Auch wenn es in der Liebe nicht um Geld gehen sollte: Paare, die zusammenleben, haben gemeinsame Ausgaben. Über ein Gemeinschaftskonto behalten Sie die Kosten für Miete, Einkäufe und Anschaffungen im Blick und können diese einfach teilen.
Ein Gemeinschaftskonto erleichtert Paaren, WGs und Vereinen die Verwaltung gemeinsamer Ausgaben wie Miete, Einkäufe und Anschaffungen.
Jede Kontoinhaberin und jeder Konotinhaber hat gleichberechtigten Zugriff, haftet für Überziehungen und kann eine Kündigung nur mit Zustimmung aller vornehmen.
Wer finanzielle Unabhängigkeit wahren möchte, kann neben dem Gemeinschaftskonto auch ein eigenes Konto für persönliche Einnahmen und Ausgaben führen.
Gemeinsame Ausgaben wie Miete, Einkäufe und Anschaffungen transparent verwalten
Individuelle Anpassungsmöglichkeiten, je nach Vertrauensverhältnis oder gewünschter Sicherheit
Alle Beteiligten behalten jederzeit den Überblick über die Haushaltskasse.
Alle behalten ihre persönlichen Einnahmen während gemeinsame Kosten fair verwaltet werden
Auch wenn es in der Liebe nicht um Geld gehen sollte: Paare, die zusammenleben, haben gemeinsame Ausgaben. Über ein Gemeinschaftskonto behalten Sie die Kosten für Miete, Einkäufe und Anschaffungen im Blick und können diese einfach teilen.
Ein gemeinsames Konto bietet sich für alle an, die regelmäßig Kosten teilen. Darunter fallen Ehepaare und Paare mit einem gemeinsamen Haushalt. Auch Wohngemeinschaften können ihre Zahlungen über ein Konto abwickeln, auf das alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Zugriff haben. Vereine und Organisationen führen ihre Finanzgeschäfte ebenfalls häufig über ein Gemeinschaftskonto.
Ein Gemeinschaftskonto kann ein Girokonto – aber auch Depot, Tagesgeld- oder Festgeldkonto sein – auf das mindestens zwei Personen gleichberechtigt Zugriff haben. Dabei steht allen der gleiche Anteil des Guthabens zu. Grundsätzlich haften alle Inhaberinnen und Inhaber bei fälligen Rückzahlungen und Überziehungen. Die Kündigung eines Partnerkontos ist nur mit der Einwilligung aller verfügungsberechtigten Personen möglich.
Es gibt zwei verschiedene Varianten des Gemeinschaftskontos. Das Oder-Konto ist die gängigste Form. Besonders Paare und Ehepaare greifen häufig darauf zurück. Jede Partei ist eigenständig über das Guthaben und eine gegebenenfalls eingeräumte Kontoüberziehung verfügungsberechtigt. Zudem kann jede Kontoinhaberin und jeder Kontoinhaber unabhängig am Automaten Bargeld abheben sowie Überweisungen oder sonstige Transaktionen tätigen. Praktisch im Alltag: Anschaffungen und Einkäufe bezahlt jede Person über die eigene girocard (Debitkarte). Diese Art des Kontos erfordert ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen den Verfügungsberechtigten.
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Das Und-Konto ist eine unter Privatpersonen eher selten genutzte Variante des Gemeinschaftskontos. Hier können die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber ausschließlich gemeinsam Transaktionen tätigen. So ist zum Beispiel für eine Überweisung das Einverständnis aller Parteien nötig. Was bei einem gemeinsam geführten Haushalt eher unpraktisch ist, bietet Vereinen und Organisationen hingegen mehr Sicherheit durch Kontrolle.
Wer finanziell unabhängig bleiben will, muss nicht ausschließlich das gemeinsame Konto nutzen. Bei Paaren und Wohngemeinschaften kann zum Beispiel jede Person zusätzlich ein eigenes Konto führen. Darauf fließen die individuellen Einnahmen. Die Parteien überweisen dann einen bestimmten Betrag auf das gemeinsame Konto. Das Guthaben darauf finanziert die laufenden Ausgaben. Dieses Vorgehen bietet den Kontoinhaberinnen und Kontoinhabern weiterhin finanzielle Freiheiten und dennoch den Vorteil einer einfachen Teilung der Kosten.