Instandhaltungsrücklage: Was ist das?

Kurz und kompakt

  • Die Instandhaltungsrücklage ist ein finanzieller Puffer für zukünftige Reparaturen und Instandsetzungen an Immobilien.

  • Die Höhe der Instandhaltungsrücklage ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt von Faktoren wie Alter, Zustand und Ausstattung der Immobilie ab.

  • Zur Berechnung können Methoden wie die Peterssche Formel herangezogen werden, die auf den Baukosten basieren.

Das sollten Eigentümer über die Rücklage wissen

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung besitzen, sollten Sie finanzielle Rücklagen für unvorhergesehene Reparaturen an der Immobilie bilden. Worum es sich bei der Instandhaltungsrücklage genau handelt und wie hoch sie ausfallen sollte, erfahren Sie hier.

Die Instandhaltungsrücklage

Der Kauf einer Immobilie dient häufig als Grundstein für die Altersvorsorge. Für den Werterhalt Ihres Eigenheims müssen Sie im Laufe der Zeit kleinere oder größere Reparaturen einplanen. Bei der Instandhaltungsrücklage – auch Instandhaltungsrückstellung genannt – handelt es sich um einen finanziellen Puffer, mit dem sich Instandhaltungskosten und Instandsetzungskosten für ein Haus oder eine Eigentumswohnung begleichen lassen.

Wenn Sie ein Haus kaufen und keiner Eigentümergemeinschaft angehören, können Sie selbst entscheiden, ob Sie Instandhaltungsrücklagen bilden. Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ist dies aber empfehlenswert. Denn mit den Rücklagen können Sie Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen oder für eine Modernisierung finanziell leichter tragen.

Instandhaltungsrücklage bei Eigentümergemeinschaften

Wenn Sie eine Wohnung kaufen und Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, müssen Sie laut Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, einen Beitrag zur Instandhaltungsrücklage zahlen. Diese Rücklage ist häufig im sogenannten Hausgeld enthalten, das jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer monatlich an die Hausverwaltung zahlt. Es dient der Bewirtschaftung, Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Folgende Arbeiten können von der Instandhaltungsrücklage finanziert werden:

Der Kalkulation des Hausgeldes liegt ein Wirtschaftsplan der Hausverwaltung zugrunde. Wie die Kosten auf die Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer verteilt werden, kann unterschiedlich geregelt sein: So kann das Hausgeld in gleichen Anteilen von den Besitzerinnen und Besitzern der Eigentumswohnungen gezahlt werden oder der Miteigentumsanteil wird nach Quadratmetern berechnet. Eine weitere Variante ist die Umlegung der Kosten mithilfe eines festgelegten Verteilungsschlüssels.

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Höhe der Instandhaltungsrücklage

Die Höhe der Instandhaltungsrücklage ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie sollte aber den individuellen Gegebenheiten angemessen sein. Zu den Faktoren, die hier berücksichtigt werden müssen, zählen das Alter, der Zustand und die Größe der Immobilie. Aber auch die Ausstattung des Objekts spielt eine Rolle. So verursacht zum Beispiel die Reparatur eines Aufzugs andere Kosten als die Instandhaltung einer Tiefgarage.

Berechnung der Instandhaltungsrücklage

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Berechnung, welche Summe jährlich für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage sinnvoll ist. Orientierung bietet die Verordnung über Rücklagen im sozialen Wohnungsbau. Hier ist festgehalten, wie hoch die Rücklage pro Quadratmeter und Jahr ausfallen darf. Dabei richtet sich die Höhe nach dem Alter des Gebäudes.

