Kurz und kompakt

  • Sie müssen alte Ölheizungen spätestens nach 30 Jahren austauschen. Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz, das auch beim Eigentumswechsel greift und den Umstieg auf klimafreundlichere Heizsysteme vorantreibt.

  • Wenn Sie Ihre Ölheizung austauschen, stehen für den Ersatz verschiedene Alternativen zur Auswahl. Dazu zählen Brennwertkessel, Pelletheizungen, Wärmepumpen, Fernwärme oder Blockheizkraftwerke. Jede Technik hat eigene Vor- und Nachteile.

  • Staatliche Förderungen senken die Investitionskosten deutlich und machen den Umstieg attraktiver. Wer frühzeitig plant und die energetische Gesamtsituation des Hauses berücksichtigt, sichert sich langfristig niedrigere Heizkosten.

Wann Sie auf eine nachhaltige Alternative umsatteln müssen

Eine Ölheizung gehört mittlerweile zu den alten, fossilen und nicht besonders nachhaltigen Energieträgern. Mit Wärmepumpen, Fernwärme oder selbst Pelletheizungen stehen nachhaltigere Modelle bereit. Der Gesetzgeber hat mit dem Gebäudeenergiegesetz zudem viele Hausbesitzende dazu verpflichtet, ihre Ölheizungen auszutauschen. Doch in bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen oder Fristen für den Übergang.

Ist Ihr Heizkessel älter als 30 Jahre und läuft mit Standard- oder Konstanttemperaturtechnik, sind Sie per Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, ihn auszutauschen. Damit verhindert der Gesetzgeber, dass alte Anlagen weiterhin unnötig viel Energie verbrauchen und die Umwelt belasten. Nur moderne Brennwertkessel dürfen länger in Betrieb bleiben, denn sie arbeiten effizienter und verursachen weniger Emissionen. Wer den Tausch rechtzeitig vorbereitet, hält nicht nur gesetzliche Fristen ein, sondern profitiert auch von Förderprogrammen. Gleichzeitig bietet ein neuer Kessel oder ein anderes Heizsystem die Chance, Energiekosten dauerhaft zu senken.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 2020, wie Hausbesitzende Gebäude in Deutschland heizen, kühlen und dämmen sollen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Energieverbrauch deutlich zu reduzieren und den Ausstoß von CO₂ zu verringern. Das GEG fasst frühere Regelwerke wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen, sodass nun ein einheitlicher rechtlicher Rahmen gilt. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bedeutet das: Jede neue oder ausgetauschte Heizungsanlage muss bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für Ein- und Zweifamilienhäuser, die Sie selbst schon vor 2002 bewohnt haben. Hier gilt ein Bestandsschutz, solange kein Eigentumswechsel stattfindet.

Diese Ausnahme erlischt, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben. In dem Fall sind Sie sofort verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und alte Ölheizungen zu ersetzen. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die CO₂-Bepreisung. Schon jetzt zahlen Haushalte eine Abgabe auf Heizöl, die jedes Jahr steigt. Ab 2027 greift ein europäisches Emissionshandelssystem, das fossile Brennstoffe wie Heizöl weiter verteuert. Wer an einer alten Ölheizung festhält, muss also mit weiter steigenden Betriebskosten rechnen. Mit dem Umstieg auf eine modernere und klimafreundlichere Technik sparen Sie langfristig nicht nur Energie, sondern auch Geld.

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Ölheizung ersetzen: Welche Alternativen gibt es?

AlternativePrinzipVorteileNachteile
Öl-BrennwertkesselDer Kessel nutzt nicht nur die Wärme aus der Verbrennung, sondern auch die Energie aus den Abgasen. Dadurch steigt der Wirkungsgrad auf über 90 Prozent.Günstige Anschaffung im Vergleich zu erneuerbaren Heizungen, vorhandene Tanks und Leitungen können Sie weiter nutzen. Ideal, wenn Sie kurzfristig modernisieren möchten.Bleibt ein fossiles System und verursacht weiterhin CO₂-Emissionen. Zukünftige Kosten durch CO₂-Bepreisung sind hoch, deshalb häufig nur eine Übergangslösung.
Öl-Brennwertkessel mit SolarthermieEine Solarthermieanlage auf dem Dach erwärmt Wasser, das Sie in den Heizkreislauf einspeisen. Der Ölkessel springt nur dann an, wenn die Sonne nicht genug Energie liefert.Sie senken den Ölverbrauch deutlich, es gibt Fördermöglichkeiten und Sie sparen Heizkosten. Lässt sich bei vorhandenen Dachflächen vergleichsweise leicht integrieren.

