KfW-40-Förderung: Effizienzhaus-Standard und Anforderungen für energieeffiziente Neubauten

Kurz und kompakt

  • Effizienzhäuser nach KfW-Standard 40 verbrauchen deutlich weniger Energie und haben einen geringen Wärmeverlust.

  • Voraussetzungen für eine KfW-40-Förderung sind eine gute Dämmung, moderne Fenster und ein Heizsystem, das mit erneuerbaren Energien läuft.

  • Die KfW vergibt Förderkredite sowohl für Neubauten als auch für Erstkäufe und Sanierungen von bestehenden Gebäuden.

Mit moderner Technik Energie und Geld sparen

Energieeffizienz ist ein wichtiges Thema bei Bau- und Modernisierungsprojekten. Gebäude mit einem nachhaltig arbeitenden Heizsystem und einer Dämmung, die Wärmeverluste verhindert, sind nicht nur gut fürs Klima, sondern sparen auch Geld. Denn durch den niedrigeren Energiebedarf bezahlen Eigentümerinnen und Eigentümer weniger für Heizung und Strom. Die KfW unterstützt Bau- und Sanierungsprojekte für mehr Nachhaltigkeit durch Förderungen, die am KfW-Effizienzhaus-System ausgerichtet sind.

Das Effizienzhaus 40

Das Effizienzhaus 40 ist eine Stufe im KfW-Effizienzhaus-System. Grundlage für die Einstufung ist ein im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiertes Referenzhaus. Um als Effizienzhaus zu gelten, muss ein Haus einen höheren energetischen Standard haben als das Referenzhaus. Die Ziffern geben dabei an, wie viel besser das Effizienzhaus im Vergleich zum Referenzhaus ist. Je kleiner die Ziffer, desto besser ist der energetische Standard.

Ein Effizienzhaus 40 verbraucht maximal 40 Prozent der Energie, die das Referenzhaus benötigt. Außerdem darf der Wärmeverlust nicht mehr als 55 Prozent des Referenzhauses betragen.

Die Vorteile im Überblick

  • geringere Energiekosten: niedrigere Heizkosten durch verbesserte Wärmedämmung, weniger Abhängigkeit von Energieversorgern
  • höherer Wohnkomfort: angenehmes Raumklima ohne Zugluft und kalte Oberflächen
  • Wertsteigerung: energieeffiziente Häuser und Wohnungen sind auf dem Markt begehrt, erzielen höhere Preise und lassen sich leichter vermieten.
  • Klimaschutz: deutliche Reduktion des CO₂-Ausstoßes
  • Fördermittel: attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite der KfW als finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Bauprojektes

Diese Anforderungen müssen für ein Effizienzhaus 40 erfüllt sein

Anforderungen anerforderlicher Standard
Energieverbrauch des Gebäudes40 % des Referenzhauses nach GEG
Wärmeverlust durch Gebäudehülle, Dach, Fenster

55 % des Referenzhauses nach GEG

Weiteres
  • Bestehen des Blower-Door-Tests: Messung der Luftdichte der Gebäudehülle
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • keine Heizsysteme auf Basis fossiler Energie
Neubauten (zusätzliche Anforderungen)
  • Alle Anforderungen des Effizienzhaus-40-Standards
  • Heizung ohne Öl, Gas oder Biomasse
  • CO₂-Ausstoß gemäß Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“
  • Für Neubauten nach dem Standard „Klimafreundliches Wohngebäude“ und mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“: CO₂-Ausstoß nach QNG-Premium und Nachhaltigkeitszertifikat

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Mit diesen Maßnahmen erfüllen Sie die Anforderungen

Primärenergiebedarf senken

Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie insgesamt für den Betrieb Ihres Hauses nötig ist. Für ein Effizienzhaus 40 ist vorgeschrieben, dass sein Energieverbrauch maximal 40 Prozent des Verbrauchs des GEG-Referenzhauses betragen darf. Um das zu erreichen, müssen Sie die Heiztechnik und die Ausstattung des Gebäudes genau aufeinander abstimmen. Die Gebäudehülle darf nur wenig Wärme nach außen lassen, das Heizsystem muss energieeffizient und umweltschonend arbeiten, und auch die Haustechnik muss energiesparend ausgerichtet sein. Eine Photovoltaikanlage wirkt sich positiv auf die Energiebilanz aus, denn der selbstproduzierte Strom sorgt dafür, dass Sie weniger Energie von externen Anbietern hinzukaufen müssen.

