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Wann lohnt sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Kurz und kompakt

  • Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ermöglicht es Personen mit geringem Einkommen, ihre Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungsteuer zu erhalten.

  • Der Antrag auf eine NV-Bescheinigung erfolgt beim Finanzamt mittels des Formulars "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung".

  • Die NV-Bescheinigung ist maximal drei Jahre lang gültig; danach ist ein neuer Antrag notwendig.

  • Ein Freistellungsauftrag reicht für die meisten Privatpersonen meist aus, solange Ihre Kapitalerträge den verfügbaren Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.

Wenn Sie nur bis zur Steuererklärung warten möchten

Auch wenn Sie voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen, kann Ihre Bank auf Kapitalerträge Steuern einbehalten. Ohne passenden Nachweis erhalten Sie das Geld erst später über Ihre Steuererklärung zurück. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig, ob ein Freistellungsauftrag Ihre Kapitalerträge vollständig abdeckt oder ob Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen sollten. Hier erfahren Sie, weshalb dabei nicht allein die Höhe Ihrer Kapitalerträge entscheidend ist.

Prüfen Sie zuerst, ob ein Freistellungsauftrag ausreicht

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung hilft Ihnen, wenn Sie keine Kapitalertragsteuer zahlen müssen. Legen Sie Ihrer Bank eine solche NV-Bescheinigung vor, behält sie bei den erfassten Kapitalerträgen keine Kapitalertragsteuer ein. Wenn Sie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen erzielen, lohnt sich eine Bescheinigung jedoch nicht automatisch. Entscheidend ist, ob diese Erträge den verfügbaren Sparer-Pauschbetrag überschreiten.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person. Zusammenveranlagte Eheleute oder Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft verfügen gemeinsam über 2.000 Euro Pauschbetrag. Bis zu diesem Betrag genügt in der Regel ein Freistellungsauftrag. Erst bei höheren Kapitalerträgen bringt die NV-Bescheinigung einen zusätzlichen Nutzen. Das setzt jedoch voraus, dass das Finanzamt auch nach der steuerlichen Gesamtprüfung keine Einkommensteuer erwartet.

In welcher Situation eine NV-Bescheinigung passt – und wann nicht

Die nachfolgende Tabelle liefert Ihnen eine erste Orientierung, wann eine NV-Bescheinigung sinnvoll sein kann. Bedenken Sie jedoch: Oft entscheidet Ihre steuerliche Situation im Einzelfall.

Ihre SituationPassender erster SchrittWarum
Ihre Kapitalerträge bleiben innerhalb des noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrags.Freistellungsauftrag erteilenDie Bank behält bis zu diesem Betrag keine Kapitalertragsteuer ein.
Ihre Kapitalerträge liegen über dem Sparer-Pauschbetrag, Ihre gesamten steuerlich relevanten Einkünfte bleiben jedoch niedrig.NV-Bescheinigung prüfen lassenDas Finanzamt prüft, ob auch bei einer Veranlagung keine Einkommensteuer anfällt.
Ihre Einkünfte schwanken oder die Bank hat bereits Steuer einbehalten.Steuererklärung als Alternative nutzenDas Finanzamt prüft den Steuerabzug und erstattet einen möglichen Überschuss.

So verhindert die NV-Bescheinigung den Steuerabzug

Kapitalerträge grundsätzlich 25 Prozent Kapitalertragsteuer ein. Im Alltag heißt sie meist Abgeltungsteuer. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das betrifft unter anderem Zinsen, Dividenden und steuerpflichtige Gewinne aus Wertpapiergeschäften.

Liegt der Bank eine gültige NV-Bescheinigung vor, zahlt sie die davon erfassten Erträge ohne diesen Abzug aus. Die Bescheinigung macht die Erträge aber nicht automatisch steuerfrei. Sie dokumentiert vielmehr die Prognose des Finanzamts, dass selbst die Günstigerprüfung voraussichtlich keine Einkommensteuer ergibt. Ändern sich die Verhältnisse, verliert diese Prognose ihre Grundlage und Sie sind verpflichtet, Steuern auf Ihre Kapitalerträge abzuführen.

