Vermögenswirksame Leistungen: VL-Sparen

Kurz und kompakt

  • VL-Sparen ist eine von Arbeitgebern und Staat geförderte Sparform, die den Vermögensaufbau erleichtert.

  • Arbeitgeber zahlen monatlich in der Regel bis zu 40 Euro in einen Sparplan für Sie ein.

  • Vermögenswirksame Leistungen gibt es in verschiedenen Formen wie Bausparverträgen und Fonds.

Ihre Vorteile beim VL-Sparen

  • Sie haben die Chance, Geld vom Arbeitgeber geschenkt zu bekommen.

  • Der Staat belohnt das Sparen mit Zulagen.

  • Sie wählen zwischen unterschiedlichen Anlageformen.

  • Nach einer Frist von meist 7 Jahren können Sie frei über Ihre Ersparnisse verfügen.

Was ist VL-Sparen?

Das Sparen mithilfe von vermögenswirksamen Leistungen – kurz VL-Sparen – dient Ihrem Vermögensaufbau. Das regelt das Vermögensbildungsgesetz. Auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder Ihres Arbeitsvertrags erhalten Sie dabei Geld von Ihrem Arbeitgeber. Das Unternehmen zahlt je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag in der Regel bis zu 40 Euro im Monat in einen VL-Sparplan für Sie ein. Darüber hinaus unterstützt Sie der Staat – abhängig von Einkommen und Sparform – durch die Arbeitnehmersparzulage und gegebenenfalls durch die Wohnungsbauprämie. Die Förderung erhalten Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Bei der Arbeitnehmersparzulage liegt diese Grenze bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. Für die Wohnungsbauprämie gelten 35.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro.

So funktioniert VL-Sparen

Ihr Arbeitgeber zahlt die vermögenswirksamen Leistungen direkt in den von Ihnen angegebenen VL-Vertrag. Das kann ein Bausparvertrag, eine Fondsanlage oder eine betriebliche Altersvorsorge sein. Eine Kombination verschiedener VL-Sparpläne ist unter Umständen ebenfalls möglich. Falls Ihr Arbeitgeber weniger als den gängigen Betrag von 40 Euro zahlt, können Sie die Zahlung selbst aufstocken. Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen Ihre Eigenleistung dann direkt vom Gehalt ab und zahlt sie für Sie ein, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Eine solche Eigenleistung ist aber nicht verpflichtend.

Grafik zum Ablauf von vermögenswirksamen Leistungen mit den Optionen Fondssparen (6+1 Jahre) und Bausparen (7 Jahre)

Monatlich sparen und dabei Geld geschenkt bekommen

Vermögenswirksame Leistungen

Beim VL-Sparen bauen Sie Schritt für Schritt ein Finanzpolster auf. Unterstützt durch Förderungen von Arbeitgeber und Staat. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Optionen und beginnen Sie mit dem Vermögensaufbau.


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Wie lange dauert VL-Sparen?

In der Regel beträgt die Laufzeit eines VL-Sparvertrags 7 Jahre. Beim Fondssparen als einer Form des VL-Sparens zahlen Sie 6 Jahre lang ein. Anschließend ruht Ihr angespartes Guthaben bis zum Beginn des nächsten Kalenderjahrs, also maximal ein Jahr. Danach können Sie über Ihr Erspartes verfügen. Ihre Kapitalerträge sind steuerpflichtig, sodass Sie einen Freistellungsauftrag für das VL-Sparen einrichten sollten. Dabei gilt der Sparerpauschbetrag für alle Einkünfte zusammen, also für Ihr gesamtes Kapitalvermögen. Bei einem geringen Einkommen lohnt sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung, um Steuern zu sparen.

Wenn Sie sich beim VL-Sparen für das Bausparen entscheiden, haben Sie – je nach Vertrag – ebenfalls die Möglichkeit, nach 7 Jahren über Ihr Erspartes zu verfügen. Beachten Sie dabei: Für staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie gelten bestimmte Verwendungsvorgaben. Für junge Sparerinnen und Sparer gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen davon.

Warum sollte ich vermögenswirksame Leistungen nutzen?

Vermögenswirksame Leistungen stärken Ihren Vermögensaufbau, ohne dass Sie selbst viel dafür tun müssen. Wenn Ihr Arbeitgeber dieses Angebot macht, sollten Sie es nutzen. Andernfalls verschenken Sie Geld. Zahlt Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss, können Sie trotzdem VL nutzen und haben damit immerhin die Chance auf staatliche Förderung. Bitten Sie dazu Ihren Arbeitgeber, den Sparbetrag aus Ihrem Nettogehalt direkt in Ihren VL-Vertrag zu überweisen.

