Eine Nichtveranlagungsbescheinigung bestätigt, dass Sie keine Einkommenssteuer an das Finanzamt zahlen und keine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben müssen. Wenn Ihre Einkünfte in nächster Zeit niedriger als der Grundfreibetrag sind, können Sie eine NV-Bescheinigung beantragen. Das Bundesfinanzministerium passt diesen Freibetrag jedes Jahr an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Die Nichtveranlagungsbescheinigung lohnt sich vor allem für Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende, aber auch für andere Personen mit niedrigem Einkommen. So können durch die NV-Bescheinigung auch Kapitalanleger ihre Kapitalerträge ohne Steuerabzug erhalten.