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Private Haftpflichtversicherung

Kurz und kompakt

  • Eine private Haftpflichtversicherung schützt Einzelpersonen und Familien vor den finanziellen Folgen alltäglicher Missgeschicke.

  • Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch bei Aufenthalten im Ausland für bestimmte Zeiträume.

  • Der Versicherungsschutz gilt für Eheleute sowie Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner und Kinder, auch wenn diese volljährig und in Ausbildung sind.

Schützt, wenn ein Missgeschick passiert

Aktuelles Angebot von

  • R+V Versicherung

Private Haftpflichtversicherung

Fliegt der Ball durch die Scheibe des Nachbarn oder landet der Wein auf dem Laptop der Freundin, reguliert das die private Haftpflicht der R+V.


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Ihre Vorteile mit einer privaten Haftpflichtversicherung

  • Individueller Schutz: Maßgeschneiderte Tarife für Alleinstehende und Familien.

  • Umfassende Absicherung: Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden im In- und Ausland ab.

  • Flexible Gestaltung: Die Selbstbeteiligung lässt sich individuell anpassen und sorgt für Beitragskontrolle.

  • Vertrauensvolle Beratung: Ehrliche, verständliche Kommunikation auf Augenhöhe.

Schutz vor den finanziellen Folgen von Missgeschicken

Zerbrochenes Geschirr beim Kaffee mit Freundinnen und Freunden oder ein Zusammenstoß mit Passantinnen und Passanten beim Fahrradfahren: Kleine und große Missgeschicke sind schnell passiert. Doch im Schadensfall können sie zu hohen Folgekosten führen. Eine private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie Schutz vor den finanziellen Folgen von Missgeschicken im Alltag. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind abgedeckt. Bei Bedarf haben Sie die Möglichkeit, die Privathaftpflichtversicherung durch weitere Bausteine zu ergänzen.

Versicherungsschutz passend für Ihren Bedarf

Eine private Haftpflichtversicherung sollte in keinem Versicherungsportfolio fehlen. Denn sie schützt vor Schäden, die im Ernstfall in die Millionenhöhe gehen können. Entscheiden Sie sich für einen Tarif, der zu Ihrer Lebenssituation passt. Für alleinstehende Personen ist ein Single-Tarif geeignet, der lediglich die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer schützt. Ehepaare und Menschen in eheähnlichen Gemeinschaften oder eingetragenen Lebenspartnerschaften haben die Möglichkeit, gemeinsame Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Für Familien bietet sich ein Familientarif an, in dem alle Mitglieder des Haushalts mitversichert sind. 

Dagegen sind Sie mit einer Privathaftpflichtversicherung versichert

Die private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine solche Versicherung ist wichtig, wenn Sie oder Ihre Kinder Dritten einen Schaden zufügen. Denn in der Regel muss die Verursacherin oder der Verursacher eines Schadens für die entstandenen Kosten aufkommen. Der Versicherungsschutz gilt auch bei einem Auslandsaufenthalt – in Europa und weltweit für definierte Zeiträume. Auch folgende Situationen sind durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt:

  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über Minderjährige (sowohl bei eigenen als auch bei fremden Kindern),
  • Verletzung von Verkehrssicherheitspflichten (zum Beispiel das Streuen und Räumen von Schnee auf Gehwegen),
  • die Teilnahme als Fußgängerin oder Fußgänger oder als Radfahrerin oder Radfahrer am Straßenverkehr und
  • das Ausüben von privaten sportlichen Betätigungen wie Fußball oder Tennis

Anzahl der Personen in Deutschland, die eine private Haftpflichtversicherung im Haushalt besitzen, von 2019 bis 2025

Quelle: Statista (Stand 2026)

Den richtigen Tarif finden

Es gibt eine Vielzahl an Versicherungstarifen. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass folgende Aspekte im Versicherungsschutz enthalten sind und Sie über einen umfassenden Schutz verfügen:

  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • Versicherungsschutz beim Verlust fremder privater Wohnungsschlüssel und beruflicher Schlüssel,
  • Versicherungsschutz für Mietsachschäden an gemieteten Räumen bzw. Gebäuden (z. B. Ferienwohnungen oder Veranstaltungsräume),
  • Schäden durch elektronischen Datenaustausch oder elektronische Internetnutzung,
  • Versicherungsschutz bei der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Wer ist mitversichert?

Die private Haftpflichtversicherung Ihrer Volksbank Raiffeisenbank passt sich Ihrem Leben an und bietet einen umfassenden Schutz für Sie und Ihre Familie. So genießen auch Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder und volljährigen Kinder in Ausbildung den Versicherungsschutz. Für Alleinstehende ohne Kinder gibt es Singletarife.

Privathaftpflicht abschließen - Schritt für Schritt

  1. Passenden Tarif finden: Wie viele Personen sollen abgedeckt werden? Entscheiden Sie sich für einen Single- oder Familientarif oder für eine gemeinsame Versicherung mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner.
  2. Deckungssumme und Schadensfälle definieren: Wie hoch soll die maximale Deckungssumme sein? Gibt es besondere Aspekte, die im Versicherungsschutz enthalten sein sollen? Dazu zählen zum Beispiel sportliche Aktivitäten, Hobbys, Haustiere oder zusätzliche Mitglieder des Haushalts.
  3. Beitrag berechnen: Wenn Sie alle wichtigen Eckpunkte festgelegt haben, können Sie verschiedene Anbieter vergleichen. Berechnen Sie die Beiträge und finden Sie die Versicherung, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksbanken Raiffeisenbanken stehen Ihnen bei der Suche und Auswahl gern zur Seite.
  4. Vertrag abschließen: Ein Versicherungsabschluss ist ganz bequem online möglich. Neben Ihren persönlichen Daten benötigen Sie die Daten aller weiteren Personen, die mitversichert werden sollen. Einige Versicherungen fragen zudem nach dem Beruf oder der vorherigen Versicherung. Außerdem legen Sie  bei Vertragsabschluss das Startdatum fest. Ab diesem Termin greift der Versicherungsschutz.

Private Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen

Die Privathaftpflichtversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu tragen Sie die Beiträge zur Versicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung ein.

Achtung: diese Schäden sind nicht versichert

Familie: Private Haftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten für Schäden, die außerhalb des eigenen Haushalts entstehen. Das bedeutet, dass Schäden am eigenen Besitz sowie Schäden, die am Besitz von Angehörigen des eigenen Haushalts entstehen, nicht versichert sind. Stößt ein Elternteil beispielsweise aus Versehen ein Glas Wasser um und beschädigt so den Laptop eines Kindes, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind noch im gleichen Haushalt wohnt. Lebt es hingegen eigenständig in einer eigenen Wohnung und war zum Zeitpunkt des Schadenfalls nur zu Besuch im Elternhaus, greift der Versicherungsschutz.

Vorsatz: Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die vorsätzlich verursacht werden. Handelt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer fahrlässig, besteht die Möglichkeit, dass der Schadensfall übernommen wird. Denn grobe Fahrlässigkeit ist mit abgedeckt. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss, wie der Versicherungsschutz definiert ist.

Beruf: Eine private Haftpflichtversicherung schützt bei Schadensfällen im privaten Lebensbereich. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das, dass entstandene Schäden während der Arbeit in der Regel nicht abgedeckt sind. Im Rahmen der Fürsorgepflicht haftet hier der Arbeitgeber über eine betriebliche Haftpflichtversicherung. Selbstständige sollten eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um im Schadensfall geschützt zu sein.

Haustiere: Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei Hunden oder Pferden greift der Versicherungsschutz jedoch nicht. Halterinnen und Halter sollten eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese übernimmt Schäden, die durch das Haustier verursacht wurden.

So funktioniert die Schadensmeldung

Ist durch Ihr Verschulden einer dritten Person ein Schaden entstanden, müssen Sie den Vorfall Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Achten Sie dabei auf diese Punkte:

  • Schutz prüfen: Prüfen Sie zunächst, ob der entstandene Schaden durch Ihre Versicherung gedeckt ist. Sind Sie sich unsicher, ob der Versicherungsschutz greift, sollten Sie eine Schadensmeldung vornehmen. So können Sie im Prüfverfahren gemeinsam mit der Versicherung klären, wer die Kosten übernimmt.
  • Schnell handeln: Es gibt keine rechtlich bindende Vorgabe, wann eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer einen Schaden melden muss. Viele Versicherungen geben aber vor, dass sie so schnell wie möglich über den Schadensfall informiert werden. Passiert dies nicht, behalten sie sich vor, die Regulierung nicht in vollem Umfang oder gar nicht zu übernehmen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag. In den meisten Fällen ist eine Meldung innerhalb einer Woche nach dem Schadensfall ausreichend.
  • Wichtige Daten angeben: Sie können einen entstandenen Schaden meist bequem über ein Online-Formular melden. Auch schriftliche Meldungen per Post oder E-Mail sind möglich. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen persönlichen Daten angeben wie Name des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin, Versicherungsnummer, Name des Schadenverursachers oder der Schadensverursacherin sowie Adressen und Kontaktinformationen der beteiligten Personen.
  • Haftpflichtfall genau dokumentieren: Beschreiben Sie den Hergang in der Meldung an die Versicherung möglichst umfassend und objektiv. Beantworten Sie alle W-Fragen: Wann und wo ist der Schadensfall passiert? Wer ist die Verursacherin oder der Verursacher, wer sind die Geschädigten? Welcher Schaden ist entstanden? Wie ist das passiert? Auch eine Fotodokumentation ist sinnvoll. Gibt es Originalrechnungen oder Belege über den Wert des beschädigten Gegenstandes, sollten diese ebenfalls der Schadensmeldung beigefügt werden.
  • Vorschnelles Handeln vermeiden: Es ist nachvollziehbar, dass Sie als Verursacherin oder Verursacher möglichst schnell den entstandenen Schaden beheben wollen. Von eigenen Zahlungen ist aber abzuraten. Warten Sie die Antwort Ihrer Versicherung ab und überlassen Sie ihr die finanzielle Regulierung.

Diese Regelungen gelten bei der Schadensregulierung

Melden Sie einen Schadensfall, prüft die Versicherung, ob die gegen Sie gestellten Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Ist dies der Fall, werden die Kosten übernommen. Dabei gilt der Grundsatz, dass sich die geschädigte Person nicht am entstandenen Schaden bereichern soll.

Sachschaden: Bei einem entstandenen Sachschaden zahlt die Versicherung grundsätzlich die Reparaturkosten. Ist der beschädigte Gegenstand nach der Reparatur weniger wert als vorher, gibt es zudem einen Aufschlag. Dieser soll die Wertminderung ausgleichen.

Totalschaden: Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, wird der Zeitwert erstattet. Dabei handelt es sich um den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Gegenstandes. Dabei wird die Wertminderung durch Alter und Abnutzung des Gegenstandes berücksichtigt.

Personenschaden: Sind Personen zu Schaden gekommen, übernimmt die Versicherung neben Kosten für Ärztin, Arzt und Krankenhaus auch Ausgleichszahlungen für entstandene berufliche Nachteile, die Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Schmerzensgeld. Trägt eine geschädigte Person bleibende Schäden davon, sind auch hier Ausgleichszahlungen möglich. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall auch notwendige Zusatzkosten, zum Beispiel für Pflege.

FAQs zur privaten Haftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist unerlässlich. Laut Gesetz muss jede Person für selbst verschuldete Schäden aufkommen, im schlimmsten Fall sogar mit dem gesamten Vermögen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Missgeschicken des Alltags.

Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Dritten durch zahme Haustiere wie Katzen, Vögel oder Meerschweinchen zugefügt werden. Für Hunde und Pferde ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung die passende Lösung.

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt die entstandenen Kosten, wenn Sie versehentlich das Eigentum oder die Gesundheit Dritter schädigen. In der Regel werden auch Schadensersatzansprüche erfüllt, wenn die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt. Der Versicherungsschutz umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Pauschal ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro empfehlenswert. Achten Sie darauf, dass die Summe für alle möglichen Schadensarten gilt, also Sach-, Total- und Personenschaden.

Versicherungen bieten unterschiedliche Tarife für alleinstehende Personen, Paare und Familien an. Bei einer Familienversicherung haben Sie die Möglichkeit, alle Mitglieder Ihres Haushalts mit anzugeben.

Schäden an geliehenen Sachen, wie zum Beispiel Elektrogeräten, sind in der Regel nicht automatisch mitversichert. Viele Versicherungen bieten aber die Möglichkeit, diesen Schutz als Zusatzpaket zur Versicherung hinzuzubuchen. Entsteht ein Schaden durch vorsätzliches Handeln, übernimmt die Versicherung die Kosten ebenfalls nicht.

Es gibt sowohl Single- als auch Familientarife. Bei einem Familientarif sind alle Familienmitglieder abgesichert.

Die meisten Versicherungstarife bieten einen weltweiten Schutz. Informieren Sie sich vor Versicherungsabschluss darüber, ob Ihre Haftpflichtversicherung Schadensfälle im Ausland übernimmt.

Private Haftpflichtversicherungen kommen nur für Schäden auf, die im privaten Lebensbereich verursacht werden. Schadensfälle während der Arbeit sind in der Regel ausgeschlossen. Zudem gehören Schäden am eigenen Besitz sowie dem Besitz von Mitgliedern des eigenen Haushalts nicht zum Leistungsumfang. 

Es gibt Versicherungstarife, in denen eine Selbstbeteiligung vereinbart werden kann. Das senkt die monatlichen Beitragskosten. In den meisten Fällen liegt die Höhe der Selbstbeteiligung zwischen 100 und 300 Euro. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob sich eine Selbstbeteiligung für Sie rechnet oder ob ein Schutz ohne Selbstbeteiligung sinnvoller ist.

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