Stabile Sparquote täuscht über wachsende Unterschiede hinweg

Die Sparquote der Deutschen bleibt laut dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) im Jahr 2025 mit 10,4 Prozent stabil, was jedoch große Unterschiede zwischen Alters- und Einkommensgruppen verdeckt. Besonders junge Menschen wollen sparen, haben jedoch kaum Spielraum. Laut BVR sind die Beträge, die die 14- bis 19-Jährigen gern sparen möchten, etwa 3-mal so hoch wie der Betrag, den sie tatsächlich sparen. Bei den 20- bis 29-Jährigen ist der Wunsch-Sparbetrag etwa doppelt so hoch. Sparerinnen und Sparer investieren immer häufiger in Aktien und Fonds, um Rendite zu erzielen, behalten aber gleichzeitig sichere Einlagen. Entscheidend für den Vermögensaufbau sind passende Strategien, qualifizierte Beratung und finanzielle Bildung.

Woher weiß ich, ob mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet?

Im Arbeitsvertrag kann es einen Absatz zu vermögenswirksamen Leistungen geben. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, fragen Sie am besten einfach in Ihrer Personalabteilung nach, wie Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen handhabt. Dabei sind auch Regelungen für Teilzeit-Arbeitsplätze oder die Probezeit möglich. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, läuft Ihr VL-Vertrag weiter. Geben Sie die Vertragsunterlagen einfach bei Ihrem neuen Arbeitgeber ab, damit er die Einzahlungen fortsetzt. Bietet Ihr neuer Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen an, können Sie den Vertrag ruhen lassen oder mit eigenen Beiträgen weiter sparen.

Diese Formen von vermögenswirksamen Leistungen gibt es

Beim VL-Sparen stehen mehrere Formen zur Auswahl. Welche Sparform zu Ihnen passt, hängt vor allem davon ab, was Sie mit dem Geld erreichen möchten.

  • Ein Aktienfonds der genossenschaftlichen Fondsgesellschaft Union Investment oder VL-Fondssparen passen zu Ihnen, wenn Sie Ihr Geld für mehrere Jahre anlegen möchten, um Rendite zu erzielen. Dabei müssen Sie aber Kursschwankungen aushalten. Diese Sparform eignet sich besonders, wenn Sie früh mit dem Vermögensaufbau beginnen, langfristig denken und die staatliche Förderung für Fonds nutzen möchten.
  • Einen Bausparvertrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall schließen Sie ab, wenn Sie später eine Immobilie bauen, kaufen, modernisieren oder wohnwirtschaftliche Pläne umsetzen möchten. Diese Sparform kann sich auch aufgrund möglicher staatlicher Förderung lohnen. Außerdem lässt sich das Bausparen mit einem Fondssparplan kombinieren.

Sie können vermögenswirksame Leistungen auch für die betriebliche Altersvorsorge nutzen, zum Beispiel für eine Direktversicherung. Dann fließt das Geld in Ihre zusätzliche Altersversorgung. Für diese Anlageform erhalten Sie keine Arbeitnehmersparzulage. Diese staatliche Förderung gibt es nur für bestimmte VL-Anlageformen, etwa Fondssparpläne, Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits.

Sparformen auf einen Blick

 ZielChancenHinweise
Fondssparplan / ETFlangfristig Vermögen aufbauenhöhere Renditechancen durch Beteiligung am KapitalmarktKursschwankungen möglich
aktiv gemanagte Fondsprofessionelle Fondssteuerung nutzenbreite Streuung der Investition, Betreuung durch FondsmanagementKosten meist höher als bei ETFs
Bausparvertragwohnwirtschaftliche ZieleZinsen, zusätzliche Förderung möglichzweckgebunden fürs Wohnen, längere Vertragsbindung
betriebliche Altersvorsorgefürs Alter vorsorgenSteuer- und Sozialabgabenvorteile in der Ansparphasekeine Arbeitnehmersparzulage, Auszahlungen im Alter müssen versteuert werden

Wer erhält die Zulagen vom Staat?

