Wenn Sie minderjährige Kinder haben, können Sie seit Juni 2023 das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ beim Hauskauf oder beim Bau einer klimafreundlichen Immobilie nutzen. Beachten Sie dabei aber die Einkommensgrenze.
Seit Juni 2023 ersetzt das KfW-Programm "Wohneigentum für Familien" das Baukindergeld und bietet zinsgünstige Darlehen für Familien mit minderjährigen Kindern.
Förderfähig sind Neubauten oder der Erwerb neuer Immobilien, die den Standard "Effizienzhaus-Stufe 40" erfüllen und das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude Plus" tragen.
Je nach Anzahl der Kinder können Kredite zwischen 170.000 und 270.000 Euro mit Zinssätzen ab 0,01 Prozent gewährt werden
Wenn Sie minderjährige Kinder haben, können Sie seit Juni 2023 das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ beim Hauskauf oder beim Bau einer klimafreundlichen Immobilie nutzen. Beachten Sie dabei aber die Einkommensgrenze.
Im Unterschied zum Baukindergeld gewährt die KfW-Bankengruppe statt eines Zuschusses ein zinsgünstiges Darlehen für eine selbstbewohnte, umweltfreundliche Immobilie. Allerdings darf dafür Ihr maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen mit einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Summe um 10.000 Euro. Die Neubauförderung ermutigt also besonders Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen, sich selbstgenutzten Wohnraum zu schaffen. Der maximale Anteil der Kreditsumme, für die Sie Förderung erhalten, beträgt 270.000 Euro.
Durch das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF 300) wird seit Juni 2023 der Kauf von neu gebauten Wohnungen und Häusern sowie der Bau von Wohnungen und Häusern gefördert, die bestimmte klimafreundliche Baustandards erfüllen. Das heißt, dass Sie keine Unterstützung für eine Bestandsimmobilie erhalten. Als klimafreundlich und damit förderfähig gelten Wohngebäude, wenn sie die Förderstufe „Effizienzhaus-Stufe 40“ erreichen. Das Gebäude muss das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ tragen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt werden.
Die Förderung wird als vergünstigter Kredit gewährt und variiert je nach Art des Gebäudes und der Anzahl Ihrer Kinder. Die KfW kann Familien einen zinsgünstigen Kredit in der Höhe von 170.000 bis 270.000 Euro bewilligen. Der Zinssatz variiert je nach Darlehensart sowie Laufzeit und beträgt mindestens 0,01 Prozent. Es gibt keine direkten Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse.
Antragsberechtigt für die WEF-Förderung sind Paare und Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie sein und diese selbst bewohnen. Es darf zuvor kein Baukindergeld in Anspruch genommen worden sein.
Sie können zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen (Zinszahlungsdarlehen) wählen. Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie einen gleichbleibenden monatlichen Betrag, wobei im Laufe der Jahre der Anteil der Tilgung an diesen Betrag wächst und der Zinsanteil entsprechend sinkt. Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen. Den kompletten Kreditbetrag zahlen Sie am Ende in einer Summe zurück.
Das WEF-Programm können Sie mit anderen Förderprogrammen wie Wohn-Riester, BAFA-Fördermittel oder auch mit der KfW-Förderung für nachhaltiges Bauen kombinieren – zum Beispiel mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 für den Kauf oder Bau eines Eigenheims. Nicht kombinieren lässt sich die Förderung mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ 297 und 298.
Ein Experte oder eine Expertin für Energieeffizienz begleitet Sie während des Baus eines energieeffizienten Gebäudes. Er oder sie berät Sie in Bezug auf die staatlichen Fördermittel und stellt Ihnen anschließend die „Bestätigung zum Antrag“ aus, die Sie für den Förderkredit benötigen.
Bitte stellen Sie folgende Nachweise zusammen:
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Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Bank über Ihr Bauvorhaben und die Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung. Beantragen Sie die Fördermittel auf jeden Fall, bevor Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank unterschreiben. Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten, sind die Fördermittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen oder die Immobilie kaufen. Lassen Sie sich von Ihrer Bankberaterin oder Ihrem Bankberater vor Ort zu allen Fragen rund um den Immobilienkauf beraten.