Wenn Sie neben Ihrem normalen Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Diese können zum Beispiel aus Vermietung oder einer selbstständigen Tätigkeit stammen. Da die Nebeneinkünfte nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, müssen sie teilweise noch versteuert werden. Ab 820 Euro müssen Sie die zusätzlichen Einkünfte voll versteuern. Eine Steuererklärung für Selbstständige ist für Freiberufler und Gewerbetreibende unerlässlich. Auch wenn Selbstständige Verluste schreiben und in ein nicht selbstständiges Beschäftigungsverhältnis wechseln, sind sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Darin können sie auch ihren Verlust geltend machen.