Familie: Private Haftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten für Schäden, die außerhalb des eigenen Haushalts entstehen. Das bedeutet, dass Schäden am eigenen Besitz sowie Schäden, die am Besitz von Angehörigen des eigenen Haushalts entstehen, nicht versichert sind. Stößt ein Elternteil beispielsweise aus Versehen ein Glas Wasser um und beschädigt so den Laptop eines Kindes, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind noch im gleichen Haushalt wohnt. Lebt es hingegen eigenständig in einer eigenen Wohnung und war zum Zeitpunkt des Schadenfalls nur zu Besuch im Elternhaus, greift der Versicherungsschutz.
Vorsatz: Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die vorsätzlich verursacht werden. Handelt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer fahrlässig, besteht die Möglichkeit, dass der Schadensfall übernommen wird. Denn grobe Fahrlässigkeit ist mit abgedeckt. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss, wie der Versicherungsschutz definiert ist.
Beruf: Eine private Haftpflichtversicherung schützt bei Schadensfällen im privaten Lebensbereich. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das, dass entstandene Schäden während der Arbeit in der Regel nicht abgedeckt sind. Im Rahmen der Fürsorgepflicht haftet hier der Arbeitgeber über eine betriebliche Haftpflichtversicherung. Selbstständige sollten eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um im Schadensfall geschützt zu sein.
Haustiere: Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei Hunden oder Pferden greift der Versicherungsschutz jedoch nicht. Halterinnen und Halter sollten eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese übernimmt Schäden, die durch das Haustier verursacht wurden.