So funktioniert die Verhinderungspflege

Kurz und kompakt

  • Verhinderungspflege hilft, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt, beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub.

  • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 1.612 Euro jährlich. Bei Bedarf lässt sich dieser Betrag auf bis zu 2.418 Euro erhöhen.

  • Sie beantragen Verhinderungspflege bei der zuständigen Pflegekasse

Überblick zur Pflege: Wenn Sie als Pflegeperson verhindert sind

Die Pflege von Angehörigen ist in jeder Hinsicht eine wichtige Aufgabe. Dennoch ist es in der Praxis häufig schwierig, Pflege, Beruf, Freizeit und eigene Prioritäten unter einen Hut zu bekommen. Zudem ist man auch als Pflegeperson manchmal verhindert. Die Pflege der geliebten Angehörigen kennt jedoch weder Urlaub, noch Krankheit. In solchen Fällen hilft die Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege: Definition und Rechtsgrundlage

Verhinderungspflege ist eine zeitlich begrenzte Vertretung in der häuslichen Pflege. Sie greift, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. In dieser Zeit übernimmt eine andere Person die Pflege, damit die Versorgung lückenlos gesichert bleibt. Die Rechtsgrundlage dafür steht in § 39 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Dieses Gesetz regelt, dass die Pflegeversicherung die Kosten für die Vertretung übernimmt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. So können pflegende Angehörige Pausen einlegen, ohne dass die gepflegte Person auf notwendige Unterstützung verzichten muss.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Um Verhinderungspflege zu nutzen, muss die gepflegte Person einen anerkannten Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben. Außerdem muss die reguläre Pflegeperson den oder die Pflegebedürftige bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause versorgt haben. Vorher leistet die Pflegekasse keine Verhinderungspflege. Darüber hinaus verlangt die Pflegekasse einen konkreten Grund für die Vertretung. Das ist der Fall, wenn Sie erkranken, einen Urlaub planen oder anderweitig aus wichtigem Grund verpflichtet sind. Ebenso müssen Sie klar definieren, wer die Pflege in dieser Zeit übernimmt. Sie müssen die ersatzweise pflegende Person im Antrag konkret benennen.

Antrag zur Verhinderungspflege: So erhalten Sie die Leistung

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse der gepflegten Person, am besten schriftlich. Viele Kassen bieten dafür ein eigenes Formular an, das Sie online ausfüllen oder telefonisch anfordern können. Der Antrag sollte alle wichtigen Daten enthalten: persönliche Angaben, den genauen Zeitraum der Vertretung, den Grund für die Abwesenheit und die Kontaktdaten der Ersatzpflegeperson. Zusätzlich fordert die Kasse meist einen Nachweis der entstandenen Kosten, zum Beispiel Rechnungen eines Pflegedienstes oder Quittungen für private Ersatzpflege.

Wann Verhinderungspflege möglich ist

Die Voraussetzungen sind nicht sehr eng gefasst. Für die Verhinderungspflege ist entscheidend, dass die pflegende Person aus einem wichtigen Grund verhindert ist. Ein geplanter Urlaub oder auch einzelne private Termine reichen hierfür im Regelfall aus.

Leistungen der Verhinderungspflege

Die Pflegekasse zahlt für eine Vertretungspflege bis zu sechs Wochen beziehungsweise 42 Tage pro Kalenderjahr. Dafür stehen bis zu 1.612 Euro als maximaler Leistungsbetrag zur Verfügung. Wer noch nicht das gesamte Budget für Kurzzeitpflege genutzt hat, kann zudem bis zu 50 Prozent davon, also maximal 806 Euro, auf die Verhinderungspflege übertragen. So steigt der Betrag auf bis zu 2.418 Euro pro Jahr. Kurzzeitpflege bedeutet, dass die gepflegte Person für eine begrenzte Zeit vollstationär in einer Pflegeeinrichtung betreut ist. Diese Möglichkeit zur Kombination beider Leistungen schafft finanziellen und organisatorischen Spielraum, um auch längere Zeiträume aufzufangen, in denen Sie als Pflegeperson verhindert sind.

So vergütet die Verhinderungspflege pflegende Angehörige

Übernehmen nahe Angehörige oder im Haushalt lebende Personen die Vertretungspflege, zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-Fache des monatlichen Pflegegeldes der gepflegten Person. Zusätzlich erstattet die Pflegekasse notwendige Ausgaben, wenn Sie weniger Geld verdienen oder weite Strecken fahren müssen. Dazu müssen Sie die Kosten oder vergangene Einnahmen bei der Pflegekasse nachweisen. Diese Regelung sorgt dafür, dass Angehörige auch bei einer kurzfristigen Übernahme der Pflege finanziell abgesichert sind.

Antrag frühzeitig stellen

Ihre Pflegekasse benötigt Zeit, um den Antrag zu bearbeiten. Der Gesetzgeber hat zwar geregelt, dass die Bearbeitungszeit maximal 25 Tage betragen darf, stellen Sie einen Antrag dennoch frühzeitig, um rechtzeitig einen rechtskräftigen Bescheid und eine gesicherte Pflege in der Hand zu haben.

Steuerliche Aspekte: Das müssen Sie zur Versteuerung wissen

Die pflegebedürftige Person muss Zahlungen aus der Verhinderungspflege nicht versteuern. Die vertretende Pflegeperson gibt die Einkünfte, die Sie für die Pflege erhalten, als Einkommen in der Steuererklärung an. Es gibt aber Freibeträge und Sie können entstandene Kosten steuerlich absetzen. Lassen Sie sich dazu beraten, wie Sie die Zeit der Verhinderungspflege möglichst steueroptimiert planen.

FAQs zur Verhinderungspflege

Ja. Die Pflegekasse prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu kann sie Nachweise wie ärztliche Atteste, Urlaubsbestätigungen oder Absprachen mit der Ersatzpflegeperson anfordern. Auch die Höhe der Ausgaben belegen Sie mit Quittungen oder Abrechnungen.

Der Angehörigenbonus bezeichnet die Regelung, dass nahe Angehörige, die Pflegevertretung leisten, eine Vergütung bis zum 1,5-Fachen des monatlichen Pflegegeldes erhalten können. Zusätzlich erstattet die Pflegekasse bei Nachweis notwendige Ausgaben, wenn Sie weiter fahren müssen oder in der Zeit der Verhinderungspflege weniger Geld verdienen.

Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Betrag durch die Anrechnung von Mitteln aus der Kurzzeitpflege auf bis zu 2.418 Euro steigen. Wie viel die Pflegekasse im Einzelfall zahlt, hängt von der Dauer und der Höhe der tatsächlichen Kosten ab.

Ja. Die Leistung kann man auf mehrere Zeiträume im Jahr aufteilen, solange die Gesamtdauer 42 Tage nicht überschreitet und das Budget nicht ausgeschöpft ist. So lässt sich die Pflegevertretung flexibel an unterschiedliche Ausfallzeiten innerhalb eines Kalenderjahres anpassen.

Seit dem 1. Juli 2025 gelten einheitliche Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Pflegebedürftige können den Gesamtbetrag von 3.386 Euro zwischen beiden Leistungen aufteilen. So lässt sich die Unterstützung flexibler gestalten und besser an den tatsächlichen Bedarf anpassen.

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