Das Finanzamt prüft mehr als den Grundfreibetrag

Eine feste Obergrenze nur für Kapitalerträge gibt es bei der NV-Bescheinigung nicht. Das Finanzamt betrachtet alle steuerlich relevanten Einkünfte und zieht unter anderem den Sparer-Pauschbetrag und berücksichtigungsfähige Ausgaben ab. Daraus ermittelt das Amt das zu versteuernde Einkommen. Auch Familienstand, Rentenbesteuerung und weitere steuerliche Merkmale beeinflussen das Ergebnis.

Der Grundfreibetrag bildet einen wichtigen Bezugspunkt: Im Jahr 2026 beträgt er 12.348 Euro pro Person. Er entspricht jedoch nicht einfach der Summe aller Einnahmen. Deshalb sagt weder eine bestimmte Bruttorente noch die Höhe der Kapitalerträge allein sicher aus, ob das Finanzamt eine NV-Bescheinigung erteilt.

Drei Beispiele zeigen, wann eine NV-Bescheinigung passt

Der Freistellungsauftrag deckt die Kapitalerträge ab

Eine alleinstehende Person erzielt 800 Euro Zinsen und nutzt ihren Sparer-Pauschbetrag noch nicht bei einer anderen Bank. Ein Freistellungsauftrag über 800 Euro verhindert den Steuerabzug vollständig. Eine NV-Bescheinigung bringt hier keinen zusätzlichen Vorteil.

Was bedeutet die Günstigerprüfung?

Mit der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob Ihre Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz niedriger besteuert würden als mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger, gilt automatisch die günstigere Besteuerung. Bei einer NV-Bescheinigung geht das Finanzamt davon aus, dass selbst nach dieser Prüfung voraussichtlich keine Einkommensteuer auf Ihre Kapitalerträge anfällt. Ändern sich Einkommen oder Kapitalerträge deutlich, kann diese Einschätzung neu zu bewerten sein.

Höhere Kapitalerträge, geringe weitere Einkünfte

Eine Person erzielt 1.800 Euro Kapitalerträge und hat keine weiteren Einkünfte. Der Freistellungsauftrag deckt 1.000 Euro ab. Für die übrigen 800 Euro behält die Bank ohne weitere Maßnahme Steuer ein. In dieser vereinfachten Situation spricht viel dafür, eine NV-Bescheinigung zu beantragen. Die endgültige Entscheidung trifft das Finanzamt anhand der vollständigen Angaben.

Andere Einkünfte prägen bereits die Steuerlast

Arbeitseinkommen nutzt den steuerlichen Spielraum meist bereits ganz oder teilweise. Dann kommt eine NV-Bescheinigung regelmäßig nicht infrage. Der Freistellungsauftrag schützt weiterhin den Sparer-Pauschbetrag. Eine Steuererklärung klärt, ob die Bank darüber hinaus zu viel Steuer einbehalten hat.

Für Rentnerinnen und Rentner zählt nicht allein die Bruttorente

Ob sich eine NV-Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner lohnt, hängt nicht von einer allgemeinen Rentengrenze ab. Bei gesetzlichen Renten richtet sich der steuerpflichtige Anteil nach dem Jahr des Rentenbeginns. Das Finanzamt berücksichtigt außerdem weitere Renten, Arbeitslohn, Mieteinnahmen, Kapitalerträge sowie abzugsfähige Aufwendungen.

Stellen Sie deshalb nicht nur die ausgezahlte Bruttorente dem Grundfreibetrag gegenüber. Ermitteln Sie den steuerpflichtigen Rentenanteil und ergänzen Sie alle weiteren Einkünfte. Liegen die Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag und erwartet das Finanzamt dennoch keine Einkommensteuer, erspart die NV-Bescheinigung den laufenden Steuerabzug. Bei schwankenden Einkünften bietet die spätere Steuererklärung oft die verlässlichere Lösung.

