In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Notarin oder einen Notar bei einem Immobilienkauf zu involvieren. Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er rechtlich nicht gültig.
Darüber hinaus stellt eine Notarin oder ein Notar sicher, dass der Vertrag den juristischen Anforderungen entspricht. Außerdem sorgt sie oder er für Rechtssicherheit, zum Beispiel indem die Identität der Vertragsparteien und die rechtliche Situation der verkauften Immobilie geprüft wird.
Die Notarin oder der Notar kümmert sich um die Kaufabwicklung, denn sie oder er übernimmt die Formulierung des Kaufvertrages, aber auch die Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Zudem stellt sie oder er sicher, dass der Kaufpreis in voller Höhe gezahlt und die Immobilie wie vereinbart übergeben wird.