Kurz und kompakt

  • Mit einem Berliner Testament sichern Sie sich und Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Ihren Ehe- oder Lebenspartner ab. Erst nach dem Tod beider geht das Erbe an die Kinder oder andere im Testament benannte Personen.

  • So regeln Sie klar, wer was bekommt, und vermeiden Streit ums Erbe. Allerdings sind Sie an Ihre Entscheidung gebunden.

  • Mit einem Berliner Testament schützen Sie Ihr Vermögen. Achten Sie aber auf Pflichtteilsansprüche und mögliche Steuerbelastungen.

Finanzielle Sicherheit, wenn es darauf ankommt

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Das Berliner Testament – eine gute Absicherung?

In der Ehe oder der Lebenspartnerschaft gehen zwei Personen eine besondere Verbindung ein. Deshalb sollten sie gegenseitige Vorkehrungen für den Todesfall treffen. Das sogenannte Berliner Testament dient dazu, die hinterbliebene Partnerin bzw. den hinterbliebenen Partner finanziell abzusichern und gleichzeitig die Erbnachfolge genau zu regeln.

Was ist das Berliner Testament?

Mit einem Berliner Testament, auch Ehegattentestament genannt, setzen sich Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner gegenseitig jeweils als Alleinerbin oder -erbe ein. Erst nach dem Tod beider erben die gemeinsamen Nachkommen oder andere im Testament benannte Personen. Diese Erbschaftsform schafft Klarheit und schützt die überlebende Person vor finanziellen Unsicherheiten. Das Berliner Testament ist besonders bei Paaren beliebt, die gemeinsam Eigentum besitzen oder Kinder absichern wollen.

Vor- und Nachteile des Berliner Testaments

Bei dieser Testaments-Form ist die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner abgesichert und gerät nicht durch Erbansprüche anderer finanziell unter Druck. Das Berliner Testament regelt die Erbfolge eindeutig und verringert damit die Gefahr von Streit innerhalb der Familie. Allerdings ist die festgelegte Erbfolge bindend: Änderungen sind nach dem Tod einer Partnerin oder eines Partners in der Regel nicht mehr möglich. Zudem kann es steuerliche Nachteile geben, denn beim Tod einer Person werden alle Freibeträge auf einen Schlag ausgeschöpft, da zuvor kein Vermögen an die Kinder übertragen wurde.

Erforderliche Rechtsform

Ein Berliner Testament müssen Sie vollständig handschriftlich verfassen. Dabei schreibt eine Partnerinnen oder ein Partner das Testament und zum Schluss unterschreiben beide mit Nennung von Ort und Datum. Nur so erfüllt das Testament die Vorgaben des § 2267 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie das Testament zusätzlich notariell beurkunden und vor dem Unterschreiben anwaltlich überprüfen.

Das Berliner Testament im Detail

Was ist drin?Was bedeutet das?
Absicherung der hinterbliebenden PersonDas Berliner Testament sorgt dafür, dass die hiterbliebende Person zunächst allein erbt. So bleibt das Vermögen ungeteilt, was finanzielle Sicherheit bedeutet. Besonders relevant ist das etwa bei Immobilien oder gemeinschaftlich genutztem Vermögen.
BindungswirkungNach dem Tod der zuerst verstorbenen Person kann die andere die gemeinsamen Verfügungen in der Regel nicht mehr ändern. Diese Bindung schafft Verlässlichkeit, schränkt aber auch die Entscheidungsfreiheit ein.
PflichtteilsstrafklauselTrotz der Alleinerbschaft steht Kindern im ersten Erbfall ein Pflichtteil zu, was das Erbe verkleinert. Um das zu verhindern, enthält das Testament häufig eine Strafklausel: Kinder, die den Pflichtteil im ersten Erbfall verlangen, verlieren ihren Anspruch auf das spätere Erbe.

Ist eine Wiederverheiratungsklausel sinnvoll?