Bei Kindern müssen Vermögen und Erträge wirklich dem Kind gehören

Auch ein Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag und einen eigenen Grundfreibetrag. Bleiben die Erträge des Kinderdepots innerhalb des Sparer-Pauschbetrags, genügt ein Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes. Übersteigen die Kapitalerträge diesen Betrag und erzielt das Kind kaum weitere Einkünfte, kommt eine eigene NV-Bescheinigung infrage.

Das Konto oder Depot und das angelegte Vermögen müssen dem Kind tatsächlich zuzurechnen sein. Eine bloße Bezeichnung als Kinderdepot reicht nicht aus, wenn die Eltern wirtschaftlich weiterhin über das Vermögen im Depot verfügen. Das Finanzamt darf einen Nachweis verlangen, dass das Kind über die Konten berechtigt ist.

Bei Minderjährigen füllen die gesetzlichen Vertretungsberechtigten einen gesonderten Antrag für jedes Kind aus. Sie tragen das Kind als antragstellende Person ein, verwenden dessen Steueridentifikationsnummer und machen Angaben zu den voraussichtlichen Einkünften. Üben zwei Elternteile das Sorgerecht gemeinsam aus, vertreten sie das Kind zusammen.

So beantragen und nutzen Sie die NV-Bescheinigung

Wenn Sie sich für eine NV-Bescheinigung entscheiden, führt der Weg vom Überblick über Ihre Einkünfte bis zur Vorlage bei der Bank. Gehen Sie dabei in fünf Schritten vor:

  1. Voraussichtliche Einkünfte zusammenstellen: Erfassen Sie Kapitalerträge und alle weiteren Einkünfte für das erste Geltungsjahr. Berücksichtigen Sie auch, ob sich der Betrag unterjährig oder im Laufe mehrere Jahre womöglich verändert.
  2. Formular NV 1 A ausfüllen: Den Antrag für natürliche Personen erhalten Sie über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung. Alternativ erhalten Sie ihn bei dem Finanzamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.
  3. Persönliche Angaben ergänzen: Tragen Sie unter anderem Ihre Steueridentifikationsnummer, die Einkunftsarten sowie relevante Abzugsbeträge ein. Das Finanzamt fordert bei Bedarf Nachweise an.
  4. Bankverbindungen erfassen: Prüfen Sie, bei wie vielen Instituten Sie Kapitalvermögen halten. Diese Zahl brauchen Sie für den Antrag.
  5. Bescheinigung bei der Bank einreichen: Fragen Sie das Institut, über welchen Weg es die NV-Bescheinigung entgegennimmt und ab welchem Zeitpunkt es sie berücksichtigt.

Je nach Angebot der Finanzverwaltung reichen Sie den Antrag auf Papier oder digital ein. Das Bayerische Landesamt für Steuern ermöglicht zum Beispiel, das ausgefüllte PDF über eine sonstige Nachricht in Mein ELSTER an das Finanzamt zu senden. Prüfen Sie den Weg Ihres zuständigen Finanzamts.

Planen Sie für jede Bank eine Ausfertigung ein

Liegt Ihr Kapital bei mehreren Instituten, benötigt grundsätzlich jede Bank eine Ausfertigung oder den von ihr verlangten Nachweis. Tragen Sie die benötigte Zahl in Zeile 25 des Antrags ein. Verteilen Sie die Bescheinigungen nur auf Konten und Depots, deren Erträge Ihnen beziehungsweise dem antragstellenden Kind steuerlich zuzurechnen sind.

Die gesetzliche Geltungsdauer beträgt höchstens drei Jahre und endet stets mit einem Kalenderjahr. Das Finanzamt darf einen kürzeren Zeitraum festlegen und die Bescheinigung widerrufen. Nach Ablauf beantragen Sie eine neue NV-Bescheinigung, falls Ihre Voraussetzungen weiterhin passen.

Reagieren Sie auf höhere Einkünfte während der Laufzeit

Steigen Ihre Einkünfte oder Kapitalerträge so stark, dass die Voraussetzungen wegfallen, müssen Sie die NV-Bescheinigung an das Finanzamt zurückgeben. Nehmen Sie in diesem Fall sofort Kontakt mit dem Finanzamt auf und informieren Sie die betroffenen Banken. Hat eine Bank das Original, fordern Sie es an und geben Sie es dem Finanzamt zurück.

Warten Sie nicht bis zum Ende der Gültigkeit. Die Bank behält wegen der hinterlegten Bescheinigung zunächst keine Steuer ein. Ergibt sich später doch Einkommensteuer, verlangt das Finanzamt die entsprechende Erklärung. Es setzt die Steuer anhand der tatsächlichen Verhältnisse fest.

Holen Sie bereits einbehaltene Steuer über die Steuererklärung zurück

Auch ohne NV-Bescheinigung geht ein möglicher Steuervorteil nicht verloren. Hat die Bank Kapitalertragsteuer einbehalten, geben Sie die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung an und beantragen die Günstigerprüfung. Das Finanzamt vergleicht dann die Abgeltungsteuer mit Ihrem persönlichen Steuersatz und berücksichtigt die günstigere Variante. So erhalten Sie zu viel gezahlte Steuer zurück und verlieren lediglich Zeit, aber kein Geld.

Die NV-Bescheinigung spart somit vor allem den vorübergehenden Steuerabzug und die spätere Erstattung. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung. Sprechen Sie bei komplexen Fällen lieber zunächst mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater, ehe Sie eine NV-Bescheinigung beantragen. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Volksbanken Raiffeisenbanken erklären Ihnen gerne, wie Sie einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung einreichen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrem Vorhaben passt. Ob die steuerlichen Voraussetzungen vorliegen, entscheiden jedoch weder Ihre Fachpersonen Ihrer Bank noch Sie persönlich.

FAQs zur Nichtveranlagungsbescheinigung

Für Kapitalerträge gibt es bei der NV-Bescheinigung keine allgemeine Höchstgrenze. Entscheidend ist, ob das Finanzamt für Sie voraussichtlich Einkommensteuer festsetzen würde. Dafür betrachtet es neben den Kapitalerträgen nach Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags auch Ihre weiteren steuerlich relevanten Einkünfte und mögliche Abzüge. Deshalb kann die Höhe der Kapitalerträge, die ohne Steuerabzug ausgezahlt werden, von Person zu Person unterschiedlich ausfallen.

Eine NV-Bescheinigung ist vor allem interessant, wenn Ihre Kapitalerträge den verfügbaren Sparer-Pauschbetrag überschreiten, Sie insgesamt aber voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müssen. Ohne NV-Bescheinigung würde die Bank auf die darüber hinausgehenden steuerpflichtigen Kapitalerträge grundsätzlich Abgeltungsteuer einbehalten. Mit einer gültigen Bescheinigung bleibt dieser Steuerabzug aus. Sie müssen sich die zu viel gezahlte Steuer dann nicht erst über eine Einkommensteuererklärung zurückholen.

Bleiben Ihre Kapitalerträge innerhalb des verfügbaren Sparer-Pauschbetrags, genügt in der Regel ein Freistellungsauftrag. Eine NV-Bescheinigung wird interessant, wenn Ihre Kapitalerträge darüber liegen, aufgrund Ihrer gesamten Einkommenssituation aber voraussichtlich trotzdem keine Einkommensteuer anfällt. Das betrifft etwa Personen mit geringen weiteren Einkünften, kann aber auch bei Kindern oder im Ruhestand relevant sein. Entscheidend ist somit nicht allein die Höhe Ihrer Kapitalerträge, sondern Ihre steuerliche Gesamtsituation.

