Warum sich eine energetische Sanierung lohnt

Kurz und kompakt

  • Maßnahmen wie Dämmungen, Heizungsmodernisierungen oder Solaranlagen steigern den Immobilienwert und senken Emissionen.

  • Besonders lohnend ist eine Sanierung bei älteren Gebäuden mit veralteter Heiztechnik oder ungedämmten Dächern.

  • Für viele Altbauten besteht laut Gebäudeenergiegesetz eine gesetzliche Sanierungspflicht, wenn es eine neue Eigentümerin oder einen neuen Eigentümer gibt.

Profitieren Sie von Fördermitteln und Zuschüssen

Um nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel zu schonen, ist die energetische Sanierung von Wohnhäusern und anderen Gebäuden sinnvoll. Staatliche Fördermittel machen den Umbau noch attraktiver. Hier erfahren Sie alles über energetische Gebäudesanierung, Sanierungskosten sowie staatliche Förderprogramme.

Was gilt als energetische Sanierung?

Bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden handelt es sich um Baumaßnahmen, die dazu dienen, den Energieverbrauch für die Heizung oder Warmwasseraufbereitung zu minimieren. Mit einer energetischen Sanierung reduzieren Besitzerinnen und Besitzer nicht nur ihre Energiekosten, sie erhalten auch den Wert ihrer Immobilie oder steigern ihn sogar noch. Außerdem tragen sie zum Umwelt- und Klimaschutz bei. Denn jede energetische Sanierung reduziert den CO₂-Ausstoß. Geht die Sanierung mit dem Einbau einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien einher, senkt das den Ausstoß von Emissionen noch weiter. 

Zu den typischen Maßnahmen einer energetischen Sanierung zählen:

Lohnt sich die energetische Sanierung?

Die energetische Sanierung eines Wohngebäudes lohnt sich nicht nur fürs Klima: So kann zum Beispiel eine Dämmung des Dachs die Energiekosten um bis zu 40 Prozent reduzieren. Durch eine neue Heizungsanlage sinken die Kosten im Schnitt um etwa 25 Prozent. Eine energetische Sanierung lohnt sich vor allem dann, wenn das Wohngebäude in den letzten 20 Jahren nicht saniert oder modernisiert wurde, die Heizung älter als 15 Jahre ist oder das Dach in den letzten 40 Jahren nicht erneuert wurde.

Das Video erklärt KfW-Förderkredite für die energieeffiziente Sanierung sowie Zuschüsse.
Quelle: KfW (Stand: September 2024)

Vorteile einer energetischen Sanierung

  • Energie und Heizkosten sparen
    Schon einfache Maßnahmen wie die Installation einer Solarthermie-Anlage oder die Optimierung der Heizungsregelung senken den Energieverbrauch deutlich.
  • Wert der Immobilie steigern
    Gut sanierte Häuser erzielen beim Verkauf höhere Preise. Die Energieeffizienzklasse im Energieausweis verbessert sich ebenfalls.
  • Komfort im Alltag steigern
    Eine gute Dämmung hält die Wärme im Winter im Haus und schützt im Sommer vor Hitze.
  • Zum Klimaschutz beitragen
    Jede Sanierung reduziert den Wärmeverlust und den CO₂-Ausstoß. Das schont die Umwelt und sorgt dafür, dass die Immobilie gesetzliche Anforderungen erfüllt.
  • Fördermöglichkeiten nutzen
    Staatliche Zuschüsse, Kredite und steuerliche Vorteile senken die Finanzierungskosten. Mit professioneller Baubegleitung schöpfen Sie diese Förderungen aus.

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Die energetische Sanierung - eine sinnvolle Maßnahme

Das Ziel einer energetischen Sanierung ist immer, den Energiebedarf eines Gebäudes zu senken. Das kann durch den Einbau von effizienterer Technik wie einer neuen Heizung geschehen oder durch Maßnahmen zur Senkung des Wärmeverlusts. Aus diesem Grund ist die Gebäudehülle, also das Dach und die Fassade, bei einer energetischen Sanierung besonders wichtig. Hier kann eine gute Dämmung dafür sorgen, dass im Winter die Wärme im Haus bleibt und sich die Räume im Sommer weniger aufheizen. Je weniger Wärme nach draußen dringt, desto weniger müssen Sie nachheizen. So sinkt der Energiebedarf des Hauses und damit sinken auch die Heizkosten.

