Eine private Krankenversicherung hat viele Vorzüge. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich Ihren Versicherungsschutz individuell und passgenau zusammenstellen.
Die private Krankenversicherung bietet eine individuelle Absicherung und richtet sich gezielt nach den persönlichen Gesundheitsbedürfnissen.
Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, freiberuflich Tätige sowie Studierende können unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln.
Für angestellte Arbeitnehmer ist der Zugang an die Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze gekoppelt, die jährlich neu festgelegt wird.
Klarheit und Fairness: Transparente Konditionen sorgen für Vertrauen.
Individuelle Versorgung: Leistungen werden passgenau abgestimmt.
Privatpatientenstatus: Versicherte profitieren von bevorzugter medizinischer Behandlung.
Flexible Anpassung: Ein möglicher Tarifwechsel erlaubt es, schnell und unkompliziert zu reagieren.
Eine private Krankenversicherung hat viele Vorzüge. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich Ihren Versicherungsschutz individuell und passgenau zusammenstellen.
Mit der privaten Krankenversicherung Ihrer Volksbank Raiffeisenbank erhalten Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen. Die Leistungen sind angepasst an Ihre Bedürfnisse und finanzielle Situation. Auf Wunsch können Sie verschiedene Tarife ergänzend hinzubuchen. Mit einer privaten Krankenversicherung profitieren Sie zum Beispiel von Behandlungen in Privatkliniken oder den neuesten Untersuchungsmethoden. Falls sich die Prämien erhöhen sollten, können Sie den Tarif innerhalb der Versicherung wechseln. Das steht Ihnen als Versicherter gesetzlich zu.
Für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Beamtinnen und Beamte besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie dürfen sich jederzeit privat versichern. Der Versicherungswechsel ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich und an keine Voraussetzungen gebunden. Studierende haben ebenfalls die freie Wahl: Sie können sich bis zu drei Monate ab Zeitpunkt der Einschreibung von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Die private Krankenversicherung gilt dann für den Zeitraum des Studiums an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule.
Für Arbeitnehmer, Landwirtinnen und Landwirte oder Künstlerinnen und Künstler ist der Eintritt in die private Krankenversicherung erst ab einem gewissen Einkommen möglich. Dies wird durch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze geregelt, die sich jährlich ändern kann. Um die Versicherung zu wechseln, muss das hochgerechnete Jahresbruttoeinkommen von Arbeitnehmern einmalig über dieser Grenze liegen. Zum Erwerbseinkommen zählen alle regelmäßigen Lohnzahlungen, auch das 13. Monatsgehalt. Bezahlte Überstunden oder die Erstattung von Fahrtkosten gehören nicht dazu.
Entdecken Sie weitere spannende Inhalte aus unserer Themenwelt Finanzen.