Für Kapitalerträge, die von einer bei der Bank hinterlegten und gültigen NV-Bescheinigung erfasst werden, benötigen Sie dort keinen zusätzlichen Freistellungsauftrag. Die Bank behält in diesem Fall grundsätzlich auch dann keine Kapitalertragsteuer ein, wenn die Erträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten. Unterhalten Sie Konten oder Depots bei mehreren Instituten, sollten Sie darauf achten, dass jedes betroffene Institut den erforderlichen Nachweis erhalten hat. Ein Freistellungsauftrag kann weiterhin für Institute relevant sein, bei denen keine NV-Bescheinigung hinterlegt ist.

Eine allgemeingültige Grenze für die Höhe der Bruttorente gibt es nicht. Wie viel davon steuerlich berücksichtigt wird, hängt unter anderem vom Rentenbeginn und von der Art der Rente ab. Hinzu kommen mögliche Kapitalerträge, weitere Einkünfte und steuerlich abzugsfähige Beträge. Ob eine Rentnerin oder ein Rentner eine NV-Bescheinigung erhält, lässt sich deshalb nicht allein anhand der monatlichen oder jährlichen Rentenhöhe beurteilen.

Bei einer gesetzlichen Rente ist nicht automatisch die gesamte Bruttorente steuerpflichtig. Welcher Anteil der Rente der Besteuerung unterliegt, richtet sich insbesondere nach dem Jahr des Rentenbeginns. Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt mögliche Freibeträge und abzugsfähige Aufwendungen sowie weitere Einkünfte. Bei anderen Rentenarten können wiederum andere steuerliche Regeln gelten.

Eine NV-Bescheinigung kommt für ein Kind insbesondere dann infrage, wenn es eigenes Vermögen besitzt und daraus höhere Kapitalerträge erzielt. Solange die Kapitalerträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags bleiben, reicht in der Regel ein Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes. Übersteigen die Erträge diesen Betrag, kann eine NV-Bescheinigung einen Steuerabzug verhindern, sofern für das Kind voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt. Maßgeblich sind dabei die Einkünfte und steuerlichen Verhältnisse des Kindes selbst.

Bei einem minderjährigen Kind stellen die gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter den Antrag. Dafür ist der entsprechende Antrag für natürliche Personen beim zuständigen Finanzamt einzureichen; das Kind ist dabei die steuerpflichtige Person. Benötigt werden unter anderem dessen Steueridentifikationsnummer und Angaben zu den voraussichtlichen Einkünften. Das Finanzamt prüft anschließend, ob voraussichtlich keine Einkommensteuer entstehen wird.

Eine ausgestellte NV-Bescheinigung bedeutet nicht, dass die Voraussetzungen während ihrer gesamten Laufzeit ungeprüft außer Acht bleiben dürfen. Steigen Ihre Einkünfte deutlich, etwa durch eine neue Beschäftigung, höhere Kapitalerträge oder zusätzliche Einkunftsquellen, sollten Sie prüfen, ob weiterhin keine Einkommensteuer zu erwarten ist. Fallen die Voraussetzungen weg, müssen Sie die NV-Bescheinigung an das Finanzamt zurückgeben. Das Finanzamt entscheidet dann auch, ob weitere steuerliche Schritte erforderlich sind.

Ja, eine NV-Bescheinigung lässt sich auch berücksichtigen, wenn Sie Kapitalanlagen bei mehreren Banken unterhalten. Dafür benötigen Sie grundsätzlich die entsprechende Anzahl an Bescheinigungen für die jeweiligen Institute. Die gewünschte Zahl der Ausfertigungen können Sie bereits bei der Antragstellung angeben. So lässt sich der Steuerabzug bei allen Banken vermeiden, für die eine gültige NV-Bescheinigung vorliegt.

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