Seit dem 1. Februar 2016 müssen alle Kundinnen und Kunden bei Überweisungen und Lastschriften innerhalb Deutschlands und der EU ausschließlich die IBAN als einheitliche Kontoadresse verwenden. Die Angabe des BIC (Business Identifier Code) als Bankleitzahl ist innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nicht mehr notwendig. Somit können Sie allein mit der IBAN-Zahlungen tätigen. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Länder außerhalb des EWR, zum Beispiel in die Schweiz oder nach Monaco, müssen Sie den BIC jedoch weiterhin verwenden.
Die IBAN setzt sich aus dem Länderkennzeichen und bis zu maximal 34 Zeichen zusammen. In Deutschland ist jede IBAN 22-stellig.
Eine deutsche IBAN besteht aus:
- dem Länderkennzeichen DE,
- der zweistelligen Prüfzahl,
- der achtstelligen Bankleitzahl,
- der Kontonummer mit zehn Stellen – kürzere Kontonummern werden linksbündig mit Nullen aufgefüllt.