Die erste Wärmeschutzverordnung Westdeutschlands wurde 1977 erlassen. In der DDR gab es Wärmeschutznormen ab den 80er-Jahren. Viele ältere Häuser haben daher keinen besonderen Wärmeschutz und teilweise auch keine Dämmung. Hier lohnt sich eine energetische Sanierung besonders, denn die Außenwände, das Dach, der Keller und die Fenster geben viel Wärme ab, was für einen hohen Energieverbrauch sorgt. Modernisierungsmaßnahmen bieten ein großes Einsparpotenzial.

Wärmeverlust einfach erklärt

Jedes Haus gibt durch seine Gebäudehülle Wärme ab. Dieser Prozess heißt Transmissionswärmeverlust. Wärmebrücken können den Wärmeverlust verstärken. Eine Wärmebrücke ist eine Stelle am Haus, an der die Wärmedämmung unterbrochen ist. Sie entstehen besonders oft an Stellen, wo Gebäudeteile aufeinandertreffen, zum Beispiel an Fenstern. An diesen Stellen ist der Wärmeverlust besonders hoch und auch das Risiko für Schimmelbildung steigt.

Schnelle Entlastung mit Sofortmaßnahmen

Es muss nicht immer eine umfassende Sanierung sein. Schon einfache Maßnahmen haben spürbare Effekte. Diese Arbeiten erfordern wenig Aufwand, sind kostengünstig und lassen sich sofort umsetzen. Sie helfen, den Energieverbrauch zu senken, bis größere Sanierungsmaßnahmen geplant und finanziert sind.

  • Heizungsregelung optimieren: Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Heizwassers, das vom Heizkessel in die Heizkörper gepumpt wird. Je höher diese Temperatur, desto mehr Energie ist nötig. Das Absenken der Vorlauftemperatur oder eine Nachtabsenkung spart bis zu 10 Prozent der Heizkosten. Das entspricht in einem typischen Einfamilienhaus ca. 200 Euro jährlich. 
  • Heizkörper selbst entlüften und Thermostatventile einstellen: Mit wenigen Handgriffen verbessert sich die Wärmeverteilung im Haus. So sparen Sie bis zu 5 Prozent Ihrer gesamten Heizkosten durch bessere Wärmeverteilung und gezielte Temperaturregelung. 
  • Undichte Fenster und Türen abdichten: Mit Dichtungsbändern oder Silikon für 50 bis 150 Euro verringern Sie Wärmeverluste und sparen bis zu 10 Prozent an Heizkosten.
  • Pumpentausch bei alten Heizungspumpen: Eine moderne Hocheffizienzpumpe kostet ca. 300 bis 400 Euro, sorgt aber dafür, dass sich bis zu 80 Prozent der Stromkosten einsparen lassen.

Eine Energieberatung ist sinnvoll und in manchen Fällen unabdingbar

Um Energiefresser in Ihrer Immobilie leichter zu finden, sollten Sie sich von einer Energieberaterin oder einem Energieberater unterstützen lassen. Die Fachleute prüfen den Zustand einer Immobilie, erstellen einen Sanierungsplan und empfehlen passende Maßnahmen. Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften bei der Sanierung eingehalten werden, ist die Energieberatung in den meisten Fällen baubegleitend. Wichtig ist sie zudem für den Zugang zu Fördermitteln. Denn viele Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzen eine Energieberatung voraus.

Vorschläge zu energetischen Sanierungs-Maßnahmen für Ihre Immobilie entstehen während der Energieberatung mithilfe eines Energiechecks. Dabei klärt Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater Sie auch über den langfristigen Nutzen auf. Zudem legen Sie gemeinsam die Schritte für den Sanierungsplan fest. Das gesamte Energiekonzept bleibt dabei immer im Blick: Denn ein Tausch der Heizungsanlage ist wenig effektiv, wenn beispielsweise Wärme durch eine undichte Fassade verlorengeht. Idealerweise beginnen die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten von außen nach innen.

 

So gehen Sie bei einer energetischen Sanierung Schritt für Schritt vor

1. Bestandsaufnahme und Energieberatung

Eine zertifizierte Energieberatung bewertet den baulichen Zustand. Das Augenmerk liegt hier auf Stellen mit Wärmeverlust. Dazu wird der Dämmstandard inklusive des damit verbundenen Lüftungskonzepts für einen ausreichenden Luftaustausch beurteilt.

2. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der Sanierungsfahrplan zeigt in aufeinander abgestimmten Schritten, wie einzelne Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Dabei gilt: erst die Wärmedämmung, dann die Haustechnik.