Transmissionswärmeverlust verringern

Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie viel Wärme durch Wände, Fenster, Dach und Boden nach außen entweicht. Beim KfW-Standard 40 darf dieser Verlust nur 55 Prozent des GEG-Referenzhauses betragen. Mit folgenden Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Sie die Grenzwerte einhalten:

  • Dämmung: Eine hochwertige Dämmung ist die Grundlage der energieeffizienten Bauweise. Gut isolierte Außenwände, Dachflächen und Kellerdecken halten die Wärme im Haus.
  • Fenster: Moderne Fenster, zum Beispiel mit Dreifach-Verglasung und isoliertem Rahmen, reduzieren den Wärmeverlust.
  • Wärmebrücken vermeiden: An Wärmebrücken geht besonders viel Wärme verloren, was zu höheren Energiekosten führt. Eine energieeffiziente Bauweise minimiert Wärmebrücken.
  • Luftdicht bauen: Undichte Stellen tragen zum Wärmeverlust bei. Eine besonders sorgfältige Verarbeitung der Bauelemente verhindert das. Die Luftdichtheit eines Gebäudes lässt sich mit dem Blower-Door-Test überprüfen.

Weitere Maßnahmen

Nach KfW-Standard 40 sind keine Heizsysteme erlaubt, die mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas laufen. Das gilt auch für Hybridlösungen. Entscheiden Sie sich stattdessen für eines dieser Heizsysteme:

  • Wärmepumpe: Wärmepumpen nutzen die Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erde und transportieren sie in das Innere des Hauses.
  • Solarthermie: Solarthermie-Anlagen nutzen Sonnenenergie zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung.
  • Pelletheizung: Bei Pelletheizungen dienen Holzpellets als Brennstoff. Bedenken Sie, dass Sie ausreichend Platz für einen Lagerraum und den Heizkessel einplanen müssen.

Fördermöglichkeiten nutzen

Die KfW fördert aktuell sowohl Neubauten nach Effizienzhaus-40-Standard als auch entsprechende Sanierungen von bestehenden Gebäuden.

Neubau

Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ fördert die KfW den Bau von energieeffizienten Gebäuden. Dazu gibt es die Kredite Nr. 297 und Nr. 298, mit denen Bauherrinnen und Bauherren bis zu 100.000 Euro für ein Effizienzhaus 40 und bis zu 150.000 Euro für ein Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erhalten. Die Kredite lassen sich auch nutzen, um eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, die den KfW-Standards für ein Effizienzhaus 40 entsprechen.

Die Förderung im Überblick

NameKredit Nr. 297 und Nr. 298
gefördert werdenNeubau und Erstkauf
Fördersummebis zu 150.000 €
KonditionenFörderkredit ab 1,04 % effektivem Jahreszins
Laufzeitbis zu 35 Jahre
Zinsbindungbis zu 10 Jahre
Form des DarlehensAnnuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen

Sanierung

Mit dem Programm „Wohngebäude – Kredit“ fördert die KfW Sanierungen und Modernisierungen, um Gebäude auf den KfW-Standard 40 zu bringen. Dazu gibt es den Kredit Nr. 261 in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Gefördert werden neben der Komplettsanierung auch die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche. Denkmalgeschützte Gebäude sind ebenfalls förderfähig, wenn durch die Modernisierung die Effizienzhaus-Stufe „Denkmal“ erreicht wird.

Ein besonderer Vorteil des Kredits Nr. 261 ist der Tilgungszuschuss. Er reduziert das Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Je nach Effizienzhausstufe ist ein Tilgungszuschuss von 5 bis 25 Prozent möglich. Ein zusätzlicher Förderbonus von 10 Prozent ist möglich, wenn das Haus die Kriterien eines Worst-Performance-Buildings erfüllt. Das sind Gebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland gehören. Eine Einstufung in diese Kategorie reduziert die Kreditsumme, die Sie zurückzahlen müssen, um bis zu 15.000 Euro.

Die Förderung im Überblick

NameKredit Nr. 261
gefördert werdenKomplettsanierungen oder Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Fördersummebis zu 150.000 €
KonditionenFörderkredit ab 2,54 % effektivem Jahreszins
Laufzeitbis zu 30 Jahre
Zinsbindungbis zu 10 Jahre
Form des DarlehensAnnuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
Tilgungszuschussje nach erreichter Effizienzstufe bis zu 25 %

Fördervolumen des KfW-Förderprogramms „Energieeffizientes Sanieren“ in Deutschland in den Jahren von 2010 bis 2022

Quelle: Statista (Stand 2026)

