Lastschriftzahlungen und SEPA-Lastschrift

Kurz und kompakt

  • Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ermöglicht die automatische Abbuchung regelmäßiger Rechnungen durch den Zahlungsempfänger.

  • SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist eine bequeme und bargeldlose Zahlungsmethode, die in Deutschland und 33 weiteren Ländern genutzt werden kann.

  • Jede Lastschrift enthält eine Mandatsreferenz und eine Gläubiger-Identifikationsnummer zur Nachvollziehbarkeit.

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Vorteile des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

  • Sie bezahlen Rechnungen bequem und einfach bargeldlos innerhalb Deutschlands und in 33 weiteren Ländern.

  • Die Zahlungsempfängerin oder der Zahlungsempfänger zieht das Geld ein: Sie zahlen immer pünktlich.

  • Die Lastschriftzahlungen sind nachvollziehbar, da Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer angegeben werden müssen.

  • Unberechtigten Lastschriftzahlungen können Sie innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Belastungsbuchung widersprechen.

Einfach bargeldlos Rechnungen begleichen

Es gibt Rechnungen, die regelmäßig anfallen – zum Beispiel für Strom, Internet oder Versicherungen. Mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens ziehen Zahlungsempfängerinnen und Zahlungsempfänger das Geld von Ihrem Konto ein – sofern Sie dies gestatten. Als Kundin oder Kunde müssen Sie sich dann nicht mehr darum kümmern und zahlen immer pünktlich.

Was ist eine SEPA-Basis-Lastschrift?

Die SEPA-Basis-Lastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Anders als bei einer Überweisung löst die Zahlungsempfängerin oder der Zahlungsempfänger, zum Beispiel Ihr Internetanbieter, die Buchung aus – nicht Sie als Zahlerin oder Zahler. Hierfür müssen Sie die Zahlungsempfängerin oder den Zahlungsempfänger ermächtigen, Lastschriften von Ihrem Konto abbuchen zu dürfen. In unserem Beispiel würde Ihr Internetanbieter dann damit die fälligen Kosten von Ihrem Girokonto einziehen. Somit stellen Sie sicher, dass Sie Rechnungen pünktlich bezahlen, ohne jedes Mal daran denken zu müssen. Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.

SEPA-Lastschriftmandat

Damit die Zahlungsempfängerin oder der Zahlungsempfänger die Rechnungsbeträge per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist Ihre Einwilligung notwendig. Dies geschieht in Form des SEPA-Lastschriftmandats. Damit erteilen Sie die Ermächtigung für den Einzug von fälligen Beträgen. Dies können zum Beispiel die Handyrechnung, Stromkosten oder Versicherungsbeiträge sein. Die Zahlungsempfängerin oder der Zahlungsempfänger darf fällige Beträge dann von Ihrem Konto einziehen. Zudem weisen Sie Ihre Bank an, die Lastschrift einzulösen.

Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers,
  • eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI),
  • Name der Kundin oder des Kunden (Zahlerin oder Zahler),
  • Bezeichnung der Bank der Kundin oder des Kunden (Zahlerin oder Zahler) und
  • deren oder dessen Kundenkennung (IBAN).

Recht auf Widerspruch

Ein SEPA-Lastschriftmandat gilt in der Regel, bis Sie es widerrufen. Kündigen Sie zum Beispiel Ihren Stromvertrag, weil Sie den Versorger wechseln, sollten Sie mit der Kündigung des Vertrages bei Ihrem alten Stromanbieter auch das Lastschriftmandat widerrufen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist für die Zahlungsempfängerin oder den Zahlungsempfänger kein Freifahrtschein, jederzeit beliebige Summen von Ihrem Konto abzubuchen. Die Zahlungsempfängerin oder der Zahlungsempfänger darf nur fällige Beträge abbuchen. Als Zahlerin oder Zahler können Sie unberechtigten Lastschriftzahlungen innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Belastungsbuchung ohne Angabe von Gründen widersprechen.

Hinweis: Spätestens 13 Monate nach der Belastungsbuchung einer Zahlung auf dem Konto bestehen keine Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche mehr. Daher ist es sehr wichtig, die Kontoumsätze und Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren.

Alle Buchungen unter Kontrolle

Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sind die Buchungen für Sie transparent und nachvollziehbar. Jede Lastschrift enthält einen Fälligkeitstermin, den die Zahlungsempfängerin oder der Zahlungsempfänger im Vorfeld rechtzeitig übermittelt. So wissen Sie, wann ein Rechnungsbetrag von Ihrem Konto abgebucht wird. Sie behalten damit den Überblick über Ihre Ausgaben und können rechtzeitig reagieren, um entsprechend Deckung auf Ihrem Konto vorzuhalten. Die Zahlungen erfolgen so rechtzeitig, ohne dass Sie selbst überweisen müssen. Alle Buchungen sind für Sie nachvollziehbar: Die Zahlungsempfängerin oder der Zahlungsempfänger ist pro Abbuchung verpflichtet, die Mandatsreferenz und ihre oder seine Gläubiger-Identifikationsnummer anzugeben. So lässt sich jede Lastschrift über die Umsatzanzeige im Online-Banking oder in den Kontoauszügen zuordnen und überprüfen.