Kfz-Versicherung

Kurz und kompakt

  • Eine Kfz-Versicherung schützt bei Unfällen im Straßenverkehr und ist für Fahrezeughalter gesetzlich vorgeschrieben.

  • Die Beitragshöhe richtet sich nach Fahrzeugtyp, Wohnort, Fahrleistung, Schadenfreiheitsklasse und weiteren Faktoren.

  • Versicherungswechsel ist jährlich bis 30. November möglich, mit Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel, Schaden oder Beitragserhöhung.

  • Haftpflicht deckt Schäden an Dritten, Teilkasko schützt vor äußeren Einflüssen, Vollkasko auch bei Eigenschäden und Vandalismus.

Zuverlässig geschützt bei Unfällen oder Diebstahl

Aktuelles Angebot von

  • rhv
Kfz-Versicherung

Mit der Kfz-Versicherung unseres Partners R+V stellen Sie sich aus verschiedenen Bausteinen genau den Versicherungsschutz zusammen, der perfekt zu Ihnen passt.


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Ihre Vorteile mit einer Kfz-Versicherung

  • Umfassender Schutz: Kombinierbare Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung für optimalen Rundumschutz.

  • Individuelle Flexibilität: Versicherungslösungen lassen sich passgenau auf persönliche Bedürfnisse abstimmen.

  • Verlässliche Betreuung: Persönliche Unterstützung auch nach Vertragsabschluss und im Schadensfall.

  • Fester Ansprechpartner: Direkter Kontakt über die vertraute Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Fahrzeuge zu fairen Konditionen versichern

Wenn es im Straßenverkehr kracht, ist eine gute und zuverlässige Kfz-Versicherung wichtig. Denn die Versicherungen greifen im Schadensfall und bieten Versicherten einen umfassenden Schutz. Was Sie als Versicherte oder Versicherter zur Autoversicherung wissen sollten, erfahren Sie hier.

Versicherungspflicht für Fahrzeughalter

Grundsätzlich gibt es drei Arten der Autoversicherung: Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- sowie Vollkaskoversicherung. Gesetzlich ist jede Fahrzeughalterin und jeder Fahrzeughalter dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie übernimmt die von Ihnen verursachten Kosten, die durch Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden an Dritten entstehen. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist hingegen freiwillig. Sie greift bei Schäden an Ihrem Fahrzeug. Mit einem Schutzbrief erhalten Versicherte zusätzliche Leistungen für eine Kfz-Versicherung. Dieser beinhaltet häufig zum Beispiel Pannen- und Unfallhilfe sowie Reparaturdienste.

Die Beitragshöhe für eine Kfz-Versicherung errechnet sich aus verschiedenen Faktoren wie dem Fahrzeugtyp, der Regionalklasse – also dem Wohnort der Versicherten oder des Versicherten, der Typklasse und der Schadenfreiheitsklasse. Darüber hinaus spielen das Alter des Versicherungsnehmers, die jährlich gefahrenen Kilometer und der gewöhnliche Abstellort des Autos – zum Beispiel eine Garage – bei der Berechnung der Versicherungsprämie eine Rolle.

Kfz-Versicherung wechseln – so geht's

Sie möchten keine höhere Versicherungssumme zahlen? Sie sind mit dem Service Ihrer Autoversicherung unzufrieden? Im Herbst beginnt für Kfz-Versicherte die Wechselsaison. In der Regel laufen die Versicherungsverträge bis zum Ende eines Jahres aus. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Dementsprechend ist für Versicherte der 30. November Stichtag, um die aktuelle Kfz-Versicherung zu kündigen. Häufig lässt sich bei einem Versicherungsvergleich Geld sparen. Holen Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank einfach und unverbindlich ein Angebot für Ihre Kfz-Versicherung ein. Wir unterstützen Sie als Versicherte oder Versicherten dabei, Ihre Autoversicherung zu wechseln.

Ausnahmen im Kündigungsrecht

Sie können Ihren Versicherungsvertrag fristgerecht bis zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. In bestimmten Fällen haben Sie als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise bei Neuzulassung oder Fahrzeugwechsel. Die Abmeldung Ihres alten Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle beendet den Versicherungsschutz. Damit können Versicherte eine neue Autoversicherung ohne Einschränkungen wählen. Eine weitere Ausnahme im Kündigungsrecht besteht im Schadensfall. Versicherte haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bearbeitung des Schadens einen Versicherungswechsel vorzunehmen. Ebenso ist eine Kündigung bei Vertragsänderungen des Versicherers rechtens. Zum Beispiel dann, wenn eine Beitragserhöhung Ihrer Haftpflicht- beziehungsweise Kaskoversicherung ohne Leistungserweiterung oder anderweitige Veränderungen Ihres Vertrags vorgenommen werden.

