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P-Konto (Pfändungsschutzkonto): So schützen Sie Ihr Girokonto bei einer Pfändung

Kurz und kompakt

  • Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt vor vollständiger Kontopfändung und sichert einen Grundfreibetrag für grundlegende Ausgaben.

  • Im Vergleich zu einem normalen Girokonto bleibt beim P-Konto ein festgelegter Betrag unantastbar, wodurch wichtige Zahlungen weiterhin möglich sind.

  • Jede Schuldnerin bzw. jeder Schuldner darf nur ein P-Konto besitzen, das ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird, also ohne Dispokredit.

Schutz vor kompletter Kontopfändung

Mit einem P-Konto schützen Sie den gesetzlich festgelegten Teil Ihres Guthabens vor Pfändung. So behalten Sie einen Grundfreibetrag für wichtige Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder Strom. Jede Bank muss Ihnen Ihr Girokonto auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Wer noch kein Konto hat, kann ein Basiskonto verlangen und dieses als P-Konto führen lassen. Ein Gerichtsentscheid ist dazu nicht notwendig. Sie haben pro Person Anspruch auf ein P-Konto.

Wenn eine Kontopfändung droht

Droht Ihnen die Pfändung Ihres Girokontos? Dann beantragen Sie bei Ihrer Bank die gebührenfreie Umwandlung Ihres bestehenden Kontos in ein Pfändungsschutzkonto. Die bisherigen Kontogebühren bestehen weiter.

Wenn die Kontopfändung bereits eingegangen ist

Ist bereits eine Kontopfändung bei Ihrer Bank eingegangen? Es ist für den Pfändungsschutz noch nicht zu spät. Wenn die Bank Ihr Girokonto innerhalb eines Monats nach der Pfändung in ein P-Konto umwandelt, greift der Schutz rückwirkend bis zum Tag der Pfändung. Die Bank muss das Konto spätestens zum Beginn des vierten Geschäftstages nach Ihrem Antrag als P-Konto führen.

Freibeträge dürfen nicht gepfändet werden

Eine Pfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Dadurch erhalten Gläubigerinnen und Gläubiger ihre offenen Forderungen direkt vom Konto der Schuldnerin oder des Schuldners. Ein P-Konto verhindert die Kontopfändung zwar nicht, aber ein bestimmter Betrag darf nicht gepfändet werden. Seit dem 1. Juli 2026 sind das 1.590 Euro. Wenn Sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt zahlen, steigt der geschützte Betrag für die erste Person um 597,42 Euro und für jede weitere um 332,83 Euro.

Zusätzlich zur Erhöhung des Freibetrags durch gesetzliche Unterhaltspflichten für bis zu fünf Personen steigt der Freibetrag ebenfalls, wenn Sie folgende Zahlungen erhalten:

  • bestimmte Sozialleistungen für weitere Personen in Ihrem Haushalt,
  • Kindergeld,
  • einmalige Sozialleistungen, etwa für eine Klassenfahrt oder die Baby-Erstausstattung oder
  • Leistungen der Stiftung „Mutter und Kind“.

Eine Bescheinigung dafür erhalten Sie je nach Fall bei

  • der Familienkasse,
  • dem Jobcenter,
  • dem Sozialamt,
  • Ihrem Arbeitgeber oder
  • einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.

Höherer Schutz bei Arbeitseinkommen

Wenn Sie arbeiten, verdienen Sie womöglich mehr als die Höhe des Freibetrags. Dann kann Ihnen ein höherer Pfändungsfreibetrag zustehen. Das heißt, ein weiterer Teil Ihres Einkommens bleibt geschützt. Lassen Sie bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle prüfen, welcher Betrag Ihnen zusteht. Ist dieser höher als der auf Ihrem P-Konto geschützte Betrag, können Sie beim zuständigen Amtsgericht eine entsprechende Erhöhung beantragen.

Wenn Sie Ihren Freibetrag in einem Monat nicht ausgeben, bleibt er zusätzlich in den drei folgenden Kalendermonaten geschützt.

So gehen Sie beim Eröffnen eines P-Kontos vor

  1. Beantragen Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto.
  2. Wenn Sie noch kein Girokonto besitzen, eröffnen Sie ein Basiskonto und lassen Sie dieses als P-Konto führen.
  3. Prüfen Sie Ihren persönlichen Freibetrag.
  4. Reichen Sie bei Anspruch auf einen höheren Freibetrag die erforderliche Bescheinigung bei Ihrer Bank ein.
  5. Wenden Sie sich bei Fragen an das Team Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Vorteile und Nachteile des Pfändungsschutzkontos

VorteileNachteile
Schutz vor kompletter KontopfändungBegrenzter Freibetrag

Genug Geld zum Begleichen der grundlegenden Lebenshaltungskosten

Mehrere Konten nicht erlaubt

Einfache Umwandlung eines Girokontos

Kein Dispo, weil Konto nur auf Guthabenbasis geführt wird

Freibetrag lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen

Häufig Nachweise für die Freibeträge erforderlich

Unterschied zwischen Pfändungsschutzkonto und normalem Girokonto

Ein normales Girokonto schützt Ihr Guthaben bei einer Kontopfändung nicht. Wird Ihr Konto gepfändet, werden mit einem Teil Ihres Guthabens ausstehende Forderungen beglichen. Hingegen ist bei einem P-Konto das Guthaben der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers bis zu einem gewissen Freibetrag vor Zugriffen durch Gläubiger geschützt. Allerdings gibt es dabei keinen Dispokredit, da ein P-Konto ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird.

