Mit der Wohnungsbauprämie kommen Sie Ihrem Traum vom Eigenheim schneller näher. Denn unter bestimmten Voraussetzungen schießt der Staat jährlich etwas zu Ihrem Bausparvertrag dazu. Lesen Sie hier, wie hoch die staatliche Förderung für Sie ausfällt.
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss zur Förderung des Eigenkapitalaufbaus für wohnwirtschaftliche Zwecke, meist in Bausparverträgen.
Der Staat fördert zehn Prozent der jährlichen Sparleistung, maximal 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Paare, bei bestimmten Einkommensgrenzen.
Die Prämie kann für den Kauf oder Bau einer Immobilie, Renovierungen, energetische Sanierungen oder für bestimmte Investitionen in Mietwohnungen genutzt werden.
Mit der Wohnungsbauprämie kommen Sie Ihrem Traum vom Eigenheim schneller näher. Denn unter bestimmten Voraussetzungen schießt der Staat jährlich etwas zu Ihrem Bausparvertrag dazu. Lesen Sie hier, wie hoch die staatliche Förderung für Sie ausfällt.
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss für wohnwirtschaftliche Zwecke. Sie unterstützt den Eigenkapitalaufbau. Meistens fließt das Geld in einen Bausparvertrag. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie erhalten die Wohnungsbauprämie ab einem Sparbetrag von mindestens 50 Euro im Jahr. Der Staat fördert privates Wohneigentum mit zehn Prozent Ihres eingezahlten Sparbeitrags. Allerdings gelten Einkommensgrenzen: Alleinstehende dürfen bis zu 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erreichen, verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen bis zu 70.000 Euro im Jahr. Ledige kommen so auf eine Höchstprämie von 70 Euro im Jahr, Paare auf 140 Euro.
Alleinstehend | Verheiratet / Verpartnert | |
---|---|---|
Höhe der Prämie in Prozent der Sparleistung | 10 Prozent | 10 Prozent |
Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Jährlich geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Maximal mögliche Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und in Deutschland eine Steuernummer haben. Wenn Sie unter gewissen Einkommensgrenzen bleiben, erhalten Sie die Prämie jährlich für Ihren Bausparvertrag oder für Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Die Wohnungsbauprämie darf für verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden:
Normalerweise muss die Wohnungsbauprämie für wohnwirtschaftliche Zwecke, wie den Kauf oder Bau einer Immobilie, genutzt werden. Das gilt jedoch nicht für Bausparerinnen und Bausparer, die ihren Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben. Junge Bausparende können ihre angesammelten prämienbegünstigten Sparbeträge nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist frei verwenden. Eine wohnwirtschaftliche Verwendung müssen sie nicht nachweisen.
Die Bausparkasse händigt Ihnen das Formular für die Wohnungsbauprämie jährlich automatisch zusammen mit dem Jahreskontoauszug aus. Sie können den Antrag aber auch über das OnlineBanking oder in der VR Banking App stellen. Sie bekommen die Wohnungsbauprämie nicht direkt ausgezahlt, sondern die Bausparkasse prüft Ihre Angaben und merkt gegebenenfalls die Prämie für das jeweilige Jahr vor. Das Geld erhalten Sie zeitgleich mit der Auszahlung des Bausparguthabens.
Sie können die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen, falls Sie schon einen Bausparvertrag abgeschlossen haben. Das ist für bis zu zwei Jahre nach dem jeweiligen Sparjahr möglich. Sie können die Prämie online oder mit einem Formular der Bausparkasse beantragen.