Einkünfte aus Geldvermögen gelten als Kapitalerträge und sind bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei. Damit kein Steuerabzug erfolgt, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag ersteilen. Dieser gilt ab dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr. Deshalb sollten Sie ihn vor dem Jahreswechsel prüfen. Was Sie dabei berücksichtigen müssen, erfahren Sie hier.