Die energetische Sanierungspflicht ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dabei handelt es sich um vorgeschriebene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Altbauten. Diese Maßnahmen sind verpflichtend, wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben.
Das GEG legt Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude fest. Dabei geht es um die Dämmung von oberster Geschossdecke, Wasser- und Heizungsrohren sowie den Austausch alter Heizungen. Darüber hinaus gibt es aber noch Modernisierungsmaßnahmen, die Sie freiwillig umsetzen können, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern – zum Beispiel die Dämmung der Fassade und den Austausch alter Fenster.
Die aktuelle Rechtslage basiert auf dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), dass das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen ersetzt hat. Ziel ist es, Gebäude klimafreundlicher zu machen und Eigentümerinnen und Eigentümern zugleich mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Heiztechnik zu geben. Zudem sollen die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie schrittweise in nationales Recht umgesetzt werden.