Das Sparen mithilfe von vermögenswirksamen Leistungen – kurz VL-Sparen – dient Ihrem Vermögensaufbau. Das regelt das Vermögensbildungsgesetz. Auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder Ihres Arbeitsvertrags erhalten Sie dabei Geld von Ihrem Arbeitgeber. Das Unternehmen zahlt je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag in der Regel bis zu 40 Euro im Monat in einen VL-Sparplan für Sie ein. Darüber hinaus unterstützt Sie der Staat – abhängig von Einkommen und Sparform – durch die Arbeitnehmersparzulage und gegebenenfalls durch die Wohnungsbauprämie. Die Förderung erhalten Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Bei der Arbeitnehmersparzulage liegt diese Grenze bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. Für die Wohnungsbauprämie gelten 35.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro.