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KfW-40-Förderung: Effizienzhaus-Standard und Anforderungen für energieeffiziente Neubauten

Kurz und kompakt

  • Effizienzhäuser nach KfW-Standard 40 verbrauchen deutlich weniger Energie und haben einen geringen Wärmeverlust.

  • Voraussetzungen für eine KfW-40-Förderung sind unter anderem eine gute Dämmung, moderne Fenster und ein energieeffizientes Heizsystem, das die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt.

  • Die KfW vergibt Förderkredite sowohl für Neubauten als auch für Erstkäufe und Sanierungen von bestehenden Gebäuden.

Mit moderner Technik Energie und Geld sparen

Energieeffizienz ist ein wichtiges Thema bei Bau- und Modernisierungsprojekten. Gebäude mit einem energieeffizienten Heizsystem und einer gut gedämmten Gebäudehülle können den Energiebedarf senken und helfen dabei, Heizkosten zu reduzieren. Denn durch den niedrigeren Energiebedarf bezahlen Eigentümerinnen und Eigentümer weniger für Heizung und Strom. Die KfW unterstützt Bau- und Sanierungsprojekte mit verschiedenen Förderprogrammen, die sich an den jeweils geltenden Effizienzhaus-Standards orientieren. 

Das Effizienzhaus 40

Das Effizienzhaus 40 ist eine Stufe im KfW-Effizienzhaus-System. Grundlage für die Einstufung ist ein im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) definiertes Referenzhaus. Um als Effizienzhaus zu gelten, muss ein Haus einen höheren energetischen Standard haben als das Referenzhaus. Die Ziffern geben dabei an, wie viel besser das Effizienzhaus im Vergleich zum Referenzhaus ist. Je kleiner die Ziffer, desto besser ist der energetische Standard.

Ein Effizienzhaus 40 verbraucht maximal 40 Prozent der Energie, die das Referenzhaus benötigt. Außerdem darf der Wärmeverlust nicht mehr als 55 Prozent des Referenzhauses betragen.

Die Vorteile im Überblick

  • geringere Energiekosten: niedrigere Heizkosten durch verbesserte Wärmedämmung, weniger Abhängigkeit von Energieversorgern
  • höherer Wohnkomfort: angenehmes Raumklima ohne Zugluft und kalte Oberflächen
  • Wertsteigerung: energieeffiziente Häuser und Wohnungen sind auf dem Markt begehrt, erzielen höhere Preise und lassen sich leichter vermieten.
  • geringerer Energiebedarf: Durch die hohe Energieeffizienz wird weniger Energie für Heizung und Gebäudebetrieb benötigt.
  • Fördermittel: attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite der KfW als finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Bauprojektes

Diese Anforderungen müssen für ein Effizienzhaus 40 erfüllt sein

Anforderungen anerforderlicher Standard
Energieverbrauch des Gebäudes40 % des Referenzgebäudes nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz
Wärmeverlust durch Gebäudehülle, Dach, Fenster

55 % des Referenzgebäudes nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz

Weiteres
  • Bestehen des Blower-Door-Tests: Messung der Luftdichte der Gebäudehülle
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Einhalten der jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms 
Neubauten (zusätzliche Anforderungen)
  • Erfüllen der Anforderungen an ein Effizienzhaus 40
  • Heizung ohne Öl oder Gas
  • Einhalten der jeweils geltenden technischen Fördervoraussetzungen der KfW

Mit der passenden Finanzierung ins neue Zuhause

Baufinanzierung

Ob Erstfinanzierung, Anschlussfinanzierung oder Modernisierung: Mit einer individuellen Baufinanzierung können Sie Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen.

Mit diesen Maßnahmen erfüllen Sie die Anforderungen

Primärenergiebedarf senken

Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie insgesamt für den Betrieb Ihres Hauses nötig ist. Für ein Effizienzhaus 40 ist vorgeschrieben, dass sein Energieverbrauch maximal 40 Prozent des Verbrauchs des Referenzgebäudes nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz betragen darf. Um das zu erreichen, müssen Sie die Heiztechnik und die Ausstattung des Gebäudes genau aufeinander abstimmen. Die Gebäudehülle darf nur wenig Wärme nach außen lassen, das Heizsystem sollte energieeffizient arbeiten und auf die Gebäudehülle abgestimmt sein. Auch die Haustechnik muss energiesparend ausgerichtet sein. Eine Photovoltaikanlage wirkt sich positiv auf die Energiebilanz aus, denn der selbstproduzierte Strom sorgt dafür, dass Sie weniger Energie von externen Anbietern hinzukaufen müssen.

Transmissionswärmeverlust verringern

Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie viel Wärme durch Wände, Fenster, Dach und Boden nach außen entweicht. Beim KfW-Standard 40 darf dieser Verlust nur 55 Prozent des Referenzgebäudes nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz betragen. Mit folgenden Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Sie die Grenzwerte einhalten:

  • Dämmung: Eine hochwertige Dämmung ist die Grundlage der energieeffizienten Bauweise. Gut isolierte Außenwände, Dachflächen und Kellerdecken halten die Wärme im Haus.
  • Fenster: Moderne Fenster, zum Beispiel mit Dreifach-Verglasung und isoliertem Rahmen, reduzieren den Wärmeverlust.
  • Wärmebrücken vermeiden: An Wärmebrücken geht besonders viel Wärme verloren, was zu höheren Energiekosten führt. Eine energieeffiziente Bauweise minimiert Wärmebrücken.
  • Luftdicht bauen: Undichte Stellen tragen zum Wärmeverlust bei. Eine besonders sorgfältige Verarbeitung der Bauelemente verhindert das. Die Luftdichtheit eines Gebäudes lässt sich mit dem Blower-Door-Test überprüfen.

Weitere Maßnahmen

Welche Heiztechnik eingesetzt werden kann, richtet sich nach den jeweils geltenden Anforderungen des Förderprogramms. Entscheidend ist, dass die technischen Mindestanforderungen für den angestrebten Effizienzhaus-Standard eingehalten werden. Entscheiden Sie sich stattdessen für eines dieser Heizsysteme:

  • Wärmepumpe: Wärmepumpen nutzen die Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erde und transportieren sie in das Innere des Hauses.
  • Solarthermie: Solarthermie-Anlagen nutzen Sonnenenergie zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung.
  • Pelletheizung: Bei Pelletheizungen dienen Holzpellets als Brennstoff. Bedenken Sie, dass Sie ausreichend Platz für einen Lagerraum und den Heizkessel einplanen müssen.

Fördermöglichkeiten nutzen

Die KfW unterstützt energieeffiziente Neubauten sowie die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude mit verschiedenen Förderprogrammen. Welche Fördermöglichkeiten infrage kommen, richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen.

Neubau

Die KfW unterstützt den Neubau sowie den Erstkauf energieeffizienter Wohngebäude mit Förderkrediten. Informationen zu den aktuellen Programmen erhalten Sie bei der KfW oder Ihrer Volksbank Raiffeisenbank.

Die Förderung im Überblick

NameKredit Nr. 297 und Nr. 298
gefördert werdenNeubau und Erstkauf
Fördersummebis zu 150.000 €
Konditionenzinsgünstiger Förderkredit gemäß den aktuellen Konditionen der KfW (Zinssatz wird laufend an den Kapitalmarkt angepasst)
Laufzeitbis zu 35 Jahre
Zinsbindungbis zu 10 Jahre
Form des DarlehensAnnuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen

Sanierung

Für energetische Sanierungen bestehender Wohngebäude stellt die KfW Förderkredite bereit. Gefördert werden unter anderem Komplettsanierungen sowie bestimmte Modernisierungsmaßnahmen. Förderhöhe und Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Förderprogramm. Denkmalgeschützte Gebäude sind ebenfalls förderfähig, wenn durch die Modernisierung die Effizienzhaus-Stufe „Denkmal“ erreicht wird.

Je nach Förderprogramm können zusätzlich Tilgungszuschüsse oder weitere Förderbestandteile vorgesehen sein. Welche Leistungen im Einzelfall möglich sind, richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen.

Die Förderung im Überblick

NameKredit Nr. 261
gefördert werdenKomplettsanierungen oder Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Fördersummebis zu 150.000 €
KonditionenFörderkredit ab 2,54 % effektivem Jahreszins
Laufzeitbis zu 30 Jahre
Zinsbindungbis zu 10 Jahre
Form des DarlehensAnnuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
Tilgungszuschussje nach Förderprogramm und erreichter Effizienzstufe möglich

Fördervolumen des KfW-Förderprogramms „Energieeffizientes Sanieren“ in Deutschland in den Jahren von 2010 bis 2022

Quelle: Statista (Stand 2026)

