Auto abmelden: So funktioniert die Kfz-Abmeldung Schritt für Schritt

Kurz und kompakt

  • Sie können eine Kfz-Abmeldung bei jeder Zulassungsstelle vornehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen online durchführen.

  • Nach der Abmeldung informiert die Zulassungsbehörde Ihre Kfz-Versicherung und auch den Zoll.

  • Fahrten sind nur bis zum Abmeldetag erlaubt. Danach benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen für Probe- oder Überführungsfahrten.

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Autoabmeldung: Das sollten Sie wissen

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft oder vorübergehend stillgelegt und möchten es abmelden? Das ist in der Regel schnell vor Ort bei der Zulassungsstelle oder auch online möglich. Welche Unterlagen Sie dafür brauchen, welche Kosten entstehen und was Sie anschließend beachten sollten, lesen Sie hier.

Der Weg über die Zulassungsstelle

Die Abmeldung und Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs nehmen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle vor. Im Gegensatz zur An- oder Ummeldung spielt es dabei keine Rolle, ob sich die Zulassungsstelle in Ihrem Wohnort befindet oder wo das Auto zuvor zugelassen war. Eine Abmeldung ist bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland möglich. Um Ihr Fahrzeug abzumelden, benötigen Sie:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur Entwertung sowie
  • die amtlichen Kennzeichen für die Entstempelung und Entfernung der TÜV-Plaketten.

Wenn Sie Ihr Kennzeichen später für ein anderes Fahrzeug benutzen möchten, können Sie es sich reservieren lassen. Je nach Zulassungsbezirk ist dies für einen Zeitraum von etwa drei bis zwölf Monaten möglich.

Der digitale Weg

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Außerbetriebsetzung des Autos auch online möglich. Mit der sogenannten internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) können Sie Ihr Fahrzeug digital ab-, an- oder ummelden. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Sie erkennen dies am Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I – also dem Fahrzeugschein – sowie an den Stempelplaketten auf dem Kennzeichen. Für die Nutzung von i-Kfz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Auto verfügt über ein Kennzeichen mit Stempelplaketten und Sicherheitscodes.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode liegt vor – bei Halterwechsel auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Sie haben einen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion.
  • Sie haben die kostenlose AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone installiert. Alternativ können Sie i-Kfz auch mit einem Ausweislesegerät nutzen.

Ruheversicherung nach der Abmeldung

Die Zulassungsbehörde informiert nach der Abmeldung Ihre Kfz-Versicherung und das Hauptzollamt. Zu viel gezahlte Kfz-Steuer wird Ihnen anteilig zurückerstattet. Ab diesem Zeitpunkt greift die Ruheversicherung, die je nach Versicherer bis zu 18 Monate gilt. In dieser Zeit zahlen Sie keine Prämie. Danach endet der Versicherungsschutz.

Darf ich nach der Abmeldung mit dem Auto fahren?

Mit einem abgemeldeten Fahrzeug dürfen Sie nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Um dies kenntlich zu machen, werden die Nummernschilder entstempelt. Am Tag der Abmeldung dürfen Sie Ihr Fahrzeug jedoch noch bis 23:59 Uhr nutzen. Voraussetzung ist, dass die bereits entstempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind und weiterhin Versicherungsschutz besteht. So können Sie Ihr Auto beispielsweise nach Hause, zum Gebrauchtwagenhändler oder zum Schrottplatz fahren.

Für spätere Fahrten benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen, das Sie bei der Zulassungsstelle beantragen können. Es ist in der Regel bis zu fünf Tage gültig und darf nur für Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden. Voraussetzung ist unter anderem eine gültige Versicherung sowie eine aktuelle Hauptuntersuchung (HU).

Das kostet die Kfz-Abmeldung

Die Gebühren für die Außerbetriebsetzung des Autos unterscheiden sich je nach Zulassungsbezirk und sind nicht immer einheitlich geregelt. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei derselben Zulassungsbehörde abmelden, bei der Sie es auch angemeldet haben, zahlen Sie weniger. Falls Sie Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II verloren haben, müssen Sie bei der Abmeldung Ersatzdokumente beantragen. Das erhöht die Kosten.

Abmeldung bei derselben Zulassungsstelle5 bis 7 Euro
Abmeldung bei einer anderen Zulassungsstelle10 bis 12 Euro
Ersatzdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I)ab 10 Euro

Ersatzdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil II)

ab 50 Euro
Bisheriges Kennzeichen reservieren 

10,20 Euro für das Wunschkennzeichen (bundesweit festgelegt)

2,60 Euro für die Reservierung des Kennzeichens (bundesweit festgelegt)

Fahrzeug durch Dritte abmelden

Sie können Ihr Fahrzeug auch von einer anderen Person abmelden lassen. Eine Vollmacht ist dabei nicht nötig. Ihre Vertretung muss nur die benötigten Unterlagen vorlegen.

Abmeldung von Firmenwagen

Wenn ein Firmenwagen oder Dienstwagen abgemeldet werden soll, ist – anders als bei der privaten Außerbetriebsetzung – verpflichtend die Zulassungsstelle am Ort des Firmensitzes oder der entsprechenden Niederlassung zuständig. Bei Firmenwagen können neben juristischen und natürlichen Personen auch Vereinigungen Halter des Fahrzeugs sein. Bei einer Zulassung auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) werden dann zum Beispiel neben dem Namen der GbR die persönlichen Daten einer „benannten Vertreterin“ oder eines „benannten Vertreters“ eingetragen.

Das ist beim Verkauf des Autos zu beachten

Verkäuferinnen oder Verkäufer sollten das Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden. Erst mit der Abmeldung endet die Zulassung sowie die Beitragspflicht gegenüber der Kfz-Versicherung und dem Zollamt. Wird ein angemeldetes Fahrzeug verkauft, sollte die verkaufende Person dies der Zulassungsstelle mitteilen. Das Fahrzeug bleibt zwar weiterhin zugelassen, die Mitteilung dokumentiert jedoch den Verkauf bei der Behörde. Dadurch ist die bisherige Halterin oder der bisherige Halter beispielsweise bei Bußgeldern oder Unfällen besser abgesichert. Die Käuferin oder der Käufer muss das Fahrzeug anschließend ummelden oder abmelden, falls das Fahrzeug vorerst nicht im Straßenverkehr genutzt werden soll.

Sonderfälle

Autodiebstahl

Informieren Sie im Falle eines Diebstahls schnellstmöglich die zuständige Polizeidienststelle. Melden Sie das Auto anschließend mit der Diebstahlanzeige und den Fahrzeugpapieren – Zulassungsbescheinigung Teil I und II – bei der Zulassungsbehörde ab. Außerdem müssen Sie Ihre Versicherung schriftlich über den Diebstahl informieren, denn ein Fahrzeugdiebstahl ist über die Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Todesfall

Ein anderer Grund für die Abmeldung eines Fahrzeugs kann der Tod der bisherigen Halterin bzw. des Halters sein. In diesem Fall sollten die Erbenden die Abmeldung innerhalb weniger Tage vornehmen. Eine Sterbeurkunde wird hierfür nicht benötigt.

Verschrottung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug endgültig abmelden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einer Verschrottung möglich. Sie benötigen dann einen Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebs sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II.

Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs

Nach der Abmeldung gilt das Fahrzeug sieben Jahre lang als "außer Betrieb gesetzt“. Während dieser Zeit ist eine erneute Zulassung oder Anmeldung möglich. Danach erlischt die Betriebserlaubnis des Autos endgültig und es ist die Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Kfz-Zulassungsstelle nötig. Dieses Dokument erhalten Sie zum Beispiel bei einem zertifizierten Demontagebetrieb.

FAQs zur Abmeldung eines Autos

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Kennzeichenschilder.

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie zusätzlich zu den Kennzeichen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung,
  • Personalausweis oder Pass.

Bei Verschrottung benötigen Sie diese Unterlagen:

  • Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebs,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Auto online abmelden, zum Beispiel wenn das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde. Ob dies der Fall ist, erkennen Sie am Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I – also dem Fahrzeugschein – oder unter den Stempelplaketten auf dem Kennzeichen. Für die Online-Abmeldung benötigen Sie zudem einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.

Ob ein Termin erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Zulassungsstelle ab. In vielen Fällen ist eine Terminvereinbarung notwendig. Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug auch online abmelden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ja, Sie können Ihr Fahrzeug auch durch eine andere Person abmelden lassen. Eine Vollmacht ist dafür in der Regel nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die vertretende Person alle notwendigen Unterlagen vorlegt.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, das Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden. Verkaufende sollten sich jedoch möglicher Risiken bewusst sein. Bis zur Abmeldung gelten Sie gegenüber der Zulassungsstelle und der Versicherung weiterhin als Halterin oder Halter des Fahrzeugs. Dadurch können weiterhin Versicherungsbeiträge, Bußgelder oder mögliche Folgen eines Unfalls auf Sie zurückfallen.

Ja. Mit Abmeldung in der Kfz-Zulassungsstelle wird automatisch Ihre Versicherung benachrichtigt. Diese beendet dann den Versicherungstarif für Ihr Auto. Eine schriftliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist nicht erforderlich. Zudem veranlasst die Versicherung, dass Ihnen ab dem Tag der Abmeldung vorab zu viel gezahlte Versicherungsbeiträge anteilig zurückerstattet werden. Je nach Versicherung kann die Zeit bis zur Rückerstattung variieren. Rechnen Sie im Durchschnitt mit etwa vier Wochen.

Neben dem Kfz-Versicherer benachrichtigt die Zulassungsstelle auch das zuständige Zollamt. Dieses erstattet Ihnen dann zu viel entrichtete Steuern. Bitte beachten Sie, dass für diesen Prozess das Zoll- und nicht das Finanzamt zuständig ist.

Ja, das ist erlaubt. Sie dürfen nach der Abmeldung des Fahrzeugs mit diesem noch Rückfahrten, zum Beispiel nach Hause, unternehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Auto noch versichert ist.

Der Fahrzeugschein wird im Zuge der Abmeldung von der Zulassungsstelle entwertet. Sie erhalten ihn aber wieder zurück. Schließlich wird das Dokument im Falle einer Wiederzulassung erneut benötigt.

Nach der Abmeldung werden die Kennzeichen entstempelt und sind damit ungültig. Auf Wunsch können Sie Ihr Kennzeichen jedoch reservieren lassen, um es später wieder zu verwenden.

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