Ablauf des Förderprozesses zum Effizienzhaus 40: Schritt für Schritt erklärt

  1. Planung des Bauprojekts: Entscheiden Sie sich beim Bau eines Effizienzhaus 40 für einen Bauträger, der Erfahrung mit dem Effizienzhaus-Standard hat. Zusätzlich brauchen Sie eine zertifizierte Energieberaterin oder einen zertifizierten Energieberater zur Begleitung des Bauprozesses. Dadurch haben Sie zudem Unterstützung bei der Bearbeitung aller erforderlichen Dokumente.
  2. Finanzierung sichern: Die Volksbank Raiffeisenbank ist Ihre kompetente Partnerin für die Baufinanzierung. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter berät Sie zu allen Fragen bezüglich der Finanzierung Ihres Bauprojekts.
  3. Förderung und Finanzierung kombinieren: Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Bankberaterin oder Ihrem Bankberater, welche Kredite und Zuschüsse der KfW zu Ihrem Bauprojekt passen. So sichern Sie sich die maximal mögliche Förderung.
  4. Antrag auf Förderung eines Effizienzhaus 40 bei der KfW einreichen: Das Einreichen des Antrags bei der KfW übernimmt Ihre Bank. Wichtig: Für den Antrag benötigen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) von Ihrer Energieberaterin oder Ihrem Energieberater. Diese Bestätigung ist der Nachweis dafür, dass die technischen Mindestanforderungen für die Förderung bei Ihrem Bauprojekt eingehalten und die energetischen Kennwerte plausibel sind. Ebenfalls einreichen müssen Sie die „Technische Projektbeschreibung“ (TPB). In dieser sind alle technischen Details zum Bauvorhaben aufgeführt und es ist dargelegt, wie Ihr Projekt die KfW-Standard-40-Kriterien erfüllt. Sie können den Antrag bei der KfW stellen, sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.
  5. Wichtig: Förderzusage abwarten: Warten Sie unbedingt auf die Förderzusage der KfW, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen. Fangen Sie vorher an, besteht die Gefahr, dass Sie die Förderung verlieren.
  6. Baubeginn: Ist die Förderzusage da und sind die beantragten Mittel bewilligt, steht einem Beginn der Arbeiten nichts mehr im Wege. Reichen Sie die Rechnungen, die Sie während der Bauphase von den Handwerksbetrieben erhalten, stets bei der KfW ein. Dann wird das Geld nach und nach an Sie ausgezahlt.
  7. Prüfung nach Fertigstellung: Sind die Arbeiten abgeschlossen, prüft die baubegleitende Energieberatung noch einmal abschließend, ob alle Kriterien für den KfW-Standard 40 eingehalten sind. Zusätzlich muss eine akkreditierte Zertifizierungsstelle das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ bestätigen. Ist dies erfolgt, erhalten Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) von Ihrer Energieberaterin oder Ihrem Energieberater.

FAQs zur KfW-40-Förderung

Die KfW hat für die Bewertung von energieeffizienten Gebäuden Einstufungskriterien entwickelt. Diese richten sich nach dem GEG-Referenzhaus. Ein Effizienzhaus, das dem KfW-Standard 40 entspricht, darf nur 40 Prozent des Energiebedarfs des GEG-Referenzhauses aufweisen.

Gebäude nach dem KfW-Standard 40 dürfen nur einen Energieverbrauch von 40 Prozent des GEG-Referenzhauses haben und zudem darf der Transmissionswärmeverlust maximal 55 Prozent des GEG-Referenzhauses betragen. Außerdem ist ein Heizsystem Pflicht, das nicht mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas läuft.

Aktuell fördert die KfW sowohl den Neubau als auch den Erstkauf einer Wohnung oder eines Hauses, das dem KfW-Standard 40 entspricht. Komplettsanierungen, die ein bestehendes Gebäude auf den KfW-Standard 40 bringen, sowie die Umwidmung von Nichtwohnfläche zu Wohnfläche werden ebenfalls gefördert.

Die Zusammenarbeit mit einer zertifizierten Energieberaterin oder einem zertifizierten Energieberater ist Voraussetzung für eine Förderzusage der KfW. Diese Fachleute sind baubegleitend tätig und stellen sicher, dass die erforderlichen Standards eingehalten werden. Sie stellen die Bestätigung aus, die für den Förderantrag bei der KfW nötig ist, und bescheinigen nach Ende der Arbeiten durch die „Bestätigung nach Durchführung“, dass das Haus die Kriterien des KfW-Standards 40 erfüllt.

Die Ziffern geben die Effizienzhaus-Stufen an. Diese zeigen, wie viel Energie ein Gebäude im Vergleich mit dem im GEG-Referenzhaus einspart. Während ein Effizienzhaus 40 nur 40 Prozent der Energie des Referenzhauses verbrauchen darf, sind es beim Effizienzhaus 55 schon 55 Prozent.

Die NH-Klasse ist eine Einstufung für Gebäude im KfW-Standard 40, bei der zusätzlich zu den Anforderungen an die Energieeffizienz weitere Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt sind. Der Nachweis erfolgt durch das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Für Neubauten war die NH-Klasse von der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis zur Umorganisation der Neubauförderung im März 2023 gültig. Heute gilt sie nur noch bei Sanierungen zum Effizienzhaus.

Um das vorgegebene Energiebedarfs-Niveau zu erreichen, sind neben einem energieeffizienten Heizsystem wie einer Wärmepumpe, Solarthermie-Anlage oder Pelletheizung auch eine gute Dämmung der Außenwände, moderne, mehrfachverglaste Fenster und die Reduktion von Wärmebrücken sinnvolle Maßnahmen. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach wirkt sich zusätzlich positiv aus, weil Sie dadurch weniger Energie von externen Anbietern zukaufen müssen.

Den Förderantrag können Sie stellen, sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Bauarbeiten erst beginnen, wenn die Förderzusage da ist. Beginnen Sie zu früh, riskieren Sie den Verlust der Förderung.

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