Die Muskelhypothek wird von Banken oft als Teil des Eigenkapitals anerkannt. In der Regel können Bauherrinnen und Bauherren zwischen 10 und 15 Prozent der Darlehenssumme als Muskelhypothek zum Eigenkapital geltend machen. Dadurch erhöht sich die Eigenkapitalquote, was sich positiv auf die Baufinanzierung auswirkt. Jedoch verlangen die meisten Kreditinstitute, dass Bauherrinnen und Bauherren die geplanten Eigenleistungen nachvollziehbar ausführen und den Wert dieser Eigenleistungen von einem Fachmann, beispielsweise einer Architektin oder einem Architekten, bestätigen lassen.
Oft müssen Bauherrinnen und Bauherren auch einen Nachweis über ihre Qualifikationen gegenüber dem Kreditinstitut erbringen. Dieser Nachweis ist wichtig, wenn es sich zum Beispiel um eine Dachdämmung handelt. Ohne die nötigen handwerklichen Fähigkeiten kann es zu Fehlern kommen, die kostenintensiv behoben werden müssen.