Seit dem 1. Februar 2016 gilt europaweit eine einheitliche Form für Zahlungen, die per Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Zudem ist für Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer verpflichtend. Dabei handelt es sich um eine eindeutige Kennung, die die Zahlungsempfängerin oder den Zahlungsempfänger bei der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens identifiziert.
Zahlungspflichtige können anhand der Gläubiger-ID und Referenznummer des Lastschriftmandats prüfen, ob eine für die Kontobelastung notwendige Ermächtigung vorliegt. Zudem lässt sich mit diesen Angaben jede SEPA-Lastschrift, die Sie in Ihren Kontoauszügen oder mithilfe der Umsatzanzeige in Ihrem Online-Banking einsehen können, dem jeweiligen Lastschriftmandat zuordnen. Bei Fragen dazu steht Ihnen Ihre Hausbank zur Seite.