Vorsorgevollmacht: Warum sie so wichtig ist

Kurz und kompakt

  • Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit stellvertretend rechtliche und persönliche Belange übernimmt.

  • Ohne eine Vorsorgevollmacht entscheidet das Betreuungsgericht über eine Betreuungsperson – auch Ehepartnerinnen und -partner dürfen nicht automatisch handeln.

  • Die Vorsorgevollmacht gilt ab Unterzeichnung und sollte unbedingt sicher aufbewahrt oder beim zentralen Vorsorgeregiester der Bundesnotarkammer registriert werden, um Missbrauch zu vermeiden

Selbst bestimmen, wer sich im Notfall kümmert

Durch Unfälle oder Krankheiten kann sich das Leben ganz unerwartet verändern. Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass im Ernstfall eine Person Ihres Vertrauens alle wichtigen Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft.  So behalten Sie auch dann die Kontrolle über Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten, wenn Sie selbst einmal nicht handlungsfähig sind.

Für den Ernstfall rechtzeitig gerüstet

Wer soll für mich Entscheidungen treffen, wenn ich es nicht mehr kann? Wem kann ich vertrauen? Solche Überlegungen fallen oftmals nicht leicht. Im Ernstfall profitieren Sie jedoch davon. Denn Ihre Angehörigen sind nicht automatisch berechtigt, für Sie zu entscheiden, auch nicht unter Eheleuten oder in Lebenspartnerschaften. Im Zweifel können sie notwendige medizinische Behandlungen nicht einleiten.

Erst wenn das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestimmt hat, ist dies möglich. In der Regel fällt die Wahl auf ein enges Familienmitglied, jedoch kann das Gericht auch eine Ihnen nicht vertraute Person bevollmächtigen. Zudem verstreicht bis zur Entscheidung des Gerichts wichtige Zeit. Eine rechtzeitig erstellte Vorsorgevollmacht verhindert, dass im Notfall eine fremde Person zur Betreuung eingesetzt wird. Damit schaffen Sie Sicherheit – sowohl für sich selbst als auch für Ihre Angehörigen. 

Vertretungsrechte und Entscheidungsbereiche klar regeln

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, legen Sie fest, wer im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen kann. Da die bevollmächtigte Person viele Rechte erhält, sollten Sie eine Vertrauensperson wählen. Sie können eine Generalvollmacht erteilen oder nur für bestimmte Bereiche Vertretungen bestimmen. Diese können sich von medizinischen Entscheidungen über Behördenangelegenheiten bis hin zu Vermögensfragen erstrecken. Als Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber entscheiden Sie, welche Befugnisse die bevollmächtigte Person erhält. Damit gehen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten so geregelt werden, wie Sie es sich vorstellen. Durch Handlungsanweisungen, die Sie im Vorfeld festhalten, weiß Ihre Vertretung dann, wie sie in Ihrem Sinne entscheidet. In einer Patientenverfügung geben Sie zum Beispiel an, ob Sie Maßnahmen zur Wiederbelebung oder anderen medizinischen Behandlungen zustimmen.

Im Pflegefall mit Sicherheit besser versorgt

Pflegezusatzversicherung

Finanzielle Sicherheit im Pflegefall für Sie und Ihre ganze Familie

Gültigkeit und Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist ab dem Datum der Unterschrift gültig. Im Ernstfall kann die bevollmächtigte Person sofort handeln und muss nicht erst warten, bis das Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestimmt hat. Gerade in Notfallsituationen ist dies wichtig, da oftmals schneller Handlungsbedarf besteht. Die unterschriebene Vollmacht können Sie der bevollmächtigten Person direkt aushändigen. Allerdings birgt das auch ein gewisses Risiko. Denn Ihre Vertrauensperson hat mit dieser Vollmacht die Möglichkeit, Ihre Angelegenheiten auch dann zu regeln, wenn kein Ernstfall vorliegt. Um hier ganz sicher zu gehen, empfiehlt es sich, die Vollmacht nicht direkt an die bevollmächtigte Person auszuhändigen, sondern bei einer Anwältin oder einem Anwalt oder einem Notariat zu hinterlegen. Sie können die Vorsorgevollmacht auch in den zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Dort ist sie für das Gericht im Ernstfall schnell und unkompliziert abfragbar. 

Alternativ können Sie das Dokument auch einer vertrauenswürdigen dritten Person anvertrauen. Wenn Sie die Vollmacht dann allerdings ändern wollen, müssen Sie die vorherige Vollmacht zurückfordern. Sonst gilt die neue Vollmacht nicht.

Vollmachtsurkunde und Nachweispflicht

Ihre Vertretung muss die Bevollmächtigung durch die schriftliche Vollmachtsurkunde nachweisen, zum Beispiel wenn sie einen Vertrag für Sie kündigen oder ein Darlehen aufnehmen will. Die unterschriebene Vollmacht muss dabei im Original vorliegen. Eine notarielle Beglaubigung ist nur in bestimmten Fällen nötig. Zum Beispiel muss die bevollmächtigte Person die Vorsorgevollmacht bei Grundstücksgeschäften wie Kauf oder Verkauf beim Grundbuchamt vorlegen. Da ein Grundbucheintrag ohnehin über eine Notarin oder einen Notar abgewickelt wird, ist die notarielle Beurkundung der Vollmacht sinnvoll. Auf jeden Fall erforderlich ist eine Beurkundung, wenn die bevollmächtigte Person Rechtsgeschäfte vornehmen soll, die Erbverträge oder bestimmte Schenkungen sowie Unternehmensbeteiligungen oder Gesellschaftsanteile betreffen. Grundsätzlich kann es zudem hilfreich sein, neben der allgemeinen Vorsorgevollmacht auch eine ergänzende Bankvollmacht für Ihre Vertretung zu erstellen.

