Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Kurz und kompakt

  • Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass Sie die Grunderwerbsteuer für einen Immobilienkauf bezahlt haben.

  • Sie brauchen die Bescheinigung, um sich als neue Besitzerin oder neuer Besitzer ins Grundbuch eintragen zu lassen.

  • Die Bescheinigung beantragt oft das Notariat oder Sie machen es online selbst. Die Ausstellung kostet je nach Bundesland zwischen 5 und 20 Euro.

So wird der Grundstücks- oder Immobilienkauf rechtsgültig

Sie haben den Kaufvertrag für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück unterschrieben. Dann bedarf es nur noch weniger Formalitäten, bis Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch stehen. So benötigen Sie unter anderem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Immobilienerwerb. Was das ist und welche Bedeutung dieses Dokument für die Finanzierung hat, erfahren Sie hier.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument des Finanzamts zur Bestätigung, dass Sie die Grunderwerbsteuer für Ihren Immobilienkauf bezahlt haben. Sie benötigen diese Bescheinigung, um sich beim Grundbuchamt als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Wann Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen

Nachdem das Notariat den Kaufvertrag beurkundet hat, informiert es das Finanzamt über den Eigentumsübergang. Diese sogenannte Veräußerungsanzeige sorgt dafür, dass das Finanzamt Ihnen einen Bescheid zur Grunderwerbssteuer zustellt. Sobald Sie die Steuer beglichen haben, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Erst mit ihr darf das Grundbuchamt die Eigentumsübertragung vornehmen. Ohne dieses Dokument bleibt der Kauf rechtlich unvollständig und das Eigentum geht nicht auf Sie über.

So beantragen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sie sollten die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst beim Finanzamt beantragen, nachdem Sie die Grunderwerbsteuer bezahlt haben. Das funktioniert entweder schriftlich per Post oder elektronisch mithilfe des jeweiligen Landesportals oder ELSTER. In vielen Fällen übernimmt auch das Notariat diesen Schritt für Sie, da es ohnehin den Kontakt mit dem Finanzamt hält. Wenn Sie den Antrag selbst stellen, geben Sie Ihre persönlichen Daten, die Adresse der Immobilie und das Aktenzeichen des Steuerbescheids an. Nach einer Prüfung sendet Ihnen das Finanzamt die Bescheinigung meist innerhalb weniger Tage zu. Die Gebühr beträgt je nach Bundesland zwischen 5 und 20 Euro.

Voraussetzungen für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

Damit das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen keine offenen Steuerschulden haben und Sie müssen alle relevanten Steuererklärungen fristgerecht eingereicht haben. In einigen Fällen prüft das Finanzamt auch, ob Sie weiteren steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind. Erst dann stellt die Behörde die Bescheinigung aus. Das passiert meist innerhalb weniger Tage.

Ausnahmen für die Unbedenklichkeitsbescheinigung

In einigen Fällen müssen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, weil keine Grunderwerbsteuer anfällt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie eine Immobilie innerhalb der Familie verkaufen oder übertragen. Insbesondere gilt das für Übertragungen zwischen Eltern, Kinder, Großeltern und Enkelkindern. Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner dürfen ebenfalls eine Immobilie ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung übertragen. Bei Erbschaften und Schenkungen ist auch keine Bescheinigung nötig, da hier keine steuerpflichtige Transaktion stattfindet. Ausgenommen sind zudem Käufe, bei denen der Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt. In diesen Fällen verzichtet das Finanzamt auf die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, da der Eigentumsübergang steuerlich unbedenklich ist. Wer unsicher ist, ob im eigenen Fall eine Ausnahme greift, sollte beim Finanzamt nachfragen.

Denken Sie an Ihre steuerlichen Verpflichtungen

Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung geht es nicht nur um die Grunderwerbssteuer. Insbesondere wenn Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit erhalten, sind Sie dazu verpflichtet, regelmäßig eine Steuererklärung abzugeben. Lassen Sie sich damit zu viel Zeit, riskieren Sie Verzögerungen beim Immobilienkauf.

Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Finanzierung

Für die Immobilienfinanzierung spielt die Unbedenklichkeitsbescheinigung eine wichtige Rolle, weil sie den Banken als Sicherheit dient. Denn erst, wenn Sie die Bescheinigung erhalten haben und daraufhin als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer im Grundbuch stehen, kann das Grundbuchamt darin die Grundschuld eintragen, die Sie aufgrund Ihres Kredits gegenüber der Bank haben. In der Regel erhalten Sie erst danach Ihre Darlehenssumme.

FAQs zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die schriftliche Bestätigung des Finanzamts, dass Sie die Grunderwerbsteuer für den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks bezahlt haben. Erst mit diesem Dokument können Sie sich beim Grundbuchamt als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer eintragen lassen.

Das Finanzamt stellt Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, nachdem Sie die Grunderwerbsteuer beglichen haben. In der Regel veranlasst das Notariat die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen an das Finanzamt. Alternativ können auch Sie die Bescheinigung beantragen.

Die Kosten variieren je nach Bundesland, liegen aber in der Regel zwischen 5 und 20 Euro. Einige Finanzämter erheben keine Gebühr, da die Bescheinigung Teil des Grunderwerbsteuerverfahrens ist.

Nein, bei einer Schenkung oder Erbschaft fällt keine Grunderwerbsteuer an. Daher ist in diesen Fällen auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig. Die Eigentumsübertragung erfolgt direkt per Nachlass- oder Schenkungsverfahren.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn keine Grunderwerbsteuer anfällt. Das gilt etwa bei Erbschaften, Schenkungen oder Verkäufen zwischen nahen Verwandten. Bei Grundstücken mit einem Kaufpreis von unter 2.500 Euro verzichtet das Finanzamt ebenfalls auf die Bescheinigung.

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