Alter des GebäudesMaximale Instandhaltungsrücklage pro Quadratmeter und Jahr
Jünger als 22 Jahre7,10 EUR
Zwischen 22 und 32 Jahren9,00 EUR
Älter als 32 Jahre11,50 EUR

Peterssche Formel

Grafik eines Hauses mit Lupe, darin ein Kalendersymbol; Text zeigt die Peterssche Formel zur Kostenverteilung

Eine Alternative ist die Berechnung der jährlichen Rücklage mithilfe der Petersschen Formel. Dieser Berechnung liegt die Annahme zugrunde, dass ein Gebäude in 80 Jahren „Lebenszeit“ mit einem Betrag instandgehalten werden muss, der dem 1,5-fachen der Baukosten entspricht (ohne Grundstücks- und Erschließungskosten). 65 bis 70 Prozent hiervon betreffen das Gemeinschaftseigentum. Wollen Sie die Peterssche Formel verwenden, müssen Sie allerdings die ursprünglichen Baukosten kennen.

Hier eine Beispielrechnung zur Verdeutlichung der Petersschen Formel:

Sie besitzen eine 70-Quadratmeter-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Wenn die Baukosten 1.750 Euro pro Quadratmeter betragen haben und 70 Prozent das Gemeinschaftseigentum betreffen, würde sich die Höhe Ihrer jährlichen Rücklage auf 1.607,90 Euro belaufen, oder 133,99 Euro im Monat.

Hauffsche Formel

Grafik eines Hauses mit Lupe, darin gestapeltes Geldsymbol; Text zeigt die Hauffsche Formel zur Kostenverteilung.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Hauffsche Formel. Hier steht der aktuelle Marktpreis der Immobilie im Fokus der Berechnung. Anders als die Peterssche Formel geht diese Berechnung davon aus, dass vom Kaufpreis lediglich 25 Prozent auf das gemeinschaftliche Eigentum entfallen und dieses spätestens alle 50 Jahre instandsetzungsbedürftig ist.

Beispielrechnung für eine 70-Quadratmeter-Wohnung:
Nehmen wir an, dass der Marktpreis für diese Wohnung bei 2.500 Euro pro Quadratmeter liegt, ergibt sich eine jährliche Rücklagenhöhe von 875 Euro, oder 72,92 Euro im Monat.

Instandhaltungsrücklage steuerlich absetzen

Eigentümerinnen und Eigentümer können Instandhaltungskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Wohnung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer vermietet wird. Wohnen Sie selbst in der betroffenen Immobilie, gilt die Instandhaltungsrücklage als Vermögensbildung und nicht als Betriebsausgabe oder Werbungskosten. Vermieten Sie die Immobilie, zählen die gezahlten Beträge allerdings erst dann als Werbungskosten, wenn das Geld für Erhaltungsmaßnahmen, wie beispielsweise eine Reparatur, ausgegeben wird. Denn erst zu diesem Zeitpunkt wird klar, für was die angesparten Werte verwendet wurden. Die bloße Ansammlung in der Rücklage ist nicht abzugsfähig.

FAQs zu Instandhaltungsrücklagen

Reichen die angesparten Rücklagen für notwendige Reparaturen oder Sanierungen nicht aus, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzliche Zahlungen leisten. Diese werden als Sonderumlagen bezeichnet. Sie basieren auf dem Eigentumsanteil jeder Eigentümerin und jedes Eigentümers. Die Entscheidung über die Erhebung von Sonderumlagen wird üblicherweise in der Eigentümerversammlung getroffen und erfordert eine Mehrheitsentscheidung.

Beim Verkauf einer Immobilie gehen die angesparten Instandhaltungsrücklagen in der Regel auf die Käuferin oder den Käufer über. Das genaue Vorgehen wird durch das Wohnungseigentumsgesetz und den Kaufvertrag geregelt. Das Guthaben in den Rücklagen wird bei der Festlegung des Kaufpreises berücksichtigt und auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer übertragen.

Eine regelmäßige Überprüfung der Instandhaltungsrücklage ist sinnvoll, um vor unangenehmen Überraschungen geschützt zu sein. Ein guter Zeitpunkt ist beispielsweise die jährlich stattfindende Eigentümerversammlung. Hier können die Eigentümerinnen und Eigentümer gemeinsam sicherstellen, dass die Rücklage für eventuell anfallende Kosten ausreicht. Ist dies nicht der Fall, kann eine Anpassung der Beträge vereinbart werden.

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