Was ist eine Untervollmacht?

In Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, ob die bevollmächtigte Person berechtigt ist, weitere Untervollmachten zu erteilen. Auf diese Weise kann sie bestimmte Aufgaben an andere weitergeben oder bei eigener Verhinderung eine Vertretung einsetzen. Das schafft Flexibilität und Entlastung, etwa wenn kurzfristig Entscheidungen getroffen werden müssen. Gleichzeitig sollten Sie sorgfältig abwägen, in welchem Umfang Sie Ihrer Vertretung diese Befugnis geben möchten. Denn mit einer Untervollmacht könnten auch Personen handeln, die Sie selbst nicht ausgewählt hätten.

Mustervorlagen erleichtern die Ausformulierung

Beim Bundesministerium der Justiz erhalten Sie Mustervorlagen für die Erstellung von Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich hierzu professionelle Hilfe holen. Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte sowie spezielle Online-Dienstleister unterstützen Sie bei der Erstellung der Vorsorgedokumente. Sprechen Sie gerne auch das Team Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort an, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht für Bankgeschäfte erteilen wollen.

Unterschied Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

VorsorgevollmachtMit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer im Ernstfall für Sie handeln darf – etwa bei medizinischen, finanziellen oder behördlichen Entscheidungen im Rahmen des geltenden Betreuungsrechts. Sie vermeiden damit ein gerichtliches Betreuungsverfahren und behalten selbst die Kontrolle über Ihre Vertretung.
PatientenverfügungIn einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. So wissen Ärztinnen und Ärzte sowie  Angehörige genau, wie sie in Ihrem Sinne entscheiden sollen. 
BetreuungsverfügungMit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht vor, wen es im Ernstfall als gesetzliche Vertretung für Sie einsetzen soll und wen Sie ausschließen möchten. Mit dieser Verfügung kann Ihre Vertretung nicht automatisch handeln, sobald Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, denn sie muss dann erst durch das Gericht bestätigt werden.

FAQs zur Vorsorgevollmacht

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, aber in vielen Fällen empfehlenswert. Wenn zum Beispiel Grundstücksgeschäfte, Unternehmensbeteiligungen oder größere Vermögenswerte betroffen sind, verlangen Behörden oder Banken häufig eine notarielle Beurkundung. Eine Registrierung bei der Bundesnotarkammer bietet zusätzlich Rechtssicherheit und erleichtert die Auffindbarkeit der Vollmacht im Ernstfall.

Grundsätzlich können Sie jede volljährige und geschäftsfähige Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Juristische Personen wie Vereine oder Unternehmen können hingegen nicht bevollmächtigt werden.

Wählen Sie jemanden, der Ihre Interessen versteht und diese auch im Ernstfall vertritt. Offene Gespräche über Ihre Erwartungen sind entscheidend, damit die bevollmächtigte Person im Ernstfall sicher in Ihrem Sinne handeln kann. Überlegen Sie auch, ob die Person zeitlich und emotional in der Lage ist, die Aufgaben zu übernehmen. 

Ja, das ist möglich. Sie können mehrere Personen gemeinsam oder getrennt bevollmächtigen. Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte einsetzen, sollten Sie klar festlegen, ob sie nur gemeinsam handeln dürfen (Gesamtvertretung) oder jede Person einzeln (Einzelvertretung). Eine klare Regelung hilft, Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden. 

Die Vorsorgevollmacht gilt ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterschrift – sofern Sie nichts anderes bestimmen – und bleibt in der Regel unbefristet gültig. Sie endet erst, wenn Sie sie widerrufen, eine neue Vollmacht erteilen oder wenn die bevollmächtigte Person verstirbt oder nicht mehr handlungsfähig ist. Ein Widerruf ist jederzeit möglich, solange Sie geschäftsfähig sind.

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, greift das Betreuungsrecht. In diesem Fall muss das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Das Gericht wählt eine Betreuerin oder einen Betreuer aus – nicht zwingend eine Person Ihres Vertrauens. Bis zur Entscheidung müssen wichtige Angelegenheiten ungeklärt bleiben bzw. warten. 

Der zentrale Vorsorgeregister (ZVR) wird von der Bundesnotarkammer geführt. Er dient dazu, Vorsorgeurkunden wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung zentral zu registrieren. Im Ernstfall kann das Betreuungsgericht dort schnell prüfen, ob eine gültige Vollmacht vorliegt. Sie können Ihre Registrierung beim ZVR online oder per Post durchführen. Dabei werden nur die Daten zur Auffindbarkeit der Dokumente gespeichert – nicht deren Inhalt.

Mehr Leistung, wenn's drauf ankommt

Krankenzusatzversicherung

Ob Zahnersatz, Sehhilfen oder Krankentagegeld: Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung optimieren Sie Ihren Versicherungsschutz.