Eine Wiederverheiratung kann die geplante Vermögensnachfolge gefährden. Neue Partnerinnen und Partner oder weitere Kinder aus zweiter Ehe sind unter Umständen erbberechtigt und verringern damit den Anteil für die ursprünglich eingesetzten Erbinnen und Erben. Eine Wiederverheiratungsklausel schützt die Ansprüche der eigenen Kinder: Sie regelt, dass durch die erneute Heirat bestimmte Erbfolgen entfallen. Möglich ist zudem, dass bei einer erneuten Heirat der Nachlass sofort an die Kinder aus erster Ehe geht.

Steuerliche Aspekte

Die Freibeträge für die Erbschaftsteuer gelten beim Berliner Testament nur einmal. Manchmal reicht das allerdings nicht aus, um das komplette Erbe steuerfrei zu übertragen. Wer ein größeres Vermögen hinterlässt, sollte daher rechtzeitig direkte Erbanteile für den ersten Todesfall oder ergänzende Schenkungen einplanen. So bleibt ein größerer Teil des Vermögens erhalten.

Widerruf

Solang beide Partnerinnen oder Partner leben, dürfen sie ein gemeinsames Testament jederzeit widerrufen. Der Widerruf muss handschriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Nach dem Tod einer Person ist ein Widerruf in der Regel ausgeschlossen. Die überlebende Person bleibt an die gemeinsamen Verfügungen gebunden. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei großem Undank, ist es möglich, von dieser Regelung abzuweichen. Zu grobem Undank zählen laut gängiger Rechtsprechung schwere Misshandlungen, Beleidigungen, Morddrohungen oder Strafanzeigen im Familienkreis. Auch wenn Ihnen ein Familienmitglied erheblichen finanziellen Schaden zugefügt hat, können Sie sich auf den Tatbestand des groben Undanks berufen.

Alternative Testamentsformen

Wer mehr Flexibilität wünscht, kann auf andere Testamentsformen ausweichen. Ein Einzeltestament bietet den Vorteil, dass es sich jederzeit und ohne Zustimmung der anderen Person ändern lässt. Im Gegensatz zum Berliner Testament entsteht dabei jedoch keine schriftliche Verbindlichkeit zwischen den Partnerinnen und Partnern. Ein Erbvertrag hingegen schafft zwar verbindliche Absprachen, auch mit Dritten wie Kindern, was für klare Verhältnisse sorgt. Gleichzeitig sind die Vereinbarungen aber deutlich schwerer aufzuheben als beim Berliner Testament. Ein Testament mit Testamentsvollstreckerin oder Testamentsvollstrecker schließlich garantiert zwar eine geordnete Abwicklung des Nachlasses. Dafür entstehen zusätzliche Kosten und die Erbinnen und Erben können weniger frei über den Nachlass verfügen als bei einem klassischen Berliner Testament.

FAQs zum Berliner Testament

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses ab. Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner haben einen Steuerfreibetrag in Höhe von 500.000 Euro, dürfen also bis zu diesem Betrag erben, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Kinder dürften 400.000 Euro pro Elternteil steuerfrei erben. Das macht 800.000 Euro für beide Eltern zusammen. Da beim Berliner Testament der Nachlass jedoch erst beim Tod des zweiten Elternteils an die Kinder geht, greift der Freibetrag von 400.000 Euro nur einmal für das gesamte Vermögen. Dadurch kann die Steuerlast höher ausfallen, als wenn die Kinder schon beim ersten Erbfall einen Anteil erhalten hätten.

 

Kinder erhalten ihr Erbe beim Berliner Testament erst nach dem Tod beider Eltern. Das sichert die Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner finanziell ab, verzögert aber die Auszahlung an die nächste Generation. Wer als Kind früher etwas erhalten möchte, muss den Pflichtteil verlangen. Das kann allerdings zu Nachteilen führen, je nachdem, wie Sie den Vertrag aufgesetzt haben.

 

Eine Notarin oder ein Notar hilft, rechtliche Fehler zu vermeiden und komplexe Situationen zu regeln. Besonders bei größeren Vermögen, Patchworkfamilien oder Sonderwünschen empfiehlt sich eine notarielle Beratung. Ein notarielles Testament bietet außerdem zusätzliche Sicherheit: Es wird beim Nachlassgericht hinterlegt, wodurch später kein Erbschein nötig ist. Alternativ können Sie auch eine Anwältin oder einen Anwalt das Testament überprüfen lassen. 

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