Nachdem Sie eine Baufinanzierung mit Ihrer Bank vereinbart haben, steht Ihnen das Geld zum festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung. Wenn Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer die Mittel dann nicht abrufen, das Geld also nicht auf Ihr Konto buchen lassen, kann die Bank Bereitstellungszinsen verlangen.