Der Staat unterstützt vermögenswirksame Leistungen, allerdings nur bei bestimmten Sparformen. Förderfähig sind zum Beispiel Fonds- und Bausparverträge. Welche Zulagen Sie erhalten, hängt von der gewählten Anlageform ab. Außerdem muss Ihr Jahreseinkommen unterhalb einer gewissen Grenze liegen. Junge Menschen ab 16 Jahren sowie Geringverdienerinnen und Geringverdiener können beim Bausparvertrag zum Beispiel zusätzlich eine Wohnungsbauprämie beantragen.

Staatliche Förderung beim VL-Sparen im Überblick

 Einkommensgrenzen1Jährliche FördergrenzeJährliche Förderung
Arbeitnehmersparzulage
Investmentfonds
40.000 Euro /
80.000 Euro2

400 € pro

Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

20 % Ihres Sparbetrags

(80 € /

160 €)2

Arbeitnehmersparzulage
Bausparen
40.000 Euro /
80.000 Euro2

400 € pro

Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

9 % Ihres Sparbetrags

(43 € /

86 €)2

Wohnungsbauprämie
Bausparen
35.000 Euro /
70.000 Euro2
700 Euro /
1.400 Euro2

10 % Ihres Sparbetrags

(70 € /

140 €)2

1 Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Angaben für Alleinstehende / gemeinsam veranlagte Verheiratete sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

Checkliste für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Ihre Betriebsvereinbarung auf vermögenswirksame Leistungen.
  • Klären Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Förderung haben.
  • Wählen Sie eine passende Sparform, zum Beispiel einen ETF, einen Fonds oder einen Bausparvertrag.
  • Schließen Sie einen VL-Vertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl ab.
  • Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die notwendigen Unterlagen, damit die Zahlungen direkt in Ihren Vertrag fließen.

Was ist bei vermögenswirksamen Leistungen sonst noch zu beachten?

Vermögenswirksame Leistungen sind Bestandteil des Arbeitsentgelts. Deshalb fallen darauf Steuern und Sozialabgaben an. Fließen die Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung, zum Beispiel in eine Direktversicherung, gelten besondere Regeln: Beiträge können in der Ansparphase bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei und teilweise sozialversicherungsfrei sein. Für die spätere Auszahlung im Ruhestand gelten eigene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regeln. Wichtig: Für diese Anlageform gibt es keine Arbeitnehmersparzulage.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  • Wählen Sie einen Anbieter und schließen Sie einen Vertrag ab. Sie erhalten vom Anbieter die Vertragsdaten für Ihren Arbeitgeber.
  • Geben Sie die Unterlagen bei Ihrem Arbeitgeber ab.
  • Ihr Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen anschließend direkt in den Vertrag.
  • Prüfen Sie nach dem ersten Gehalt, ob die Einzahlung begonnen hat.

Wie erhalte ich die Zulagen vom Staat?

Wenn Sie zulagenberechtigt sind, beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage mit Ihrer Einkommensteuererklärung. Ihr Anbieter übermittelt die notwendigen Daten elektronisch an das Finanzamt, sofern Sie dem zugestimmt haben. Das Finanzamt zahlt die Zulage erst nach Ablauf der Frist aus, während der das Geld im VL-Vertrag bleiben muss. Bei vielen VL-Verträgen sind das 7 Jahre.

FAQs zu vermögenswirksamen Leistungen

In der Regel beträgt die Laufzeit eines Sparvertrags 7 Jahre.

Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer unserer bundesweit über 7.500 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

    Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Sie nur, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank führt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage keine Angaben. In diesem Fall müssen Sie selbst die Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Finanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragsteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag – fällt auch keine Kirchensteuer an.

    Die vermögenswirksamen Leistungen betragen in der Regel bis zu 40 Euro monatlich, wobei es keine festgelegte Obergrenze gibt. Die tatsächliche Höhe hängt vom Arbeitgeber ab und kann auch unter 40 Euro liegen.

    Über das angesparte Guthaben dürfen Sie üblicherweise erst nach Ablauf einer Sperrfrist von 7 Jahren verfügen.

    Bei einer vorzeitigen Kündigung verlieren Sie in der Regel den Anspruch auf staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage.

    Bei vielen VL-Fondssparplänen gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren: 6 Jahre Einzahlungsphase und ein Jahr Ruhephase. Erst danach dürfen Sie in der Regel über das angesparte Geld und eine mögliche Arbeitnehmersparzulage verfügen. Bei Bausparverträgen oder anderen VL-Anlageformen können andere Laufzeiten und Bedingungen gelten.

    Wir beraten Sie gern

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