Ein SEPA-Lastschriftmandat gilt in der Regel, bis Sie es widerrufen. Kündigen Sie zum Beispiel Ihren Stromvertrag, weil Sie den Versorger wechseln, sollten Sie mit der Kündigung des Vertrages bei Ihrem alten Stromanbieter auch das Lastschriftmandat widerrufen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist für die Zahlungsempfängerin oder den Zahlungsempfänger kein Freifahrtschein, jederzeit beliebige Summen von Ihrem Konto abzubuchen. Die Zahlungsempfängerin oder der Zahlungsempfänger darf nur fällige Beträge abbuchen. Als Zahlerin oder Zahler können Sie unberechtigten Lastschriftzahlungen innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Belastungsbuchung ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Hinweis: Spätestens 13 Monate nach der Belastungsbuchung einer Zahlung auf dem Konto bestehen keine Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche mehr. Daher ist es sehr wichtig, die Kontoumsätze und Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren.