Vorsorgevollmacht

Kurz und kompakt

  • Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit stellvertretend rechtliche und persönliche Belange übernimmt.

  • Ohne eine Vorsorgevollmacht entscheidet das Betreuungsgericht über eine Betreuungsperson – auch Ehepartner dürfen nicht automatisch handeln.

  • Die Vorsorgevollmacht gilt ab Unterzeichnung und sollte unbedingt sicher und auffindbar aufbewahrt oder zentral registriert werden.

Bestimmen, wer sich im Notfall kümmert

Durch Unfälle oder Krankheiten kann sich das Leben ganz unerwartet verändern. Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall von einer Person Ihres Vertrauens geregelt werden.

Für den Ernstfall gerüstet

Wer soll für mich Entscheidungen treffen, wenn ich es nicht mehr kann? Wem kann ich vertrauen? Solche Überlegungen fallen oftmals nicht leicht. Im Ernstfall profitieren Sie jedoch davon, wenn Sie sich bereits Gedanken über die Antworten auf diese Fragen gemacht haben. Denn Ihre Angehörigen sind nicht automatisch berechtigt, für Sie zu entscheiden, auch nicht Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner. Im Zweifel können sie notwendige medizinische Behandlungen nicht einleiten. Erst wenn das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestimmt hat, ist dies möglich. In der Regel fällt die Wahl auf ein enges Familienmitglied. Allerdings kann bis zur Entscheidung des Gerichts wichtige Zeit verstreichen. Mit einer Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer anderen Person, Ihre Angelegenheiten in einer Notfallsituation zu regeln. Diese Vertretung kann dann sofort handeln.

Eine bevollmächtigte Person bestimmen

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, legen Sie fest, wer im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen kann. Da die bevollmächtigte Person viele Rechte erhält, sollten Sie eine Vertrauensperson wählen. Sie können eine Generalvollmacht erteilen oder nur für bestimmte Bereiche Vertretungen bestimmen. Diese können sich von medizinischen Entscheidungen über Behördenangelegenheiten bis hin zu Vermögensfragen erstrecken. Als Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber entscheiden Sie, welche Befugnisse die bevollmächtigte Person erhält. Damit gehen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten so geregelt werden, wie Sie es sich vorstellen. Durch Handlungsanweisungen, die Sie im Vorfeld festhalten, weiß Ihre Vertretung dann, wie sie in Ihrem Sinne entscheidet. In einer Patientenverfügung geben Sie zum Beispiel an, ob Sie Maßnahmen zur Wiederbelebung oder anderen medizinischen Behandlungen zustimmen.

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Wann gilt die Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ab dem Datum der Unterschrift gültig. Im Ernstfall kann die bevollmächtigte Person sofort handeln und muss nicht erst warten, bis das Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestimmt hat. Gerade in Notfallsituationen ist dies praktisch, da oftmals schneller Handlungsbedarf besteht. Allerdings birgt es auch ein gewisses Risiko. Im Zweifel könnte Ihre Vertretung Ihre Angelegenheiten angehen, ohne dass eine Krankheit Ihrerseits vorliegt. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Vollmacht nicht direkt an die bevollmächtigte Person auszuhändigen, sondern bei einer Anwältin oder einem Anwalt oder einer Notarin oder einem Notar zu hinterlegen. Sie können die Vorsorgevollmacht auch in das Zentrale Vorsorgeregister eintragen lassen. So kann sie das Gericht im Ernstfall schnell und unkompliziert abfragen. Alternativ können Sie das Dokument auch einer vertrauenswürdigen dritten Person anvertrauen. Wenn Sie die Vollmacht dann allerdings ändern wollen, müssen Sie die vorherige Vollmacht zurückfordern. Sonst gilt Ihre neue Vollmacht nicht.

Vorsorgevollmacht erstellen

Ihre Vertretung muss die Bevollmächtigung durch die schriftliche Vollmachtsurkunde nachweisen, zum Beispiel wenn sie einen Vertrag für Sie kündigen oder ein Darlehen aufnehmen will. Die unterschriebene Vollmacht muss im Original vorliegen. Nicht notwendig ist es, dass eine Notarin oder ein Notar die Vollmacht beurkundet oder beglaubigt. Dies gilt grundsätzlich auch für Vollmachten für die Aufnahme von Krediten oder für Immobiliengeschäfte. Allerdings muss die bevollmächtigte Person die Vorsorgevollmacht bei Grundstücksgeschäften dem Grundbuchamt vorlegen. Da ein Grundbucheintrag ohnehin über eine Notarin oder einen Notar abgewickelt wird, ist die notarielle Beurkundung der Vollmacht sinnvoll. Grundsätzlich kann es zudem hilfreich sein, neben der allgemeinen Vorsorgevollmacht auch eine ergänzende Bankvollmacht für Ihre Vertretung zu erstellen.

Mustervorlagen erleichtern Ihnen die Ausformulierung

Beim Bundesministerium der Justiz erhalten Sie Mustervorlagen für die Erstellung von Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich hierzu professionelle Hilfe holen. Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte oder Online-Dienstleister unterstützen Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Sprechen Sie auch mit einer Beraterin oder einem Berater bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht für Bankgeschäfte erteilen wollen.

Unterschied zur Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht vor, wen es als gesetzliche Vertretung für Sie einsetzen soll. Das kann sinnvoll sein, falls Ihre Vorsorgevollmacht nicht alle Eventualitäten abdeckt. Sie ist also eine nützliche Ergänzung, macht die Vollmacht aber nicht überflüssig. Denn mit einer Betreuungsverfügung kann Ihre Vertretung nicht direkt handeln. Sie bedeutet immer, dass sie durch das Gericht bestätigt werden muss.