Je nach Alter der Immobilie kann für die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Sanierungspflicht bestehen. Käuferinnen und Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, das vor dem 1. Februar 2002 erbaut wurde, sind laut des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur energetischen Sanierung verpflichtet. Das Gebäudeenergiegesetz ist aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) hervorgegangen und gibt vor, dass die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem Immobilienerwerb zwei Jahre Zeit haben, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Dazu gehören vor allem die Dämmung von Dach oder Dachboden, der Austausch der Heizungsanlage sowie die Dämmung der Rohrleitungen. Immobilien, die nach dem 1. Februar 2002 erbaut wurden, mussten bereits beim Bau die neuen energetischen Anforderungen erfüllen, weshalb nur eine geringfügige Sanierung notwendig ist. Bei einem Altbau, der von den Eigentümerinnen und Eigentümern bewohnt wird, besteht keine Pflicht zur Komplettsanierung.