Eine Testamentsvollstreckung hat das Ziel, den letzten Willen der Erblasserin oder des Erblassers nach ihrem oder seinem Tod zu erfüllen und Streitigkeiten unter den Angehörigen zu vermeiden. Die Testamentsvollstreckerin oder der Testamentsvollstrecker nimmt zunächst das Erbe in Besitz und erstellt ein Nachlassverzeichnis – eine Auflistung über den Bestand und Wert des Nachlasses. Es kann ratsam sein, den direkten Zugriff der Erbinnen und Erben auf das Vermögen einer Erblasserin oder eines Erblassers zu verhindern, wenn sie
- minderjährig sind,
- hohe Schulden haben oder
- im Ausland leben.
Wie lange eine Testamentsvollstreckung dauert, bestimmt die erblassende Person in ihrem Testament.