Bereitstellungszinsen: Definition, Berechnung und Tipps

Kurz und kompakt

  • Bereitstellungszinsen sind Gebühren von Banken für nicht abgerufene Kreditbeträge nach Bereitstellung.

  • Üblicherweise gewähren Banken eine bereitstellungszinsfreie Zeit von einigen Monaten bis zu einem Jahr.

  • Um Bereitstellungszinsen zu vermeiden, kann eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit oder ein Bausparvertrag sinnvoll sein. 

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Bauverzögerungen können Zinszahlungen nach sich ziehen

Nachdem Sie eine Baufinanzierung mit Ihrer Bank vereinbart haben, steht Ihnen das Geld zum festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung. Wenn Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer die Mittel dann nicht abrufen, das Geld also nicht auf Ihr Konto buchen lassen, kann die Bank Bereitstellungszinsen verlangen.

Was ist die bereitstellungszinsfreie Zeit?

Zwischen der Zusage und der tatsächlichen Auszahlung des Kredits vergeht oft etwas Zeit – zum Beispiel, weil Formalitäten den Abschluss eines Immobilienkaufvertrags verzögern oder das Bauvorhaben nicht planmäßig verläuft. In dieser Zeit hält die Bank die zugesagte Kreditsumme für Sie bereit und kann sie nicht anderweitig vergeben. Ihr entgehen also Sollzinsen. Als Ausgleich dafür sind Bereitstellungszinsen fällig. Damit diese Belastung nicht sofort eintritt, bieten Banken meist eine bereitstellungszinsfreie Zeit zwischen drei und zwölf Monaten an. Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne berechnen sie Bereitstellungszinsen auf den noch nicht ausgezahlten Kredit.

Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen – auch Bereitstellungsprovision genannt – können Ihre Finanzierung verteuern. Meist liegen sie zwischen 0,15 und 0,25 Prozent pro Monat. Das sind ungefähr drei Prozent pro Jahr und mag vernachlässigbar erscheinen. Wenn sich der Baustart jedoch merklich nach hinten verschiebt oder der Baufortschritt wegen Material- oder Handwerkermangel ins Stocken gerät, summieren sich die Bereitstellungszinsen schnell auf einige Tausend Euro. Beachten Sie bitte, dass der Sollzins für die Baufinanzierung aufs Jahr gerechnet wird, der Bereitstellungszins aber auf den Monat. Das kann die Kosten deutlich erhöhen.

So berechnen sich Bereitstellungszinsen

Die Höhe der Bereitstellungszinsen hängt sowohl von der Höhe des offenen Betrags als auch von der Zeit, in der die Bank diesen Betrag bereitstellt, ab.

Die Formel lautet: nicht abgerufener Betrag × Monatszinssatz × Anzahl Monate.

Nehmen wir an, Sie haben einen Kredit von 100.000 Euro abgeschlossen und rufen ihn nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit nicht ab. Bei einem Bereitstellungszinssatz von 0,25 Prozent pro Monat ergibt sich folgender Betrag:

100.000 Euro × 0,0025 = 250 Euro

Bei einer Dauer von z. B. sechs Monaten summieren sich die Zusatzkosten auf 1.500 Euro.

Wann das Finanzamt Bereitstellungszinsen anerkennt

Sie können Bereitstellungszinsen steuerlich absetzen, wenn Sie den Kredit nutzen, um Einnahmen zu erzielen. Das ist der Fall, wenn Sie z. B. eine Wohnung vermieten. Dann zählen die Zinsen zu den Werbungskosten und senken Ihre Steuer. Bei selbst genutzten Immobilien ist das nur bei doppelter Haushaltsführung möglich. Falls Sie aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort arbeiten und dort eine zweite Wohnung mit einem Kredit finanzieren, erkennt das Finanzamt die Bereitstellungszinsen in der Regel als Werbungskosten an.

Wann sich ein höherer Zinssatz für mehr bereitstellungsfreie Monate lohnt

Manche Banken bieten längere bereitstellungszinsfreie Zeiten an. Dafür verlangen sie jedoch einen Zinsaufschlag über die gesamte Laufzeit des Darlehens. Bei einem Kredit von 100.000 Euro, einer Laufzeit von zehn Jahren, 3 Prozent Sollzins und 2 Prozent Tilgung führt ein Aufschlag von 0,02 Prozent lediglich zu rund 180 Euro Mehrkosten. Denn der Aufschlag bezieht sich nur auf die ständig sinkende Restschuld. Wer mit längeren Verzögerungen rechnet, kann also trotz höherem Zinssatz unter dem Strich günstiger fahren.

