Staatliche Fördermittel und Zuschüsse sichern

Kurz und kompakt

  • Vermögenswirksame Leistungen (VL) ermöglichen Arbeitnehmern staatliche Fördermittel und Arbeitgeberzuschüsse für den Vermögensaufbau.

  • Der Staat unterstützt Fonds- und Bausparpläne mit jährlichen Zulagen von bis zu 160 Euro für Ehepaare und 80 Euro für Alleinstehende.

  • Die KfW fördert energieeffizientes Bauen und Sanieren durch zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse, abhängig von der Effizienzklasse.

Profitieren Sie von vermögenswirksamen Leistungen

Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) sichern Sie sich staatliche Fördermittel und Zuschüsse Ihres Arbeitgebers für den Vermögensaufbau. Mögliche Fördermaßnahmen sind die Arbeitnehmersparzulage, die Wohnungsbauprämie zum Bausparvertrag und staatliche Zulagen zum Riester-Vertrag.

VL-Sparen und die staatliche Förderung

Arbeitnehmer, die bei ihrer Bank einen VL-Sparvertrag abgeschlossen haben, können einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten. Ob Sie einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben und wie hoch diese ausfallen, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Ihr Arbeitgeber kann zwischen 6 und 40 Euro pro Monat – also maximal 480 Euro pro Jahr – in einen Sparvertrag einzahlen. Sind die VL nicht in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt? Verschenken Sie trotzdem kein Geld.

Denn auch wenn Ihr Arbeitgeber keine VL zahlt, können Sie von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Erteilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Auftrag, die VL von Ihrem Lohn oder Gehalt zu überweisen. Für die staatliche Förderung macht es keinen Unterschied, ob Ihr Arbeitgeber den Betrag zusätzlich zum Lohn gewährt oder ob Sie die Zahlungen von Ihrem Nettogehalt leisten. Wichtig ist nur, dass Ihr Arbeitgeber die Überweisung vornimmt. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und zum Beispiel eine Wohnungsbauprämie zum Bausparvertrag haben. Die staatlichen Förderungen sind an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.

SparformenMaximal zu versteuerndes Einkommen1Höhe der jährlichen Förderung
Arbeitnehmersparzulage für Investitionen in den Wohnungsbau – zum Beispiel ein Bausparvertrag40.000 €, für Ehepaare 80.000 € (seit 1. Januar 2024)

9 % der eingezahlten Summe,

höchstens 43 € für Alleinstehende

höchstens 86 € für Ehepaare

Arbeitnehmersparzulage für Wertpapier-, Fonds-, Beteiligungssparen

40.000 € für Alleinstehende (seit 1. Januar 2024)  

80.000 € für Ehepaare2 (seit 1. Januar 2024)

20 % der eingezahlten Summe,

höchstens 80 € für Alleinstehende

höchstens 160 € für Ehepaare

Wohnungsbauprämie

35.000 EUR für Alleinstehende

70.000 EUR für Ehepaare2

10 % der eingezahlten Summe,

höchstens 70 € für Alleinstehende

höchstens 140 € für Ehepaare

Tilgung eines Baukredits

40.000 € für Alleinstehende (seit 1. Januar 2024)

80.000 € für Ehepaare2 (seit 1. Januar 2024)

9 % der eingezahlten Summe,

höchstens 43 € für Alleinstehende

höchstens 86 € für Ehepaare

Riester-Zulagekeine Einkommensgrenze

Bis zu 175 € Grundzulage für Alleinstehende

Bis zu 359 € Grundzulage für Verheiratete

185 € pro Kind

300 € pro Kind, wenn es nach dem 1. Januar 2008 geboren wurde

1 Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträgen
2 steuerlich gemeinsam veranlagt

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VL-Sparen

Beim VL-Sparen sind Sie nicht allein. Der Staat und Ihr Arbeitgeber unterstützen Sie beim Vermögensaufbau. Hier mehr dazu.

Arbeitnehmersparzulage

Als Fördermaßnahme zu den VL gewährt der Staat die Arbeitnehmersparzulage. Ob Bausparvertrag, Riester-Rente oder Fondsanlage: Die Auswahl der Sparform ist Ihnen überlassen. Selbstverständlich können Sie auch verschiedene Sparverträge miteinander kombinieren – zum Beispiel eine Fondsanlage mit einem Bausparvertrag. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht die Höchstsumme von 40 Euro im Monat auf das Anlagekonto einzahlen, können Sie den Betrag durch Eigenleistung aufstocken.

Fondssparplan und Bausparen

Wenn Sie sich für das Aktienfondssparen entscheiden und jährlich bis zu 400 Euro einzahlen, erhalten Sie in der Regel eine staatliche Zulage in Höhe von maximal 80 Euro pro Jahr. Verheiratete Paare haben Anspruch auf die doppelte Zulage. Der Staat unterstützt Sie nicht nur beim Fondssparen. Es gibt auch Fördermöglichkeiten für den Hausbau oder Hauskauf. Beim Bausparen können Alleinstehende zum Beispiel einen Betrag von bis zu 470 Euro fördern lassen. Die jährliche Zulage beträgt dabei im Falle des Höchstsatzes bis zu 43 Euro. Verheirateten Paaren steht für ihr zukünftiges Eigenheim wiederum die doppelte Fördersumme zu.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt ebenfalls Zuschüsse, zum Beispiel für die energetische Sanierung, den altersgerechten Umbau des Eigenheims oder den Erwerb eines bereits umgebauten Gebäudes. Die KfW fördert auch den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses mit einem Kredit inklusive Tilgungszuschuss. Je besser dabei die Effizienzhaus-Stufe der Immobilie ist, desto höher der Tilgungszuschuss. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einige Förderprogramme für den Umbau oder Austausch veralteter technischer Anlagen wie Heizungskörpern in Wohngebäuden.

Seit Juni 2023 gibt es das KfW-Programm „Wohneigentum mit Kind“. Es ersetzt das Baukindergeld und bietet Unterstützung beim Hauskauf oder beim Bau einer klimafreundlichen Immobilie. Im Unterschied zum Baukindergeld erhalten Sie bei diesem Programm keinen Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen.

Mit dem Bausparvertrag zur Wohnungsbauprämie

Bei einem Bausparvertrag, in den Sie zusätzlich aus eigenem Einkommen einzahlen, gewährt Ihnen der Staat unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die Wohnungsbauprämie. Für Alleinstehende liegt die maximal geförderte Sparleistung bei 700 Euro pro Jahr. Die jährliche Höhe der Prämie beträgt pro Person zehn Prozent der Einzahlungen beziehungsweise maximal 70 Euro. Bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich dieser Betrag auf 140 Euro und die maximal geförderte Sparleistung auf 1.400 Euro.

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Riester-Rente und Berufseinsteiger-Bonus

Mit einer Riester-Rente unterstützt Sie der Staat bei der privaten Altersvorsorge. Dabei können Sie von Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Der Mindesteigenbeitrag für Ihre Riester-Rente beträgt jährlich 60 Euro. Wenn Sie diese Summe in Ihren Vertrag einzahlen, können Sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen mit Zulagen rechnen. Förderberechtigte erhalten eine jährliche Grundzulage, die bis zu 175 Euro für Alleinstehende und bis zu 350 Euro für verheiratete Paare3 beträgt.

Antragstellerinnen und Antragsteller haben bis Ende des Jahres Zeit, um sich die volle Förderung zu sichern, indem sie gegebenenfalls noch Geld überweisen. Zudem wird für jedes Kind, für das sie Kindergeld beziehen, eine Kinderzulage4 gewährt. Diese beträgt 300 Euro für Kinder ab dem Geburtsjahr 2008. Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage 185 Euro. Schließen junge Sparerinnen und Sparer einen Vertrag vor Ende des 25. Lebensjahres ab, kommt einmalig ein Berufseinsteigerbonus von bis zu 200 Euro dazu. Ein Teammitglied Ihrer Volksbanken Raiffeisenbanken hilft Ihnen, wenn Sie einen Dauerzulagenantrag einrichten möchten.

3 Voraussetzung: zwei gesonderte Altersvorsorgeverträge
4 bei Berechtigung; die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein