Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings gilt dafür eine Obergrenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet: Nur bis zu einem bestimmten Betrag Ihres Bruttogehalts werden Versicherungsbeiträge berechnet. Verdienen Sie mehr, bleibt das zusätzliche Einkommen beitragsfrei.
Sie behalten zwar wegen der Beitragsbemessungsgrenze mehr Netto vom Brutto, gleichzeitig kann aber der Anteil, den Sie ans Finanzamt abführen, steigen. Denn Sie haben auf das zusätzliche Einkommen Steuern zu zahlen. Der dann für Sie geltende Steuersatz fällt entsprechend der Progression höher aus. Gleichwohl führt ein höheres Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze trotz steigender Steuerlast zu einem höheren Nettoeinkommen.