Wie lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden?

  • Entscheiden Sie sich für eine Form der Baufinanzierung, bei der es keine Bereitstellungszinsen gibt: den Bausparvertrag.
  • Handeln Sie mit Ihrer Bank eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit aus, wenn abzusehen ist, dass der Hausbau lange dauern wird. 
  • Legen Sie in den Verträgen mit Ihrem Bauunternehmen Termine für bestimmte Bauleistungen fest. So muss die Bauträgerin oder der Bauträger in manchen Fällen die Bereitstellungszinsen übernehmen, wenn diese durch Verzögerungen entstanden sind.
  • Versuchen Sie, abweichend vom üblichen Vorgehen, zuerst den Kredit auszugeben und dann erst Ihr Eigenkapital. Banken belohnen in der Regel den Einsatz von Eigenkapital mit niedrigeren Zinsen. Im Gegenzug geben sie oft vor, dass das Eigenkapital zuerst zu verbrauchen ist. Wenn Ihre Bank zulässt, dass Sie zunächst das Baudarlehen einsetzen, können Sie dadurch die Bereitstellungszeit verkürzen und so die Bereitstellungszinsen verringern.

Bereitstellungszinsen und Nichtabnahmeentschädigung einkalkulieren

Auch wenn Bereitstellungszinsen auf den ersten Blick vergleichsweise niedrig erscheinen, verteuern sie die Finanzierung bei Verzögerungen deutlich. Falls Sie den Kredit gar nicht oder nur teilweise abnehmen, kann zusätzlich eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung fällig werden. Diese Gebühr berechnen Kreditinstitute als Entschädigung für entgangene Zinseinnahmen. Meist ist sie so hoch wie die Sollzinsen auf den nicht abgerufenen Betrag. Für eine realistische Kalkulation sollten Sie diese Zusatzkosten daher in Ihre Finanzplanung einbeziehen. Das Team Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort informiert Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten einer Baufinanzierung und schafft mit Ihnen gemeinsam eine sichere Grundlage für Ihr Vorhaben. 

FAQs zu Bereitstellungszinsen

Um die Bereitstellungszinsen zu berechnen, müssen Sie Ihren Darlehensbetrag mit Ihrem Bereitstellungszinssatz multiplizieren. Beispiel: Bei einem Darlehensbetrag von 500.000 Euro und einem Bereitstellungszinssatz von 0,25 Prozent betragen die Bereitstellungszinsen 1.250 Euro pro Monat.

Kreditmittel für einen Hausbau in Tranchen abzurufen ist gängige Praxis. Zunächst finanzieren Sie den Grundstückskauf, danach bezahlen Sie einzelne Bauleistungen und zum Schluss ist die Abschlussrate fällig. Die Bank überweist Ihnen jeweils die passenden Darlehenssummen und stellt auf diese Weise sicher, dass Sie das Geld nicht für andere Zwecke als den Hausbau ausgeben. Für die restliche, nicht beanspruchte Kreditsumme verlangt die Bank den auf den Tag gerechneten Bereitstellungszins.

Nein, Sie können Bereitstellungszinsen in der Regel nicht zurückfordern, da sie vertraglich vereinbart sind. Sie fallen an, wenn Sie einen schon bewilligten Kreditbetrag noch nicht abrufen. Die Bank kann dann das zugesagte Geld nicht anderweitig gewinnbringend einsetzen. Eine Rückforderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei fehlerhafter Berechnung oder unzulässigen Vertragsklauseln, was individuell rechtlich geprüft werden müsste.

Bereitstellungszinsen gelten als kurzfristig fällige Kosten. Innerhalb der bereitstellungsfreien Zeit – meist drei bis zwölf Monate – können Sie den Kreditbetrag ohne zusätzliche Kosten abrufen. Erst danach erhebt die Bank Bereitstellungszinsen auf den noch nicht ausgezahlten Betrag.

Wenn die zinsfreie Bereitstellungsfrist vorbei ist, fallen Bereitstellungszinsen so lange an, bis Sie den gesamten Kreditbetrag abgerufen haben.

Die Bank berechnet Bereitstellungszinsen, wenn ein zugesagter Kreditbetrag nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Frist noch nicht abgerufen wurde. Ab diesem Zeitpunkt erhebt die Bank Zinsen auf den nicht ausgezahlten Teil des Darlehens. 

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