3. Sanierungsmaßnahmen clever kombinieren

Oft lohnt es sich, Maßnahmen zu Paketen zusammenzufassen. So lassen sich Außenwände und Fenster gemeinsam sanieren oder ein neues Dach direkt mit einer Solaranlage kombinieren. Dadurch sinken die Gesamtkosten und die Bauarbeiten greifen besser ineinander.

4. Fördermittel beantragen

Für viele Maßnahmen gibt es staatliche Förderungen – etwa durch die KfW oder das BAFA. Ihre Energieberaterin bzw. Ihr Energieberater unterstützt Sie auch bei der Antragsstellung.

5. Fachgerechte Umsetzung mit Baubegleitung

Die Umsetzung erfolgt idealerweise durch Fachfirmen unter Aufsicht der Energieberatung. Diese Baubegleitung stellt sicher, dass die beauftragten Unternehmen die Maßnahmen fachgerecht, effizient und förderkonform durchführen.

6. Abschluss und Kontrolle

Nach Abschluss der Arbeiten prüft Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater mithilfe des Energiechecks, wie viel Energie Sie nun tatsächlich einsparen.

Pflicht zur energetischen Sanierung

Je nach Alter der Immobilie und örtlichen Gegebenheiten kann eine Sanierungspflicht gelten. Die Rechtsgrundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es regelt, unter welchen Umständen welche Maßnahmen verpflichtend sind. Erfüllen Sie die Auflagen nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro drohen.

Pflicht bei Hauskauf, Erbschaft oder Schenkung

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder erben, können Sanierungsarbeiten auf Sie zukommen. Die Sanierungspflicht betrifft Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Erbinnen und Erben, die bereits vor dem 1. Februar 2022 die betroffene Immobilie bewohnt haben, sind von der Sanierungspflicht ausgenommen. Bei ihnen zählt die Schenkung oder Erbschaft nicht als Eigentümerwechsel. Ab dem Datum im Grundbucheintrag haben die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer 2 Jahre Zeit, um die Sanierungsarbeiten durchzuführen. Dazu gehören:

  • Austausch von Heizungen: Ist die Heizung älter als 30 Jahre oder wurde vor 1991 verbaut (Ausnahme: Niedertemperatur- und Brennwertkessel), müssen Sie sie erneuern.
  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches, wenn der Dachboden ausgebaut und beheizt ist: Eine Sanierung ist Pflicht, wenn Ihre Immobilie hier nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt.
  • Dämmung der wasserführenden Rohre: In unbeheizten Räumen müssen Sie Heizungs- und Warmwasserrohre dämmen.

Es gibt Gebäude, die von der Sanierungspflicht ausgenommen sind. Dafür muss einer der folgenden Fälle vorliegen:

  • Das Gebäude ist denkmalgeschützt und eine energetische Sanierung würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten oder das Erscheinungsbild maßgeblich beeinträchtigen.
  • Das Gebäude wird weniger als 4 Monate im Jahr auf 19 Grad oder mehr geheizt.
  • Das Gebäude würde aufgrund der energetischen Sanierung andere Vorschriften, z. B. zum Brandschutz oder zur Standsicherheit, nicht mehr erfüllen.
  • Die Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind nachweislich unwirtschaftlich. Das ist der Fall, wenn die Kosten in einem unangemessenen Verhältnis die Einsparungen oder den Wert des Gebäudes übersteigen.

Pflicht bei Umbau, Reparatur und Anbau

Lassen Sie mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils wie des Daches erneuern, müssen Sie das gesamte Bauteil energetisch sanieren lassen, damit die Dämmung dem aktuellen Mindeststandard entspricht. Zu Außenbauteilen gehören das Dach, die Fassade sowie Fenster und Türen. Erhält das Haus einen Anbau, zum Beispiel einen Wintergarten oder eine Garage, dann muss dieser den Vorschriften zur Energieeffizienz entsprechen.

Neuerungen beim Gebäudeenergiegesetz

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schreibt seit dem 1. Januar 2024 vor, dass Heizungen in Neubauten von ausgewiesenen Neubaugebieten mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude tritt die Regel erst dann in Kraft, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll dies bis 30. Juni 2026 erfolgen, in kleineren Kommunen bis 30. Juni 2028. Bestehende Öl‑ oder Gasheizungen dürfen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer vorerst weiter betreiben und reparieren lassen. Erst bei irreparablen Defekten gilt eine 5-jährige Übergangsfrist, in der eine gebrauchte oder gemietete Gas- oder Ölheizung eingebaut werden darf. Danach muss die neue Anlage die 65-Prozent-Regel erfüllen oder der Energieverbrauch des Gebäudes muss um mindestens 40 Prozent reduziert werden.

