Kurz und kompakt

  • Eine Grundschuld dient Banken als Sicherheit bei der Immobilienfinanzierung und wird ins Grundbuch eingetragen.

  • Bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers kann die Bank die Immobilie zwangsversteigern, um die Restschuld zu begleichen.

  • Die Höhe der Grundschuld entspricht der Darlehenssumme; mehr Eigenkapital reduziert den Kreditbedarf und somit die Grundschuld.

Sicherheit für einen Kredit zur Baufinanzierung

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, benötigen Sie in der Regel ein Darlehen. Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für den gewährten Kredit. Sie ist eine gängige Form der Absicherung eines Darlehens zur Baufinanzierung.

Was ist eine Grundschuld?

Bei einer Immobilienfinanzierung ist es üblich, dass die Bank Sicherheiten fordert, bevor sie einen Kredit für den Hausbau oder Immobilienkauf gewährt. Der Eintrag einer Grundschuld ins Grundbuch dient neben der Hypothek bei großen Geldsummen häufig als eine derartige Absicherung für die Bank. Diese sichert sich damit das Recht, aus der Immobilie die Zahlung der Darlehenssumme fordern zu dürfen. Grundschuld sowie Hypothek gehören zu den Grundpfandrechten. Wenn die Schuldnerin oder der Schuldner das gewährte Darlehen also nicht zurückzahlt, darf die Bank die Immobilie veräußern. In der Regel kommt es dann zur Zwangsversteigerung. Der daraus resultierende Erlös fließt zum Ausgleich der Restschuld an den Kreditgeber.

So lassen Sie die Grundschuld eintragen

Die Käuferin oder der Käufer und die Bank halten im Darlehensvertrag fest, dass als Sicherheit für den gewährten Kredit eine Grundschuld dient. Diese wird dann zugunsten des Kreditgebers ins Grundbuch eingetragen. Für die Eintragung der Grundschuld beauftragt die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer einen Notar, der die entsprechenden Unterlagen an das Grundbuchamt weiterleitet. In der Regel wird der Käuferin oder dem Käufer die Kreditsumme erst ausbezahlt, wenn die Grundschuld im Grundbuch erfasst ist. Die Kosten für den Notar und den Eintrag ermitteln sich aus dem Kaufpreis der Immobilie.

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Grundschuld löschen

Die Grundschuld ist nicht an das Darlehen gebunden. Sie passt sich – im Gegensatz zur Hypothek – nicht an die Restschuld an, verringert sich also nicht. Sie wird nach der Tilgung des Immobilienkredits auch nicht automatisch gelöscht. Wenn Sie Ihre Baufinanzierung abbezahlt haben, geht die Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld über. Die Bank tritt also die Grundschuld an Sie ab und Sie können den Eintrag löschen lassen. Hierfür benötigen Sie eine Löschungsbewilligung des Darlehensgebers. Die Löschungsbewilligung legen Sie beim Notar vor, der dann die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt veranlasst. Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer sind jedoch nicht dazu verpflichtet, dies zu tun. Da die Löschung eines Grundbucheintrags mit Kosten verbunden ist, kann es sinnvoll sein, die Grundschuld stehen zu lassen. Sie kann dann als erneute Kreditsicherheit verwendet oder später an die Kinder übertragen werden. Wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten sie jedoch die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch veranlassen. Denn viele Käuferinnen und Käufer bevorzugen eine lastenfreie Immobilie, die frei von Grundpfandrechten wie einer Grundschuld oder Hypothek ist.

Eigenkapital senkt die Grundschuld

Die Höhe der Grundschuld entspricht der Darlehenssumme und nicht dem Kaufpreis einer Immobilie. Wenn Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer also über viel Eigenkapital verfügen, müssen sie einen geringeren Geldbetrag als Kredit aufnehmen. Damit verringert sich auch die Grundschuld. Finanzieren Sie hingegen auch Modernisierungsmaßnahmen über den Kredit, kann die Grundschuld den Kaufpreis übersteigen. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihrer Bank steht Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.