelung und kann handschriftlich oder notariell erfolgen, letzteres ersetzt oft den Erbschein.

  • Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von der Erbsumme und dem Verwandtschaftsgrad ab. Freibeträge können durch Schenkungen alle zehn Jahre genutzt werden.

Rechte, Pflichten und steuerliche Aspekte im Erbfall

Wenn eine Person verstirbt, tritt der sogenannte Erbfall ein. Der Nachlass der verstorbenen Person geht auf die Erbinnen und Erben über. Dabei gilt das Erbrecht, in dem sowohl gesetzliche Regeln als auch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten festgehalten sind. Ein Testament oder Erbvertrag schafft klare Verhältnisse. Ohne eine solche individuelle Regelung greift die gesetzliche Erbfolge. Auch steuerliche Aspekte, etwa die Erbschaftssteuer und Freibeträge, spielen eine wichtige Rolle.

Erbschaft - erben und vererben: Verständlich erklärt von den Volksbanken Raiffeisenbanken

Ein Erklärvideo, das Vorgänge beim Erben und Vererben beschreibt und Möglichkeiten der Nachlassregelung aufzeigt.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: Juli 2017)

Ein Testament regelt den Nachlass individuell

Mit einem Testament kann eine Erblasserin oder ein Erblasser selbst festlegen, wer welchen Teil des Nachlasses erhält. Es gibt verschiedene Formen, darunter das eigenhändige und das notarielle Testament. Ein notarielles Testament gilt als Erbnachweis, ohne dass ein Erbschein erforderlich ist. Aber auch ein privat aufgesetztes, handschriftliches Testament ist gültig. Sorgfältig formuliert und mit den notwendigen persönlichen Angaben beugt es Unklarheiten und mögliche Streitigkeiten vor.

Der Erbschein: ein wichtiger Nachweis

Der Erbschein bestätigt die Erbberechtigung gegenüber Banken, Behörden und Dritten. Ein Nachlassgericht stellt ihn auf Antrag aus. Er ist erforderlich, um über geerbtes Vermögen oder Immobilien zu verfügen. Der Erbschein enthält auch Informationen über den Pflichtteil, den nahe Angehörige beanspruchen können. Falls ein notarielles Testament vorliegt, ist ein Erbschein nicht unbedingt nötig. Einige Banken fordern ihn aber aus Sicherheitsgründen trotzdem.

Wenn mehrere Personen erben: die Erbengemeinschaft

Hinterlässt eine verstorbene Person mehrere Erbinnen und Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese muss den Nachlass gemeinsam verwalten und Entscheidungen einstimmig treffen. Das kann zu Konflikten führen, vor allem wenn Immobilien zum Nachlass gehören. Eine Erbengemeinschaft kann sich auflösen, wenn die geerbten Immobilien verkauft oder das Erbe einvernehmlich aufgeteilt wurde. In solchen Fällen kann eine frühzeitige Nachlassplanung helfen, Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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Steuerliche Regelungen bei der Erbschaftssteuer

Je nach Höhe des geerbten Vermögens fällt die Erbschaftssteuer an. Es gibt Freibeträge, die vom Verwandtschaftsverhältnis abhängig sind. Für Ehegattinnen, Ehegatten und Kinder sind die Freibeträge höher als für entferntere Verwandte. Der Nießbrauch einer Immobilie oder Schenkungen reduzieren steuerliche Belastungen. Ein Erbvertrag kann steuerlich optimierte Lösungen enthalten. Nur alle Vertragspartner gemeinsam können ihn ändern. Er eignet sich besonders für komplexe Nachlassregelungen, etwa in Patchwork-Familien oder bei Unternehmensnachfolgen.

Vermögen mit einer Schenkung zu Lebzeiten übertragen

Mit einer Schenkung überlassen zukünftige Erblasser und Erblasserinnen ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten. Steuerlich können Freibeträge alle zehn Jahre genutzt werden, um Erbinnen und Erben finanziell zu entlasten. Auch Immobilien lassen sich auf diese Weise schon zu Lebzeiten übertragen. Wenn die Familie Nießbrauch vereinbart hat, dürfen zum Beispiel die Eltern im Haus mietfrei wohnen bleiben. Dies ermöglicht insbesondere Alleinerben, die spätere finanzielle Belastung zu mindern. Denn als Alleinerbin oder Alleinerbe übernimmt man nicht nur das gesamte Vermögen, sondern auch alle Verpflichtungen und steuerlichen Verbindlichkeiten des Nachlasses.

Was ist bei einer Immobilie zu beachten?

Beim Vererben einer Immobilie gibt es einige Besonderheiten. Steuerliche Aspekte, die Höhe der Erbschaftssteuer und mögliche Freibeträge sind wichtige Faktoren. Wer eine Immobilie erbt, muss zudem entscheiden, ob sie selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden soll. Die Kosten einer Wohnungsauflösung können dabei ebenfalls eine Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem Ausgaben für Entrümpelung, Renovierung, Maklergebühren oder eine vorübergehende Weiterzahlung von Miete oder Nebenkosten.

Selbstbestimmt entscheiden dank Vorsorge und Verfügungen

Eine Vorsorgevollmacht überträgt einer Vertrauensperson rechtliche Befugnisse, falls man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Dies kann wichtige Bereiche wie Finanzen, Gesundheitsvorsorge oder Behördenangelegenheiten betreffen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Betreuung bleibt mit einer Vorsorgevollmacht die Entscheidungsgewalt bei der beauftragten Person und nicht beim Gericht.
Eine Betreuungsverfügung bestimmt, wer im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit als rechtliche Betreuungsperson eingesetzt werden soll. Die Patientenverfügung legt hingegen fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.

Unterschiede zwischen verschiedenen Verfügungen

 ZweckGeltungsbereichWer entscheidet?Merkmale
Vorsorgevollmachtbestimmt eine Vertrauensperson zur Regelung persönlicher AngelegenheitenFinanzen, Gesundheit, Behördenbevollmächtigte Personkeine gerichtliche Kontrolle, flexible Gestaltung
Generalvollmachtermächtigt eine Person, nahezu alle rechtlichen Angelegenheiten zu regelnaußer höchstpersönlichen Rechten (z.B. Testamentserstellung, Scheidung) sehr umfassendbevollmächtigte Personsehr weitreichend
Bankvollmachterlaubt einer Person, Bankgeschäfte für eine andere Person zu erledigenKonten und Finanzgeschäftebevollmächtigte Personfür jede Bank einzeln
Betreuungsverfügungbestimmt eine Wunschbetreuungsperson für den Fall der Entscheidungsunfähigkeitpersönliche AngelegenheitenGericht setzt die Betreuung einGerichtliche Kontrolle, Betreuung kann abgelehnt werden
Patientenverfügunglegt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werdenmedizinische BehandlungenÄrztinnen und ÄrzteVerbindlich für Ärztinnen und Ärzte, muss schriftlich vorliegen

Rechtzeitig vorsorgen und gestalten

Eine frühzeitige und durchdachte Nachlassplanung schafft Sicherheit. Ob durch ein Testament, eine Schenkung oder die Regelung von Erbschaftssteuerfragen – wer sich rechtzeitig informiert und entscheidet, kann seine Angehörigen entlasten. Eine Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder Bankvollmacht hilft, persönliche Angelegenheiten rechtzeitig zu klären. Lassen Sie sich bei Ihrer Bank vor Ort beraten.