Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (kurz BBG) legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesrat jedes Jahr zum 1. Januar fest. Dabei orientiert sich die Bundesregierung am Durchschnittseinkommen. Wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze 2025 ist, erfahren Sie hier.