Wenn eine Person verstirbt, tritt der sogenannte Erbfall ein. Der Nachlass der verstorbenen Person geht auf die Erbinnen und Erben über. Dabei gilt das Erbrecht, in dem sowohl gesetzliche Regeln als auch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten festgehalten sind. Ein Testament oder Erbvertrag schafft klare Verhältnisse. Ohne eine solche individuelle Regelung greift die gesetzliche Erbfolge. Auch steuerliche Aspekte, etwa die Erbschaftssteuer und Freibeträge, spielen eine wichtige Rolle.