In einigen Fällen müssen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, weil keine Grunderwerbsteuer anfällt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie eine Immobilie innerhalb der Familie verkaufen oder übertragen. Insbesondere gilt das für Übertragungen zwischen Eltern, Kinder, Großeltern und Enkelkindern. Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner dürfen ebenfalls eine Immobilie ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung übertragen. Bei Erbschaften und Schenkungen ist auch keine Bescheinigung nötig, da hier keine steuerpflichtige Transaktion stattfindet. Ausgenommen sind zudem Käufe, bei denen der Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt. In diesen Fällen verzichtet das Finanzamt auf die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, da der Eigentumsübergang steuerlich unbedenklich ist. Wer unsicher ist, ob im eigenen Fall eine Ausnahme greift, sollte beim Finanzamt nachfragen.