Kosten der energetischen Sanierung

Die Höhe der Kosten für eine energetische Sanierung hängt davon ab, welche Maßnahmen Sie durchführen wollen. In der folgenden Tabelle haben wir einen Kostenvergleich für übliche energetische Sanierungsmaßnahmen sowie die dadurch entstehenden Einsparungen zusammengestellt.

SanierungsmaßnahmeÜbliche KostenAmortisationszeitEinsparung
Neue Fenster500 bis 1.000 € pro Stück8 bis 15 Jahre10 bis 20 %
Neue Heizung15.000 bis 35.000 €8 bis 15 Jahre70 %
Heizung modernisierenca. 2.500 €2 bis 4 Jahre5 bis 15 %
Solarthermie-Anlage einbauen6.000 bis 12.000 €8 bis 10 Jahre10 bis 20 %
Fassadendämmung6.000 bis 20.000 €8 bis 14 Jahre15 bis 20 %
Dachdämmung5.000 bis 20.000 €8 bis 18 Jahre15 bis 20 %

Förderungen und Zuschüsse

Damit Immobilienbesitzerinnen und -besitzer die Investitionen besser stemmen können, stellt der Staat verschiedene Fördermittel und Zuschüsse für fachgerechte energetische Sanierungen bereit. Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst er zum Beispiel die Dämmung des Dachs oder der Außenwände sowie den Austausch von Fenstern, Türen und Lüftungsanlagen mit 15 Prozent der Investitionskosten.

Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit Januar 2024 gilt, weitet sich die Förderung speziell beim Heizungsaustausch aus. Für den Heizungstausch und andere Effizienzmaßnahmen bekommen Antragstellerinnen und Antragsteller, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro jährlich beträgt, zinsvergünstigte Kreditangebote von der KfW. Bei einem Haushaltseinkommen über 90.000 Euro ist das Programm 359 eine Option. Hier ist der Zinssatz allerdings nicht so stark subventioniert.

FördergegenstandFörderhöhe
Dämmung der Gebäudehülle15 % bis 20 %
Austausch von Anlagentechnik15 % bis 20 %
Heizungsaustauschbis 70 %
Heizungsoptimierung15 % bis 20 %

Das BAFA bietet ebenfalls Zuschüsse für die energetische Sanierung an. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bezuschusst das BAFA mit bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 12.000 Euro. Bei einer neuen Heizungsanlage gibt es für bis zu 70 Prozent der Kosten Förderung.

Der Heizungstausch-Bonus ist seit 2024 von der KfW erhältlich. Er gilt für Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen, also zum Beispiel für einen Umstieg von einer Gas- oder Öl-Heizung auf eine Wärmepumpe.

ProgrammSanierungFörderung
KfW 261 (Wohngebäude-Kredit)Komplettsanierung nach dem KfW-Effizienzhausstandard
  • Kredit bis zu 150.000 €
  • Tilgungszuschuss 5 bis 45 %
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
BAFA, BEG EM (Einzelmaßnahmen)Dämmung, Dacheindeckung mit Dämmung, neue Fenster
  • Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten (max. 60.000 €)
  • bis zu 20 % (max. 12.000 €) mit individuellem Sanierungsfahrplan (ISFP)
KfW, BEG EM (Einzelmaßnahmen)Neue Heizung auf Basis erneuerbarer EnergienZuschuss von 30 bis 70 % der förderfähigen Kosten
KfW 358/359 (Ergänzungskredit)
  • Kredit bis zu 120.000 €
  • Zuschusszusage von BAFA oder KfW für Einzelmaßnahmen ist Voraussetzung für die Beantragung

