Notarkosten beim Hauskauf

Kurz und kompakt

  • Beim Erwerb einer Immobilie in Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtmäßigkeit und Klarheit des Vertrags sicherzustellen.

  • Die Notarkosten und Grundbuchgebühren betragen zusammen etwa 2 Prozent des Kaufpreises, wobei ca. 1,5 Prozent auf Notarkosten und 0,5 Prozent auf Grundbuchgebühren entfallen.

  • Zu den Aufgaben des Notars gehören die Beratung der Vertragsparteien, die Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Veranlassung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

Mit welchen Ausgaben Sie rechnen müssen

Wie hoch die Notarkosten beim Hauskauf ausfallen, ist durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Der Gebührensatz richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises und nicht danach, wie viel Arbeitsaufwand der Notar hat. Welche Dienstleistungen Ihres Notars Sie sich sparen können, erfahren Sie hier.

Notar sorgt für Rechtssicherheit und Transparenz

Beim Kauf einer Immobilie in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Notar hinzuzuziehen. Sie oder er überprüft die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrags und sorgt dafür, dass dieser klar und eindeutig formuliert ist. Außerdem wird geprüft, ob alle Genehmigungen vorliegen und ob es Hypotheken auf dem Grundstück gibt. Der Notar ist neutral und unparteiisch. Erst durch die Beurkundung des Kaufvertrags bei dem Notar wird der Vertrag rechtsgültig. Danach werden die Eigentumsrechte beim Grundbuchamt umgeschrieben. Oft ist es der Käuferin oder dem Käufer lieber, den Kaufpreis zunächst an den Notar zu übertragen. Er verwaltet das Treuhandkonto, bis alle Bedingungen des Vertrags erfüllt sind.

Notarkosten und Grundbuchkosten bei der Finanzplanung einkalkulieren

Die Notarkosten gehören zu den Nebenkosten eines Hauskaufs, die Sie bei der Erstellung eines Finanzplans für Ihren Immobilienerwerb einkalkulieren sollten. Notarkosten und Grundbuchgebühren schlagen zusammen mit etwa zwei Prozent des Hauskaufpreises zu Buche. Davon entfallen rund 1,5 Prozent auf die Notarkosten und 0,5 Prozent auf die Grundbuchgebühren.

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Welche Leistungen erbringt der Notar beim Kauf eines Hauses?

• Der Notar führt ein Vorgespräch mit der Käuferin sowie dem Käufer und der Verkäuferin sowie dem Verkäufer, in dem er unparteiisch zu den juristischen Gegebenheiten eines Kaufvertrags berät.
• Anschließend entwirft er den Kaufvertrag und liest ihn beiden Vertragsparteien vor.
• Nachdem diese unterschrieben haben, beurkundet er den Vertrag.
• Außerdem veranlasst er die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Damit ist es der Verkäuferin bzw. dem Verkäufer dann nicht mehr möglich, die Immobilie während des Kaufvorgangs an eine andere Interessentin oder einen anderen Interessenten zu veräußern oder eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen, die die Käuferin bzw. den Käufer später finanziell belastet.
• Danach meldet der Notar dem Finanzamt den Verkauf in Form einer Veräußerungsanzeige, woraufhin das Finanzamt die zu zahlende Grunderwerbsteuer festlegt.
• Der Notar fordert die Käuferin bzw. den Käufer zur Zahlung auf, denn erst wenn diese bzw. dieser sie beglichen hat, erhält der Notar vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ermöglicht den Eigentümerwechsel.
• Ist der Kaufpreis gezahlt, lässt der Notar die Auflassungsvormerkung löschen und die neue Eigentümerin bzw. den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen.
• Zum Schluss prüft er die Umschreibung im Grundbuch auf Richtigkeit. Damit ist der Kauf der Immobilie abgeschlossen.

Wie Sie Notargebühren sparen

• Keine treuhänderische Verwaltung der Kaufsumme:
Es besteht keine Pflicht, den Notar ein Notaranderkonto einrichten zu lassen. Das ist ein Treuhandkonto, auf dem die Kaufsumme verbleibt, bis alle zum Kauf nötigen Vorgänge abgeschlossen sind. Erst danach hat der Verkäufer Zugriff auf das Geld. Statt ein Notaranderkonto einrichten zu lassen, kann die Käuferin oder der Käufer das Geld direkt an den Verkäufer überweisen und somit Kosten sparen.

• Keine Beurkundung der Grundschuld:
Die Beurkundung der Grundschuld ist keine Pflicht. Sie können die Grundschuld lediglich beglaubigen lassen. So verringern die Käuferinnen und Käufer ihre Notarkosten.

• Keine Löschung der Grundschuld:
Der Eintrag einer Grundschuld ins Grundbuch dient Ihrer Bank als Sicherheit für ein Darlehen zur Baufinanzierung. Kreditnehmer müssen ihren Notar damit beauftragen, die Grundschuld beim Grundbuchamt eintragen zu lassen. Die Gebühren für eine Löschung und einen etwaigen Neueintrag der Grundschuld nach Rückzahlung Ihres ersten Kredits können sich Käuferinnen und Käufer jedoch sparen. Sie lassen die Grundschuld einfach im Grundbuch stehen. So können sie sie bei einer Umschuldung oder einer Anschlussfinanzierung als erneute Kreditsicherheit nutzen.

• Keine Auflassungsvormerkung veranlassen:
Eine Auflassungsvormerkung ist ebenfalls nicht verpflichtend. Wenn Sie Ihr Haus von einer Ihnen bekannten, vertrauenswürdigen Person kaufen, brauchen Sie die Immobilie nicht durch einen Grundbucheintrag zu reservieren.

Beispielrechnung der Notarkosten

 Kaufpreis
KaufpreisKaufpreis
Die genannten Preise sind ungefähre Angaben in Euro.150.000250.000350.000
LeistungKostenKostenKosten
Kaufvertrag beurkunden70011001600
Grundschuld eintragen300500700
Eigentümer eintragen360600840
Betreuungsgebühr400660930
Vollzugsgebühr200330460
Unterschriftsbeglaubigung200330460
 
OptionalKostenKostenKosten
Beurkundung der Grundschuld370610860
Auflassungsvormerkung180300420
Auflassungsvormerkung löschen254060
Notaranderkonto einrichten lassen400660930
Grundschuld löschen250410580

Auf die Angaben müssen Sie zudem noch 19 Prozent Mehrwertsteuer rechnen.

FAQs zu Notarkosten beim Hauskauf

Nutzen Sie die Immobilie privat, können Sie die Notarkosten für Ihren Hauskauf nicht absetzen. Vermieten Sie die Immobilie jedoch, können Sie die Notarkosten steuerlich geltend machen.

Nein. Damit der Kaufvertrag für eine Immobilie rechtskräftig wird, muss ein Notar ihn abwickeln. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Um die Notarkosten kommen Sie bei einem Hauskauf also nicht herum. Kalkulieren Sie die Notargebühren in Ihre Immobilienfinanzierung ein.

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