Funktioniert nur bei ausreichend Sonneneinstrahlung, im Winter geringerer Nutzen, Anfangsinvestition fällt höher aus als beim reinen Brennwertkessel.

PelletkesselHolzpellets werden automatisch aus einem Lager in den Kessel transportiert und dort verbrannt. Sie stammen meist aus Sägespänen oder Holzabfällen.Klimaneutrale Energiequelle, da die Pellets nur so viel CO₂ freisetzen, wie der Baum zuvor gebunden hat. Förderungen reduzieren die Kosten erheblich, langfristig sind Sie unabhängiger von Öl und Gas.Höhere Investition als bei Öl- oder Gaskesseln, Lagerraum für Pellets erforderlich; Brennstoffpreise schwanken und Sie müssen mit höheren Wartungskosten rechnen.
WärmepumpeEntzieht der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser Wärme und wandelt sie mithilfe von Strom in Heizenergie um.Sehr niedrige Betriebskosten, besonders in Verbindung mit Ökostrom oder einer Photovoltaikanlage. Hohe Zuschüsse möglich, das System gilt als besonders zukunftssicher.Hohe Anschaffungskosten und bei unsanierten Gebäuden oft ineffizient. Für Altbauten ist eine begleitende Dämmung oder Flächenheizung notwendig.
Blockheizkraftwerk (BHKW)Ein Motor erzeugt gleichzeitig Strom und Wärme, die Sie im Gebäude nutzen. Funktioniert meist mit Gas oder Biomasse.Sehr effizient, da Sie die eingesetzte Energie doppelt nutzen. Lohnt sich vor allem in großen Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Gebäuden.

Hohe Investitionskosten, anspruchsvolle Wartung; in Einfamilienhäusern ist der Betrieb meist nicht wirtschaftlich.

Gasheizung

Erdgas wird verbrannt, moderne Geräte arbeiten als Brennwertkessel mit hohem Wirkungsgrad.

Geringere Anschaffungskosten als andere Systeme, benötigt wenig Platz, die Technik gilt als ausgereift. Bei vorhandenem Gasanschluss gut einzubauen.

Fossile Energie mit steigenden CO₂-Kosten, langfristig nicht zukunftssicher. Gesetzliche Einschränkungen ab 2027 machen den Einbau zunehmend unattraktiv.

FernwärmeWärme aus einem zentralen Heizkraftwerk wird über ein Netz von Leitungen ins Haus transportiert. Die Wärme stammt oft aus Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energien.Platzsparend, da kein eigener Kessel notwendig ist. Versorgung ist komfortabel, langfristig kann Fernwärme klimafreundlich sein, je nach eingesetzter Energiequelle.

Nur verfügbar, wenn ein Netzanschluss existiert, Abhängigkeit vom lokalen Versorger und dessen Preisgestaltung, Anschlusskosten können hoch sein.

Förderungen & Voraussetzungen

Der Staat unterstützt den Austausch von Ölheizungen mit verschiedenen Programmen. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, besonders für Wärmepumpen, Pelletkessel, Solarthermie und hybride Heizsysteme. Um die Förderung zu erhalten, ist meist ein hydraulischer Abgleich nötig, damit Sie die Wärme im Haus effizient verteilen. Auch eine qualifizierte Fachplanung oder Energieberatung mit entsprechendem Gutachten erhöht die Förderquote. Die Förderquote definiert den prozentualen Anteil, der bei Ihrem Vorhaben durch Fördermittel unterstützt wird. Zudem sorgt eine Energieberatung dafür, dass Sie die angestrebten energetischen Maßnahmen zielgerichtet umsetzen können. Achten Sie zudem darauf, den Antrag zu stellen, bevor Sie Ihren Ölkessel austauschen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrer Filiale vor Ort unterstützen Sie gern auf dem Weg zur optimalen Förderung. 

