Auto ummelden: Das sollten Sie wissen

Kurz und kompakt

  • Ein Auto muss bei Umzug oder Halterwechsel in der Regel innerhalb einer Woche umgemeldet werden, um Bußgelder zu vermeiden.

  • Bei einem Umzug innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks reicht eine Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • Im neuen Zulassungsbezirk sind u.a. Ausweis, TÜV-Nachweis, Versicherungsnummer, Steuer-Mandat und ggf. alte Schilder nötig.

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So melden Sie bei Halterwechsel oder Umzug Ihr Auto um

Wenn Sie umziehen oder einen Gebrauchtwagen kaufen, müssen Sie in der Regel innerhalb einer Woche Ihr Fahrzeug ummelden. Damit Sie den Gang zur Zulassungsbehörde nicht umsonst auf sich nehmen, sollten Sie wissen, welche Dokumente Sie für die Ummeldung benötigen.

Das müssen Sie bei der Ummeldung beachten

Versichern Sie sich vor der Ummeldung, dass Sie alle Gebühren einer früheren Kfz-Zulassung bezahlt haben. Auch die Kfz-Steuer müssen Sie gezahlt haben. Wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, die Ummeldung vorzunehmen, müssen Sie Ihre Vertreterin oder Ihren Vertreter zudem mit einer entsprechenden Vollmacht ausstatten. Nur so kann sie oder er die Ummeldung für Sie veranlassen.

Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks

Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt bilden einen Zulassungsbezirk. Die Buchstaben links auf dem Kennzeichen zeigen die regionale Zugehörigkeit an. Ziehen Sie im selben Zulassungsbereich um, müssen Sie lediglich auf der Zulassungsbescheinigung Teil I die neue Adresse eintragen lassen. Dafür müssen Sie nicht unbedingt auf der Kfz-Zulassungsstelle erscheinen. Sie können die Adressänderung häufig gleichzeitig mit der Änderung des Personalausweises beim Einwohnermeldeamt vornehmen lassen. Wenn Sie keine Zulassungsbescheinigung Teil I haben, sondern noch den alten Fahrzeugschein, dann bringen Sie diesen sowie den Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle. Dort werden die beiden alten Dokumente im neuen Format (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) ausgestellt und die Ummeldung wird vorgenommen.

Neuer Zulassungsbezirk

Diese Dokumente müssen Sie vorlegen, wenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk ziehen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung des Fahrzeugs (der sogenannte TÜV)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat – die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • COC-Papier bei einem Importfahrzeug
  • Alte Nummernschilder zur Entstempelung, wenn das Kennzeichen gewechselt wird

Sie können Ihr Fahrzeug im Internet ummelden, wenn

  • Sie eine elektronische Personalausweisinhaberin oder ein elektronischer Personalausweisinhaber sind,
  • Ihre Zulassungsbescheinigung mit einem Sicherheitscode ausgestattet ist und
  • Sie online mit Karte bezahlen.

Kennzeichen behalten

Falls Sie an der Buchstabenkombination auf dem alten Nummernschild hängen, können Sie Ihr Kennzeichen zum neuen Wohnort mitnehmen. Wenn Sie jedoch Ihr Auto abmelden und es im neuen Zulassungsbezirk wieder anmelden möchten, dann handelt es sich um eine Neuzulassung. In diesem Fall kann die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter das alte Kennzeichen nicht behalten.