Veraltete Heizungen verbrauchen viel Energie und stoßen reichlich CO₂ aus. Viele Institutionen wie die BAFA oder die KfW fördern deshalb den Umbau vorhandener Geräte oder den Austausch gegen effizientere Modelle. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“, die Teil des Gebäudeenergiegesetzes ist. Eigentümerinnen und Eigentümer eines Einfamilienhauses können folgende Investitionskostenzuschüsse erhalten:
- 30 Prozent Grundförderung für Wärmepumpen in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden,
- 5 Prozent Effizienzbonus für Wärmepumpen mit der Nutzung der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder eines natürlichen Kältemittels,
- 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus (bis 2028) für den frühzeitigen Austausch funktionsfähiger fossiler Heizungen sowie Nachtspeicher- und Biomassenheizungen (ab 1. Januar 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent),
- 30 Prozent Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
Die Förderboni sind kumulierbar bis zu einem Fördersatz von max. 70 Prozent.
Die Antragsstellung für die neue Förderung startet voraussichtlich zum 27. Februar 2024. Für Antragstellerinnen und Antragsteller gibt es jedoch eine befristete Übergangsregelung. Demnach können förderfähige Vorhaben bereits vorher umgesetzt und der Förderantrag nachträglich gestellt werden. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachholen.
Die KfW unterstützt auch die Installation von Elektromobilitäts-Ladestationen finanziell. Des Weiteren gibt es in einigen Ländern und Kommunen eine Förderung von sozialem Wohnraum. Diese stellt unter anderem Fördermittel für den Bau von behindertengerechten Wohnungen und Häusern oder den entsprechenden Umbau bestehender Immobilien bereit.