Je nach Alter der Immobilie und örtlichen Gegebenheiten kann für die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Sanierungspflicht bestehen. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, das vor dem 1. Februar 2002 erbaut wurde, ist laut des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur energetischen Sanierung verpflichtet. Das Gebäudeenergiegesetz ist aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) hervorgegangen und gibt vor, dass die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem Immobilienerwerb zwei Jahre Zeit haben, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Dazu gehören vor allem die Wärmedämmung von Dach oder oberer Geschossdecke, der Austausch der Heizungsanlage sowie die Isolierung der Rohrleitungen. Immobilien, die nach dem 1. Februar 2002 erbaut wurden, mussten bereits beim Bau die neuen energetischen Anforderungen erfüllen, weshalb nur eine geringfügige Sanierung notwendig ist. Bei einem Altbau, der in Eigennutzung bewohnt wird, besteht keine Pflicht zur Komplettsanierung.