Eine Ölheizung gehört mittlerweile zu den alten, fossilen und nicht besonders nachhaltigen Energieträgern. Mit Wärmepumpen, Fernwärme oder selbst Pelletheizungen stehen nachhaltigere Modelle bereit. Der Gesetzgeber hat mit dem Gebäudeenergiegesetz zudem viele Hausbesitzende dazu verpflichtet, ihre Ölheizungen auszutauschen. Doch in bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen oder Fristen für den Übergang.
Ist Ihr Heizkessel älter als 30 Jahre und läuft mit Standard- oder Konstanttemperaturtechnik, sind Sie per Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, ihn auszutauschen. Damit verhindert der Gesetzgeber, dass alte Anlagen weiterhin unnötig viel Energie verbrauchen und die Umwelt belasten. Nur moderne Brennwertkessel dürfen länger in Betrieb bleiben, denn sie arbeiten effizienter und verursachen weniger Emissionen. Wer den Tausch rechtzeitig vorbereitet, hält nicht nur gesetzliche Fristen ein, sondern profitiert auch von Förderprogrammen. Gleichzeitig bietet ein neuer Kessel oder ein anderes Heizsystem die Chance, Energiekosten dauerhaft zu senken.