Kryptowährungen: So funktionieren sie

Kurz und kompakt

  • Kryptowährungen sind digitale Zahlungsmittel auf Blockchain-Basis, die dezentral und bankenunabhängig organisiert sind.

  • Die bekannteste Kryptowährung ist Bitcoin, daneben gibt es zahlreiche weitere wie Ether oder Litecoin mit teilweise eingeschränkter Verfügbarkeit.

  • Neue Einheiten entstehen häufig durch Mining, bei dem Nutzerinnen und Nutzer mit ihrer Rechenleistung Transaktionen verifizieren und dafür Belohnungen erhalten.

Digitales Zahlungsmittel

Als Kryptowährung bezeichnet man eine dezentrale digitale Währung auf Blockchain-Basis, die kryptografisch verschlüsselt und dadurch gegen Fälschung gesichert ist. Sie ermöglicht einen selbstorganisierten, bargeldlosen Zahlungsverkehr im Internet. Traditionelle Geschäfts- oder Zentralbanken bleiben hierbei außen vor.

Was ist Kryptowährung?

Die erste Kryptowährung, die bekannt wurde, nennt sich Bitcoin. In Erscheinung getreten ist sie 2009. Es gibt auch andere Kryptowährungen, wie zum Beispiel Ether, Litecoin, Ripple und Stellar. Kryptowährungen sind nicht staatlich und werden von keiner Zentralbank herausgegeben. Sie stellen ein alternatives Zahlungsmittel dar, ähnlich wie es Zigaretten in der Nachkriegszeit waren. Der Erfinder oder die Erfinderin einer Kryptowährung bestimmt per Code, wie viele digitale "Münzen" in Umlauf gebracht werden. Die Anzahl der Währungseinheiten kann also limitiert sein, bei Bitcoin sind es beispielsweise 21 Millionen.

Wert einer digitalen Währung

Der Begriff Marktkapitalisierung bezeichnet den aktuellen Preis einer Kryptowährung multipliziert mit der Gesamtzahl ihrer Einheiten auf dem Markt, ähnlich dem Börsenwert eines Unternehmens. Diese Kennzahl sagt jedoch wenig über die zukünftige Entwicklung des digitalen Geldes aus, so dass auch eine große Marktkapitalisierung keine Sicherheit gegen Kursverluste darstellt. Denn Kryptowährung bildet keine Gegenwerte wie Cashflow, Aktien, Unternehmensanteile oder Goldreserven ab. Der Wert einer Einheit ist ausschließlich von Angebot und Nachfrage abhängig. Deshalb kann es zu extremen Kursschwankungen kommen. Eine Geldanlage in Kryptowährung ist daher hoch spekulativ.

Blockchain ist das System hinter der Kryptowährung

Alle Transaktionen – wie zum Beispiel Bezahlvorgänge – werden in einer unveränderbaren Kette von Blöcken, der sogenannten Blockchain, auf verschiedenen Knoten – also Computern – gespeichert. Die Kette hat keinen zentralen Knoten, wie zum Beispiel einen Finanzdienstleister. Die Transaktionen werden von den Knoten geprüft und chronologisch in dezentralen Netzwerken gespeichert. Das Netzwerk prüft die Einträge, fasst sie in einen Block zusammen und fügt ihn in die schon bestehende Kette, die Blockchain, ein. Die Blöcke sind so aufgebaut, dass neben den Transaktionen auch verschlüsselte Informationen aus den jeweiligen Vorgängerblöcken enthalten sind. Dadurch sind nachträgliche Manipulationen so gut wie ausgeschlossen. Somit enthält die Blockchain ausschließlich gültige Transaktionsdaten.

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Ausgabe von virtueller Währung gegen Erbringen von Rechenleistung

Einige virtuelle Währungen werden von Personen oder Organisationen "geschürft". Das heißt, die Schürferinnen und Schürfer oder "Miner" stellen an den Knotenpunkten für die Verarbeitung von Finanztransaktionen notwendige Rechenleistung zur Verfügung, um computergestützt komplexe Rechenaufgaben für die Blockchain zu lösen. Dafür erhalten die Miner digitales Guthaben in Form neuer Einheiten der Kryptowährung.

Besteuerung von Bitcoins, Ether und Co.

Sie wollen Kryptowährungen kaufen und verkaufen? Dann müssen Sie die Gewinne gegebenenfalls versteuern. Der Handel mit virtuellen Währungen ist ein privates Veräußerungsgeschäft. Wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegt, ist der Gewinn steuerfrei. Sollten Sie Bitcoins, Ethereum und Co. nach einigen Monaten mit Gewinn veräußern oder tauschen, müssen Sie den Gewinn versteuern. Es gibt aber eine Freigrenze, denn private Veräußerungsgeschäfte in Höhe von bis zu 1000 Euro jährlich sind ab 2024 steuerfrei. Ihren Veräußerungsgewinn tragen Sie bei der Steuererklärung in der Anlage SO – sonstige Einkünfte – ein. Das Finanzamt muss anschließend feststellen, ob eine Steuerfreiheit vorliegt.

Mit virtueller Währung bezahlen

Kryptowährungen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel, lassen sich aber mittlerweile auf zahlreichen Internetplattformen einsetzen. Auch in der Reisebranche, bei ausgewählten Lieferdiensten und in einigen Restaurants in Großstädten können Sie mit der virtuellen Währung Ihre Rechnung begleichen. Verglichen mit traditionellen Währungen spielen sie aber für das alltägliche Bezahlen weiterhin keine nennenswerte Rolle.