Worauf ist beim Heizungstausch zu achten?

Ein unabhängige energieberatende Fachstelle prüft zunächst, ob das Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist oder eine energetische Sanierung sinnvoll ist. Ohne geeignete Dämmung oder angepasste Heizflächen erreicht Ihr neues Heizsystem nicht den gewünschten Effekt. Wer modernisiert, sollte also auch den Zustand von Fenstern, Dach und Fassade im Blick haben. Zudem lohnt es sich, die Kosten zu vergleichen. Gas- oder Öl-Brennwertkessel kosten weniger in der Anschaffung, erneuerbare Systeme bieten hingegen langfristig Einsparungen bei Energiekosten und CO₂-Abgaben. Rechnen Sie auch mögliche Förderungen mit ein, um einen vollständigen Kostenüberblick zu erhalten.

Was passiert, wenn meine Ölheizung nach 2026 kaputt geht?

Ab dem Jahr 2027 wird das Gebäudeenergiegesetz strenger: Wenn eine Öl- oder Gasheizung endgültig ausfällt, dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer sie nur noch durch klimafreundlichere Systeme ersetzen. Infrage kommen etwa Wärmepumpen, Pelletkessel oder ein Anschluss an das Fernwärmenetz. Eine Ölheizung gegen ein Heizsystem mit fossilen Brennstoffen zu tauschen, ist dann nur noch in Ausnahmefällen erlaubt – zum Beispiel, wenn keine andere Technik möglich oder wirtschaftlich vertretbar ist. Wer rechtzeitig plant, vermeidet Zeitdruck und stellt sicher, dass die neue Anlage langfristig den gesetzlichen Vorgaben und steigenden CO₂-Kosten gerecht wird.

FAQs zum Thema Ölheizung austauschen

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz müssen Sie Standard-Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, austauschen. Davon ausgenommen sind Brennwert- und Niedertemperaturkessel, weil sie effizienter arbeiten. Spätestens beim Eigentumswechsel greift aber die Austauschpflicht, sodass neue Eigentümerinnen und Eigentümer die alten Anlagen austauschen müssen.

Ja, das ist möglich. Eine Solarthermieanlage übernimmt die Warmwasserbereitung und unterstützt die Heizung, wodurch der Ölverbrauch sinkt. Das senkt die Heizkosten und reduziert die CO₂-Emissionen deutlich.

Eine erste Anlaufstelle ist die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Dort sind Fachleute gelistet, die für staatliche Förderprogramme anerkannt sind. Auch lokale Handwerkskammern oder Verbraucherzentralen vermitteln Kontakte.

Wenn Sie die Ölheizung außer Betrieb nehmen, müssen Sie den Tank gemäß den gesetzlichen Vorschriften reinigen, ausbauen oder stilllegen. Fachbetriebe übernehmen diese Arbeit und stellen die notwendigen Nachweise aus. Wie teuer diese Maßnahmen sind, hängt von der Größe und Bauart des Tanks ab.

Bestehende Ölheizungen dürfen weiterlaufen, solange sie nicht unter die 30-Jahre-Regel fallen. Der Gesetzgeber schränkt den Einbau neuer Ölheizungen jedoch stark ein, da sie nicht mehr den Anforderungen an erneuerbare Energien entsprechen. Eine Kombination mit erneuerbaren Energien ist noch möglich.

Sie dürfen eine Ölheizung bis zum Jahr 2026 einbauen, danach ist es grundsätzlich verboten. Nur wenn Sie zusätzlich erneuerbare Energien einbinden, etwa durch eine Solarthermieanlage, gilt gegebenenfalls eine Ausnahme. Auf lange Sicht empfiehlt es sich jedoch, gleich auf eine klimafreundliche Alternative zu setzen, um langfristig Kosten zu sparen.

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