Kfz-Haftpflichtversicherung

In Deutschland wird kein Auto ohne eine Haftpflichtversicherung zugelassen, das schneller als 6 km/h fährt. Ein solcher Basisschutz ist nicht nur gesetzlich für Ihr Fahrzeug vorgeschrieben, sondern auch sinnvoll für Fahrerinnen und Fahrer. Denn für Schäden, die zum Beispiel aufgrund von Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verursacher. Eine solche Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Kfz-Haftpflicht hilft zudem bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter.

Teilkasko und Vollkasko

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es auch Teilkaskoversicherungen und Vollkaskoversicherungen. Eine Teilkaskoversicherung schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen bei Schäden durch Naturgewalten, Unfälle mit Tieren oder bei Glasbruch. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich deckt sie Schäden ab, die aufgrund von selbstverursachten Unfällen entstehen. Die Versicherung übernimmt ebenso die Reparaturkosten bei Beschädigung durch Vandalismus oder bei Diebstahl. Zudem können Versicherte bei einer Teilkasko und Vollkasko durch die Selbstbeteiligung Geld sparen, denn der Versicherer gewährt dafür einen Beitragsrabatt.

Wie hoch ist die Deckungssumme in der Autoversicherung?

Die Deckungssumme bestimmt die Höhe des Betrags, bis zu der ein Versicherungsnehmer im Schadensfall über die Haftpflicht-Police abgesichert ist. Bei Schäden, deren Kosten über diese Summe hinausgehen, haftet der Versicherte selbst – schuldunabhängig. Die Deckungssumme in der Autoversicherung ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket. Sie beläuft sich bei Personenschäden pauschal auf 50 bis 100 Millionen Euro. Pro geschädigte Person sind dies maximal 8 bis 15 Millionen Euro.

Was ist die Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse – kurz SF-Klasse – gibt die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre für Autofahrerinnen und Autofahrer an. Für die Beitragshöhe Ihrer Kfz-Versicherung spielt sie eine entscheidende Rolle. Je länger Sie ohne Unfall fahren, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt und niedriger der Beitragssatz. Nach jedem schadenfreien Kalenderjahr steigen Versicherte dementsprechend eine Stufe in der Schadenfreiheitsklasse nach oben. Eine Hochstufung erfolgt zum Beispiel dann, wenn das Fahrzeug in einem Kalenderjahr mindestens sechs Monate lang versichert war. Eine Rückstufung Ihrer SF-Klasse und damit eine Beitragssteigerung finden hingegen bei einem durch den Versicherer regulierten Schadensfall statt. Beim Versicherungswechsel wird die entsprechende Schadenfreiheitsklasse angerechnet.

Bei jeder Kfz-Versicherung sind die Schadenfreiheitsklassen gleich. Wie viel Prozent des Versicherungsbeitrags welcher SF-Klasse zugeordnet wird und wie hoch der Schadenfreiheitsrabatt ausfällt, legt die Versicherung fest. Aufgrund dessen lohnt sich ein Vergleich der Autoversicherungen.

Kfz-Versicherung steuerlich absetzen

Einen Teil der Kfz-Versicherungsbeiträge können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Hierfür ist die Art der Versicherung entscheidend. Das Finanzamt unterscheidet zwischen der Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. In der Steuererklärung können Sie lediglich die Versicherungssumme für die Haftpflichtversicherung geltend machen und als Sonderausgaben absetzen. Dazu tragen Sie einfach die Kosten in den Zeilen 41 bis 48 des Mantelbogens der Einkommenssteuererklärung ein. Handelt es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten, entfällt Ihr Anspruch. Die Höhe der absetzbaren Beträge hängt davon ab, wie Sie das Auto nutzen und ob Sie bereits an anderer Stelle entsprechende Kosten geltend gemacht haben. Bei Fragen steht Ihnen ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihrer örtlichen Volksbank Raiffeisenbank zur Verfügung.

FAQs zur Kfz-Versicherung

Ja, selbstverständlich können Sie auch Ihr Motorrad über die Kfz-Versicherung versichern.

Für Ihr motorisiertes Kleinkraftrad – wie ein Moped oder Roller – gibt es spezielle Tarife. Sprechen Sie dazu eine Beraterin oder einen Berater in Ihrer Filiale vor Ort auf das Thema Mopedversicherung an. Sie oder er steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Die Insassen-Unfallversicherung ergänzt eine Kfz-Versicherung. Sie gilt für Fahrerinnen und Fahrer sowie alle Mitfahrerinnen und Mitfahrer eines Fahrzeugs. Bei einem Autounfall bietet diese Versicherung einen finanziellen Schutz, falls die Insassen bleibende Schäden davontragen. Sie greift unabhängig von der Schuldfrage des Versicherungsnehmers.

Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer der Filialen in Ihrer Nähe oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

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