Steuern und Abgaben

Kurz und kompakt

  • Steuerpflichtige müssen Fristen beachten, etwa zur Abgabe der Steuererklärung, und bei Bedarf eine Fristverlängerung beantragen.

  • Wer verpflichtet ist oder freiwillig eine Steuererklärung einreicht, kann durch Abzüge wie Werbungskosten seine Steuerlast senken.

  • Viele Ausgaben wie Versicherungen, Ehrenamt oder haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich steuerlich geltend machen.

Grundlagen des deutschen Steuersystems

Steuern und Abgaben sind zentrale Bestandteile des Finanzsystems und betreffen nahezu alle Bürgerinnen und Bürger. Das deutsche Steuersystem basiert auf dem Prinzip der Leistungsfähigkeit, wonach jede Person entsprechend ihrer wirtschaftlichen Fähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beiträgt.

Wichtige Steuerarten und ihre Bedeutung

Der Staat erhebt in unterschiedliche Bereichen des Lebens Steuern.

  • Einkommensteuer: Sie besteuert das Einkommen aus Arbeit, Kapital oder Vermietung. Darunter fällt auch die Versteuerung von geldwerten Vorteilen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzliche Leistungen erhalten. Ebenso gehört die Kapitalertragssteuer zur Einkommenssteuer. Der Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank entnehmen Sie, welche Kapitalerträge Sie im Vorjahr erzielt haben und ob Sie bereits alle Steuern darauf abgeführt haben.
  • Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt: Diese Verbrauchssteuer wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und beträgt in der Regel 19 Prozent, mit ermäßigten Sätzen von 7 Prozent für bestimmte Güter wie Bücher oder Lebensmittel.
  • Grundsteuer: Diese Steuer wird auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Diese Steuerform ist eine sogenannte Besitzsteuer und belegt den Übergang von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung mit Steuern.
  • Gewerbesteuer: Sie fällt für Gewerbebetriebe an und wird von den Gemeinden erhoben.

Nummern, Fristen, Bescheide: Was im Umgang mit dem Finanzamt wichtig ist

Als Steuerpflichtige oder Steuerpflichtiger müssen Sie bestimmte Vorgaben und Fristen einhalten. Zunächst brauchen Sie die Steueridentifikationsnummer, um mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Diese ist ein Leben lang gültig und dient der eindeutigen Identifikation. Damit nicht zu verwechseln ist die Steuernummer. Sie kann sich beispielsweise bei einem Umzug ändern. Wenn Sie sich die Steuererklärung vornehmen, achten Sie auf die reguläre Frist. Sie endet jeweils am 31. Juli des Folgejahres. Reicht sie eine Steuerkanzlei ein, verlängert sich die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Wer die Frist versäumen wird, sollte zeitnah Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, um eine Fristverlängerung zu beantragen. Nachdem Sie die Steuererklärung eingereicht haben, müssen Sie je nach Finanzamt mit einer Bearbeitungszeit zwischen 5 und 12 Wochen rechnen. So lange warten Sie dann auf eine mögliche Rückerstattung. Sollten Sie Unstimmigkeiten in Ihrem Steuerbescheid feststellen, haben Sie einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Ist er gut begründet, kann er dazu führen, dass der Bescheid zu Ihren Gunsten geändert wird.

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Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht zum Beispiel, wenn Sie Freibeträge nutzen, Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld beziehen oder wenn Sie mehrere Jobs gleichzeitig ausüben. Auch bei den Steuerklassen III und V oder IV mit Faktor ist die Abgabe vorgeschrieben. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann freiwillig eine Steuererklärung einreichen. Oft lohnt sich das, weil Sie nur so die Gelegenheit haben, Kosten anzugeben und dementsprechend Ihre Steuerschuld zu mindern.

Nachweise, Pauschalen und Freibeträge: So sparen Sie Steuern

Ob Arbeitsverhältnis, private Vorsorge oder ehrenamtliches Engagement – Sie können viele Kosten von der Steuer absetzen.

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sowohl gesetzlich als auch privat, gelten als Sonderausgaben und sind in gewissem Maß abziehbar. Auch Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd berücksichtigen.
  • Arbeiten Sie von zu Hause aus, haben Sie die Möglichkeit eine Homeoffice-Pauschale anzusetzen.
  • Ehrenamtlich engagierte Personen können eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Anspruch nehmen – die sogenannte Ehrenamtspauschale. Diese ist an bestimmte Höchstbeträge und Voraussetzungen gebunden und soll den persönlichen Einsatz im Gemeinwohl würdigen.
  • Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, können Sie einen Teil der Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Beachten Sie aber, dass Sie Ihre Putzhilfe zwingend bei der Minijob-Zentrale anmelden müssen.

Die Beitragsbemessungsgrenze als steuerlicher Grenzwert

Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings gilt dafür eine Obergrenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet: Nur bis zu einem bestimmten Betrag Ihres Bruttogehalts werden Versicherungsbeiträge berechnet. Verdienen Sie mehr, bleibt das zusätzliche Einkommen beitragsfrei.

Sie behalten zwar wegen der Beitragsbemessungsgrenze mehr Netto vom Brutto, gleichzeitig kann aber der Anteil, den Sie ans Finanzamt abführen, steigen. Denn Sie haben auf das zusätzliche Einkommen Steuern zu zahlen. Der dann für Sie geltende Steuersatz fällt entsprechend der Progression höher aus. Gleichwohl führt ein höheres Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze trotz steigender Steuerlast zu einem höheren Nettoeinkommen.

Steuern im Blick behalten und Spielräume richtig nutzen

Behalten Sie den Überblick über die zu leistenden Steuern und Abgaben und informieren Sie sich darüber, was sie alles steuerlich geltend machen können. Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie gerne dazu, wie Sie Ihre finanzielle Situation auch steuerlich optimal gestalten.