Die energetische Sanierungspflicht ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dabei handelt es sich um vorgeschriebene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Altbauten. Diese Maßnahmen sind verpflichtend, wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus gekauft, geerbt oder es geschenkt bekommen haben.
Das GEG legt Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude fest. Dabei geht es um die Dämmung von oberster Geschossdecke, Wasser- und Heizungsrohren sowie den Austausch alter Heizungen. Darüber hinaus gibt es aber noch Modernisierungsmaßnahmen, die Sie freiwillig umsetzen können, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern – zum Beispiel die Dämmung der Fassade und den Austausch alter Fenster.
Die aktuelle Rechtslage basiert auf dem seit 2020 geltenden und zuletzt angepassten Gebäudeenergiegesetz, das am 1. Januar 2024 in Bezug auf Heizungen verschärft wurde. Für die kommenden Jahre, insbesondere ab 2026, sind im Zuge der nationalen Klimaziele und europäischer Vorgaben weitere Anpassungen und Verschärfungen möglich.