Auslandsüberweisung

Kurz und kompakt

  • Auslandsüberweisungen ermöglichen internationale Geldtransfers, z. B. für Einkäufe oder Geschenke an Verwandte im Ausland. Diese können meldepflichtig sein.

  • SEPA-Überweisungen sind der Standard für Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums, funktionieren nur in Euro und benötigen im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) lediglich die IBAN. Nur bei Zahlungen in Staaten außerhalb des EWR-Gebietes (z. B. Schweiz, Monaco oder San Marino) ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.

  • Überweisungen in Länder außerhalb der EU und des EWR, in Fremdwährungen, ohne Verwendung von IBAN und BIC oder mit besonderen Ausführungswünschen gelten als Auslandsüberweisungen.

  • Überweisungen außerhalb von SEPA dauern länger. Die anfallenden Gebühren können zwischen Sendenden und Empfangenden unterschiedlich aufgeteilt werden.

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Wie Sie eine Überweisung ins Ausland tätigen

Ein Videospiel aus Japan bezahlen oder Geld an die Nichte oder den Neffen in Spanien verschenken – Auslandsüberweisungen sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Erfahren Sie, wie Sie Transaktionen ins inner- und außereuropäische Ausland bewerkstelligen.

SEPA – schnelle und einfache Überweisungen in Europa

Für Zahlungen in derzeit alle Staaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie Albanien, Andorra, Großbritannien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, die Schweiz, die Vatikanstadt und weitere zu diesen Ländern gehörende Gebiete gilt die SEPA-Überweisung als Standard. Diese lässt sich jedoch nur in Euro abwickeln. Neben dem vollständigen Namen benötigen Sie für eine Transaktion lediglich die IBAN der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers. Bei Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR-Gebietes (z. B. Schweiz, Monaco oder San Marino) ist zusätzlich die Angabe des BIC notwendig. Mit Echtzeitüberweisungen können Sie Geldbeträge zudem auch im SEPA-Raum innerhalb weniger Sekunden verschicken.

Wann wird eine Auslandsüberweisung getätigt?

Überweisungen in Länder außerhalb der EU und des EWR tragen die Bezeichnung Auslandsüberweisungen. Dazu zählen auch Zahlungen in die Schweiz, sofern diese nicht in Euro abgewickelt werden, sowie generell der Geldtransfer in Fremdwährungen. Bitte beachten Sie: Es besteht gemäß Außenwirtschaftsverordnung eine Meldepflicht.

Benötigte Angaben für eine Auslandsüberweisung

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift der Empfängerin oder des Empfängers
  • International gültige Kontodaten der Empfängerin oder des Empfängers
  • Bezeichnung der Fremdwährung
  • Überweisungsbetrag
  • Ihre eigenen Kontoinformationen wie Ihre Kontonummer

Dauer und Gebühren eines Zahlungsauftrags ins Ausland

Bei Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums ist Ihr Geld länger unterwegs. Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel davon, zu welcher Empfängerbank im Ausland das Geld fließt. Für Auslandsüberweisungen können zudem höhere Gebühren anfallen. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten zwischen Überweisenden und Empfangenden aufzuteilen. Dafür gibt es drei Entgeltoptionen:

  • BEN (Beneficiary Pays Costs): Die Zahlungsempfangenden tragen die Kosten. Sie erhalten dann entsprechend den Nettobetrag, der bereits um die Gebühren reduziert wurde. Dies kann gegebenenfalls zu Unstimmigkeiten führen. Wir empfehlen daher, diese Regelung zuvor miteinander abzustimmen.
  • OUR (aus Sicht der Bank: Our Costumer Charged): Die Überweisenden übernehmen die Kosten. Die Empfangenden erhalten den vollen Betrag. Hier ist zu bedenken: Auslandsbanken berechnen Überweisenden gegebenenfalls wesentlich höhere Gebühren als ihrer eigenen Kundschaft, also den Zahlungsempfangenden.
  • SHA (Share): Überweisende und Empfangende teilen sich die Kosten. Wir empfehlen diese Entgeltoption. Ausnahme sind Zahlungen an Behörden oder Versicherungen, bei denen der Betrag in voller Höhe ohne Gebührenabzug ankommen muss.

Neben den Gebühren fallen durch den Wechselkurs weitere Kosten an. Konkrete Preise für Auslandsüberweisungen entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Volksbank Raiffeisenbank. Sie können Ihre Beraterin oder Ihren Berater auch gerne darauf ansprechen.