Mit einem P-Konto schützen Sie den gesetzlich festgelegten Teil Ihres Guthabens vor Pfändung. So behalten Sie einen Grundfreibetrag für wichtige Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder Strom. Jede Bank muss Ihnen Ihr Girokonto auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Wer noch kein Konto hat, kann ein Basiskonto verlangen und dieses als P-Konto führen lassen. Ein Gerichtsentscheid ist dazu nicht notwendig. Sie haben pro Person Anspruch auf ein P-Konto.