So finanzieren Sie eine energetische Sanierung

Für die hohen Investitionskosten gibt es neben staatlichen Zuschüssen und Krediten verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung. Ein erster wichtiger Schritt ist es, Eigenkapital einzubringen. Je mehr Eigenmittel Sie nutzen, desto geringer ist die Zinsbelastung für Kredite. Auf diese Weise reduzieren Sie die Gesamtkosten der Sanierung und erhöhen zugleich Ihre Planungssicherheit. Darüber hinaus lohnt es sich, Förderkredite der KfW zu beantragen. Die KfW unterstützt energetische Sanierungen mit Krediten und einem Tilgungszuschuss. Diese Kredite eignen sich sowohl für größere Effizienzmaßnahmen und Neubauten als auch für einzelne Modernisierungsvorhaben wie eine Dachsanierung oder den Einbau einer Wärmepumpe. Eine weitere Möglichkeit bietet ein klassisches Bankdarlehen Ihrer Volksbank Raiffeisenbank. Die Baufinanzierungen oder Modernisierungskredite Ihrer Bank lassen sich mit staatlichen Förderungen kombinieren. Sollten Sie nicht alle Arbeiten auf einmal umsetzen können, kommt auch eine schrittweise Finanzierung infrage. Dabei teilen Sie die Sanierungsmaßnahmen in mehrere Etappen auf, sodass Sie die Kosten und den Finanzierungsbedarf auf mehrere Jahre verteilen.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Finanzierung an Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Mit einer effizienten, gut finanzierten Sanierung verbessern Sie die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie deutlich.

Energieeffizienzklasse einer Immobilie

Die Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes gibt an, wie viel Energie nötig ist, um einen Quadratmeter Wohnfläche ein Jahr lang zu beheizen. Immobilien, die mit einer guten Dämmung sowie mit einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien ausgestattet sind, haben niedrigere Heizkosten und somit auch eine bessere Energieeffizienzklasse. Die Energieeffizienzklasse eines Hauses ist im Energieausweis zu finden.

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FAQs zur energetischen Sanierung

Unter den Begriff „energetische Sanierung“ fallen alle baulichen Maßnahmen, die den Energiebedarf eines Gebäudes senken oder den CO2-Ausstoß verringern. Dazu zählen beispielsweise Dämmungen, der Wechsel zu einer effizienteren Heizung oder der Einbau neuer Fenster. Ziel ist es, langfristig Energie zu sparen.

Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude, das einen bestimmten Standard für Wohngebäude erfüllt, den die KfW eingeführt hat. Ein Effizienzhaus zeichnet sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik aus. Es erreicht eine höhere Energieeffizienz als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Standard setzt sich aus zwei Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie (Primärenergiebedarf)? Wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust)?

Das Plusenergiehaus – auch Nullemissionshaus, EffizienzhausPlus oder AktivPlushaus genannt – stellt die höchste Stufe der Gebäudestandards in der energetischen Sanierung dar. Denn bei einem Plusenergiehaus übersteigt der Energiegewinn den Energieverbrauch. Das bedeutet, dass das Haus durch Dämmung, energieeffiziente Heiztechnik und eine Solaranlage mehr Energie produziert als seine Bewohnerinnen und Bewohner für Heizung, Beleuchtung und Ähnliches verbrauchen. Die überschüssige Energie wird in das öffentliche Stromnetz gespeist.

Zu einer energetischen Sanierung zählen alle baulichen Maßnahmen, die den Energieverbrauch einer Immobilie dauerhaft senken, zum Beispiel die Dämmung von Dach oder Fassade, der Austausch von Fenstern, die Erneuerung der Heizungsanlage oder der Einbau einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung.

Für eine energetische Sanierung können Sie staatliche Fördermittel wie zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse mithilfe von Programmen der KfW oder des BAFA beantragen. Ihre Volksbank Raiffeisenbank unterstützt Sie gern bei der Auswahl und Beantragung passender Fördermittel im Rahmen Ihrer Finanzierung.

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist eine Übersicht, die zeigt, welche energetischen Maßnahmen für Ihre Immobilie sinnvoll sind – entweder Schritt für Schritt oder als Gesamtsanierung. Er verbessert die Planungssicherheit und kann zu höheren Förderungen führen.

Eine energetische Sanierung hebt in der Regel den Immobilienwert, da sie Energiekosten reduziert und gleichzeitig den Wohnkomfort erhöht. Damit wirkt sie sich positiv beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie aus.

Ja, energetische Sanierungen an selbstgenutzten Wohnimmobilien lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. So können Sie 20 Prozent der Kosten auf 3 Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass ein Fachbetrieb die Energiesparmaßnahmen als solche bescheinigt.

Der Begriff „Sowieso-Kosten“ beschreibt Kosten für Instandhaltungsarbeiten, die in absehbarer Zeit sowieso angefallen wären. Ist ein Bauteil veraltet oder sanierungsbedürftig, weshalb Sie es unabhängig von Vorgaben austauschen oder modernisieren müssen, handelt es sich um Sowieso-Kosten. Diese werden bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung von den Sanierungskosten abgezogen. Je älter ein Gebäude ist, desto höher sind in der Regel die Sowieso-Kosten.

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