Eine Pfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die Gläubiger veranlassen können. Sie erhalten ihre offenen Forderungen dann direkt vom Konto der Schuldnerin oder des Schuldners. Jede Person, die eine Kontopfändung befürchtet, kann ein P-Konto beantragen oder ein bestehendes Girokonto umwandeln lassen. Ein Gerichtsentscheid ist dazu nicht notwendig. Sollte das Konto schon gepfändet sein, muss die Bank es auf Antrag innerhalb von vier Bankarbeitstagen umwandeln. Das Guthaben ist dann rückwirkend bis zum Tag der Pfändung geschützt.
Sowohl Privatkundinnen und -kunden als auch Firmenkundinnen und -kunden, die von Pfändungsmaßnahmen bedroht sind, haben Anspruch auf genau ein Pfändungsschutzkonto. Die Umwandlung des Kontos ist kostenfrei. Die bisherigen Kontogebühren bestehen jedoch weiter.