Ablauf des Förderprozesses zum Effizienzhaus 40: Schritt für Schritt erklärt

  1. Planung des Bauprojekts: Entscheiden Sie sich beim Bau eines Effizienzhaus 40 für einen Bauträger, der Erfahrung mit dem Effizienzhaus-Standard hat. Zusätzlich brauchen Sie eine zertifizierte Energieberaterin oder einen zertifizierten Energieberater zur Begleitung des Bauprozesses. Dadurch haben Sie zudem Unterstützung bei der Bearbeitung aller erforderlichen Dokumente.
  2. Finanzierung sichern: Die Volksbank Raiffeisenbank ist Ihre kompetente Partnerin für die Baufinanzierung. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter berät Sie zu allen Fragen bezüglich der Finanzierung Ihres Bauprojekts.
  3. Förderung und Finanzierung kombinieren: Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Bankberaterin oder Ihrem Bankberater, welche Kredite und Zuschüsse der KfW zu Ihrem Bauprojekt passen. So sichern Sie sich die maximal mögliche Förderung.
  4. Antrag auf Förderung eines Effizienzhaus 40 bei der KfW einreichen: Das Einreichen des Antrags bei der KfW übernimmt Ihre Bank. Wichtig: Für den Antrag benötigen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) von Ihrer Energieberaterin oder Ihrem Energieberater. Diese Bestätigung ist der Nachweis dafür, dass die technischen Mindestanforderungen für die Förderung bei Ihrem Bauprojekt eingehalten und die energetischen Kennwerte plausibel sind. Ebenfalls einreichen müssen Sie die „Technische Projektbeschreibung“ (TPB). In dieser sind alle technischen Details zum Bauvorhaben aufgeführt und es ist dargelegt, wie Ihr Projekt die KfW-Standard-40-Kriterien erfüllt. Sie können den Antrag bei der KfW stellen, sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.
  5. Wichtig: Förderzusage abwarten: Warten Sie unbedingt auf die Förderzusage der KfW, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen. Fangen Sie vorher an, besteht die Gefahr, dass Sie die Förderung verlieren.
  6. Baubeginn: Ist die Förderzusage da und sind die beantragten Mittel bewilligt, steht einem Beginn der Arbeiten nichts mehr im Wege. Reichen Sie die Rechnungen, die Sie während der Bauphase von den Handwerksbetrieben erhalten, stets bei der KfW ein. Dann wird das Geld nach und nach an Sie ausgezahlt.
  7. Prüfung nach Fertigstellung: Sind die Arbeiten abgeschlossen, prüft die baubegleitende Energieberatung noch einmal abschließend, ob alle Kriterien für den KfW-Standard 40 eingehalten sind. Sofern das gewählte Förderprogramm weitere Nachweise verlangt, müssen Sie diese zusätzlich einreichen. Anschließend erhalten Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). 

FAQs zur KfW-40-Förderung

Die KfW hat für die Bewertung von energieeffizienten Gebäuden Einstufungskriterien entwickelt. Diese richten sich nach dem GEG-Referenzhaus. Ein Effizienzhaus, das dem KfW-Standard 40 entspricht, darf nur 40 Prozent des Energiebedarfs des Referenzgebäudes nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz.

Gebäude nach dem KfW-Standard 40 dürfen nur einen Energieverbrauch von 40 Prozent des GEG-Referenzhauses haben und zudem darf der Transmissionswärmeverlust maximal 55 Prozent des GEG-Referenzhauses betragen. Darüber hinaus müssen die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms erfüllt werden. 

Aktuell fördert die KfW sowohl den Neubau als auch den Erstkauf einer Wohnung oder eines Hauses, das dem KfW-Standard 40 entspricht. Komplettsanierungen, die ein bestehendes Gebäude auf den KfW-Standard 40 bringen, sowie die Umwidmung von Nichtwohnfläche zu Wohnfläche werden ebenfalls gefördert.

Die Zusammenarbeit mit einer zertifizierten Energieberaterin oder einem zertifizierten Energieberater ist Voraussetzung für eine Förderzusage der KfW. Diese Fachleute sind baubegleitend tätig und stellen sicher, dass die erforderlichen Standards eingehalten werden. Sie stellen die Bestätigung aus, die für den Förderantrag bei der KfW nötig ist, und bescheinigen nach Ende der Arbeiten durch die „Bestätigung nach Durchführung“, dass das Haus die Kriterien des KfW-Standards 40 erfüllt.

Die Ziffern geben die Effizienzhaus-Stufen an. Diese zeigen, wie viel Energie ein Gebäude im Vergleich mit dem Referenzgebäude nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz einspart. Während ein Effizienzhaus 40 nur 40 Prozent der Energie des Referenzhauses verbrauchen darf, sind es beim Effizienzhaus 55 schon 55 Prozent.

Um das vorgegebene Energiebedarfs-Niveau zu erreichen, sind neben einem energieeffizienten Heizsystem wie einer Wärmepumpe, Solarthermie-Anlage oder Pelletheizung auch eine gute Dämmung der Außenwände, moderne, mehrfachverglaste Fenster und die Reduktion von Wärmebrücken sinnvolle Maßnahmen. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach wirkt sich zusätzlich positiv aus, weil Sie dadurch weniger Energie von externen Anbietern zukaufen müssen.

Den Förderantrag können Sie stellen, sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Bauarbeiten erst beginnen, wenn die Förderzusage da ist. Beginnen Sie zu früh, riskieren Sie den Verlust der Förderung.

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