Auto ummelden nach Umzug oder Halterwechsel

Kurz und kompakt

  • Ein Auto sollte beim Umzug oder wenn Halterin oder Halter wechseln innerhalb von vier Wochen umgemeldet werden, um Bußgelder zu vermeiden.

  • Bei einem Umzug innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks reicht eine Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • Im neuen Zulassungsbezirk sind u. a. Ausweis, TÜV-Nachweis, Versicherungsnummer, Steuer-Mandat und ggf. alte Schilder vorzulegen.

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Fristen und Vorbereitung für die Fahrzeug-Ummeldung

Wenn Sie umziehen oder einen Gebrauchtwagen kaufen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden. Eine feste gesetzliche Frist für die Ummeldung gibt es zwar nicht, eine Ummeldung innerhalb eines Monats wird jedoch empfohlen. Damit Sie den Gang zur Zulassungsbehörde nicht umsonst auf sich nehmen, informieren Sie sich vorab darüber, welche Dokumente Sie für die Ummeldung benötigen. Sichern Sie sich zudem zeitig einen Termin. Ohne Termin ist eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle nicht möglich.

Gebühren, Steuern und Vollmacht vor der Ummeldung beachten

Versichern Sie sich vor der Ummeldung, dass Sie alle Gebühren einer früheren Kfz-Zulassung bezahlt haben. Auch die Kfz-Steuer müssen Sie gezahlt haben. Offene Gebühren oder Steuerforderungen können die Ummeldung blockieren, da die Zulassungsstelle diese verweigert, bis alles beglichen ist. 

Wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, die Ummeldung vorzunehmen, braucht Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter eine entsprechende Vollmacht. Nur so kann sie oder er die Ummeldung für Sie veranlassen.

Unterlagen beim Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks

Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt bilden einen Zulassungsbezirk. Die Buchstaben links auf dem Kennzeichen zeigen die regionale Zugehörigkeit an. Ziehen Sie im selben Zulassungsbereich um, müssen Sie lediglich

  • auf der Zulassungsbescheinigung Teil I die neue Adresse eintragen lassen. 

Dafür müssen Sie nicht unbedingt auf der Kfz-Zulassungsstelle erscheinen. Sie können die Adressänderung häufig gleichzeitig mit der Änderung des Personalausweises beim Einwohnermeldeamt vornehmen lassen. Je nach Kommune ist dies auch online möglich. Wenn Sie keine Zulassungsbescheinigung Teil I haben, sondern noch den alten Fahrzeugschein, dann

  • bringen Sie den alten Fahrzeugschein sowie den Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle. Dort werden die beiden alten Dokumente im neuen Format (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) ausgestellt und die Ummeldung wird vorgenommen.

Unterlagen für die Ummeldung im neuen Zulassungsbezirk

Diese Dokumente müssen Sie vorlegen, wenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk ziehen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
  • Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung des Fahrzeugs (der sogenannte TÜV),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief),
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung,
  • SEPA-Lastschriftmandat – die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer,
  • COC-Papier bei einem Importfahrzeug,
  • alte Nummernschilder zur Entstempelung, wenn das Kennzeichen gewechselt wird,
  • ggf. Kaufvertrag oder Veräußerungsanzeige bei Wechsel der haltenden Person.

Unterlagen für die Ummeldung nach Wechsel der haltenden Person

Die haltende Person eines Fahrzeugs wechselt, wenn es verkauft, verschenkt oder familiär weitergegeben wird. Damit die Zulassungsbehörde das Fahrzeug auf die neue Halterin oder den neuen Halter umschreibt, müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.

  • Personalausweis/Reisepass und Meldebestätigung
  • Sowohl Teil I als auch Teil II der Fahrzeugpapiere
  • Versicherungsbestätigung (eVB‑Nummer) — neue Versicherungspolice
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
  • SEPA‑Mandat für Steuer
  • Original‑Kaufvertrag als Eigentumsnachweis

Versicherungswechsel

Bei einem Wechsel der haltenden Person wird die bisherige Kfz‑Versicherung automatisch beendet. Sie müssen eine neue Versicherung abschließen oder Ihren bisherigen Vertrag anpassen lassen.

Kosten für die Umschreibung

Die Kosten für eine Fahrzeug-Umschreibung variieren je nach Stadt bzw. Bundesland. Jede Zulassungsstelle legt ihre eigenen Sätze fest. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei Ihrer Zulassungsstelle nach den genauen Gebühren. 