Wie läuft der Zahlungsverkehr beim P-Konto?

Gehalt: Ihr Gehalt geht normal auf Ihrem Konto ein.

Steuererstattung: Eine Steuererstattung geht als Guthaben auf dem Konto ein.

Lastschriften: Die Bank führt Lastschriften aus, solange ausreichend Guthaben vorhanden ist.

Daueraufträge: Daueraufträge laufen grundsätzlich weiter, wenn genügend Guthaben vorhanden ist.

Überweisungen: Sie führen Überweisungen wie immer aus, solange ausreichend Guthaben vorhanden ist.

Kartenzahlungen: Ihre girocard (Debitkarte) können Sie weiterhin nutzen. Denn bereits vereinbarte, nicht bonitätsabhängige Kontoleistungen bleiben bestehen.

OnlineBanking: Das OnlineBanking bleibt einfach bestehen.

Häufige Irrtümer rund um das P-Konto

Irrtum 1

Ich brauche ein neues Konto.

Nein. Wenn Sie bereits ein Girokonto besitzen, beantragen Sie einfach die Umwandlung dieses Kontos in ein P-Konto.

Irrtum 2

Auf mein P-Konto darf kein Gehalt eingehen.

Doch. Gehalt und andere Zahlungen fließen weiterhin auf das Konto. Sie können aber bei einer Pfändung nur über den Freibetrag verfügen. Ohne Pfändung verfügen Sie über das gesamte vorhandene Guthaben.

Irrtum 3

Meine IBAN ändert sich.

Nein. Bei der Umwandlung bleibt Ihre IBAN bestehen.

Irrtum 4

Meine Bankkarte wird automatisch gesperrt.

Nein. Sie benutzen weiterhin Ihre Bankkarte. Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften bleiben ebenfalls weiter möglich.

Irrtum 5

Mit einem P-Konto gibt es kein OnlineBanking mehr.

Nein. Bereits vereinbartes OnlineBanking können Sie weiter nutzen.

Irrtum 6

Ein P-Konto bleibt für immer ein P-Konto.

Nein. Sie können bei Ihrer Bank eine Rückumwandlung in ein Girokonto beantragen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem P-Konto oder zu Ihrem Freibetrag haben, lassen Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beraten.

FAQs zum Pfändungsschutzkonto

Ja, die Bank wandelt Ihr Konto auf Antrag um. Das dauert in der Regel wenige Arbeitstage. Ein P-Konto ist immer ein Einzelkonto. Falls ein Gemeinschaftskonto betroffen ist, muss ein Einzelkonto für die Schuldnerin oder den Schuldner eingerichtet werden.

Wenn Ihr Kontoguthaben bereits gepfändet ist, erfolgt die Umwandlung auf Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Geschäftstagen. Wenn es noch nicht gepfändet ist, dauert es in der Regel wenige Arbeitstage.

Ja. Wenn Sie bereits eine girocard (Debitkarte) haben, können Sie die weiter einsetzen. Um etwas zu bezahlen, brauchen Sie ein ausreichend verfügbares Guthaben. Bonitätsabhängige Leistungen wie ein Dispokredit entfallen beim P-Konto. Wenn Sie erst ein Konto eröffnen müssen, bekommen Sie dann eine girocard.

Guthaben auf dem P-Konto ist bis zur jeweils geltenden Grenze vor der Pfändung geschützt.

Ja, die grundlegenden Funktionen eines Girokontos sind auch mit einem P-Konto möglich. Sie führen weiterhin Überweisungen aus, solang ausreichend verfügbares Guthaben vorhanden ist. Daueraufträge und Lastschriften bleiben ebenfalls möglich.

Für die Umwandlung brauchen Sie in der Regel nur den Antrag Ihrer Bank. Dabei müssen Sie versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto besitzen. Zusätzliche Nachweise benötigen Sie erst, wenn Sie einen höheren Freibetrag schützen lassen wollen.

Der Pfändungsfreibetrag ist der Betrag, über den Sie trotz Pfändung weiter verfügen dürfen. Seit dem 1. Juli 2026 sind auf dem P-Konto automatisch 1.590 Euro pro Monat geschützt. Unterhaltspflichten, Kindergeld, bestimmte Sozialleistungen oder ein höheres Einkommen können den Betrag erhöhen.

Ja, eine Rückumwandlung in ein normales Girokonto ist in der Regel möglich. Einen entsprechenden Antrag muss die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber bei der Bank stellen. Sie können von Ihrer Bank verlangen, dass die P-Konto-Funktion zum Monatsende beendet wird. Dafür müssen Sie den Antrag mindestens vier Geschäftstage vorher stellen.

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