Ummeldung bei Umschreibung oder Umzug (Kennzeichenmitnahme)ca. 17 Euro
Ummeldung bei Umschreibung oder Umzug in einen anderen Bezirkca. 27 Euro
Neues Kennzeichen ca. 25 bis 30 Euro 
Wunschkennzeichen10,20 Euro (bundeseinheitlich)
Online-GebührenEinige Zulassungsstellen erheben geringere Gebühren für digitale Ummeldungen.
Bußgeld bei Überschreitung der Umschreibungsfrist

15 Euro (Umzug)

40 Euro (Wechsel der haltenden Person)

bis zu 100 Euro (bei sechsmonatiger Überschreitung)

Online-Ummeldung (i-Kfz): Das benötigen Sie

In den meisten Fällen ist es auch möglich, Ihr Fahrzeug online über das zentrale Portal Ihrer Zulassungsbehörde umzumelden. So sparen Sie sich den persönlichen Gang zur Behörde. Um Ihr Fahrzeug online umzuschreiben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Sie besitzen einen elektronischen Personalausweis oder Ausweis mit aktivierter Online‑Funktion.
  • Ihnen liegt die Zulassungsbescheinigung mit Sicherheitscode vor.
  • Sie zahlen per Online‑Bezahlverfahren.
  • Sie identifizieren sich über Ihren Ausweis bzw.  das Video‑Ident-Verfahren.

Kennzeichenmitnahme

Falls Sie an der Buchstabenkombination auf dem alten Nummernschild hängen, können Sie Ihr Kennzeichen zum neuen Wohnort mitnehmen. Wenn Sie Ihr Auto jedoch abmelden und es im neuen Zulassungsbezirk wieder anmelden möchten, dann handelt es sich um eine Neuzulassung. In diesem Fall können Sie das alte Kennzeichen nicht behalten.

Versicherungsübergang nach Autoverkauf

Nach dem Verkauf endet die bestehende Versicherung für das Fahrzeug. Die neue Fahrzeughalterin bzw. der neue Fahrzeughalter muss vor der Ummeldung eine eigene Versicherungsbestätigung (eVB‑Nummer) beantragen. Die bisherige Versicherung wird durch den Verkauf beendet.

KFZ‑Versicherung nach dem Umzug

Ein Umzug beeinflusst oft die Kfz‑Versicherung. Versicherungsgesellschaften ordnen Wohnorte in sogenannte Regionalklassen ein, die die Prämienhöhe beeinflussen. Daher müssen Sie Ihrer Versicherung den neuen Hauptwohnsitz melden, damit Ihr Kfz-Tarif korrekt berechnet wird.

FAQs zum Ummelden eines Autos

Obwohl es keine gesetzlich festgelegte Frist für die Ummeldung eines Fahrzeugs gibt, gilt in der Praxis eine Frist von etwa vier Wochen als angemessen. Erfolgt die Ummeldung nicht innerhalb dieses Zeitraums, drohen Bußgelder. 

Eine Ummeldung erfolgt, wenn sich nur die Wohnadresse ändert, die Halterin oder der Halter jedoch unverändert bleibt. Eine Umschreibung bzw. ein Wechsel der haltenden Person liegt vor, wenn das Fahrzeug die Besitzerin oder den Besitzer wechselt – etwa nach einem Kauf oder Verkauf. 

Bei verspäteter Ummeldung droht ein Bußgeld von bis zu 100 Euro. Zudem riskieren Sie Probleme mit der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung, insbesondere wenn sich durch einen Umzug die Regionalklasse ändert.

Nein, das Auto selbst muss nicht mitgebracht werden. Entscheidend sind die vollständigen Fahrzeugpapiere, der Nachweis der Hauptuntersuchung sowie die ggf. vorhandenen Kennzeichen. Nur bei bestimmten Sonderfällen (z. B. technische Änderungen) kann eine Vorführung verlangt werden.

Ja, das ist möglich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht, eine Kopie Ihres Ausweises sowie alle erforderlichen Unterlagen. Viele Zulassungsstellen stellen entsprechende Formulare online zur Verfügung.

Eine Anmeldung erfolgt, wenn ein Auto erstmalig zugelassen wird – etwa nach dem Kauf eines Neuwagens oder der Stilllegung. Die Ummeldung betrifft Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind und bei denen sich Wohnort oder die Halterin bzw. der Halter ändern.

Auch wenn viele Zulassungsstellen eine Frist von bis zu einem Monat gewähren, empfiehlt es sich, die Umschreibung nach dem Kauf eines gebrauchten Autos möglichst zeitnah vorzunehmen. Ist das Fahrzeug nämlich nicht korrekt zugelassen, lassen sich Halterin oder Halter zum Beispiel bei Verkehrsverstößen nicht eindeutig zuordnen. 

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