Was ist ein Bauträger?

Kurz und kompakt

  • Eine Bauträgerin bzw. ein Bauträger erwirbt Grundstücke, plant und errichtet darauf Immobilien, die er anschließend verkauft.

  • Vor Vertragsabschluss sollte man die Bauträgerin bzw. Bauträger sorgfältig prüfen, Referenzobjekte besichtigen und den Vertrag juristisch sowie bautechnisch prüfen lassen.

  • Wichtige Vertragsbestandteile sind Bauverpflichtung, detaillierte Leistungsbeschreibung, Baupläne, Sonderwünsche und Regelungen für den Fall einer Insolvenz der Bauträgerin bzw. des Bauträgers.

Vom ersten Spatenstich bis zur Schlüsselübergabe

Der Weg zum Eigenheim ist oft weniger anstrengend, wenn Sie mit einer Bauträgerin oder einem Bauträger zusammenarbeiten. Allerdings ist dann auch Ihr Gestaltungsspielraum geringer. Was genau eine Bauträgerin oder ein Bauträger ist und welche Vor- und Nachteile die Beauftragung hat, lesen Sie hier.

Was macht eine Bauträgerin oder ein Bauträger? Aufgaben und Vorteile

Bauträgerinnen und Bauträger sind Personen oder Unternehmen, die Immobilienprojekte entwickeln – sowohl im gewerblichen Bereich als auch für Privatkunden und Privatkundinnen. Eine Bauträgerin oder ein Bauträger kauft Land und errichtet darauf Immobilien, die sie oder er dann später verkauft. Dabei übernimmt sie oder er den gesamten Prozess vom Kauf des Grundstücks über die Bebauungsplanung bis hin zur Errichtung der Gebäude.

Bauträgerinnen und Bauträger unterscheiden sich von Fertighausherstellern darin, dass sie die Immobilie inklusive der Grundstücke verkaufen. Wer sich für ein Fertighaus oder einen Hausbau mit einem Generalunternehmen entscheidet, muss in der Regel das passende Grundstück selbst erwerben.

Das spricht für und gegen eine Bauträgerin oder einen Bauträger

VorteileNachteile
Komplettbetreuung bis zur schlüsselfertigen ÜbergabeGeringer Einfluss auf die Bauausführung
Mehr Planungssicherheit durch feste KostenvereinbarungenRisiko der Insolvenz der Bauträgerin oder des Bauträgers
Zeitersparnis durch koordinierte AbläufeAbhängigkeit von einer Anbieterin oder einem Anbieter
Klärung aller rechtlichen Aspekte durch die Bauträgerin oder den BauträgerBaubeginn lässt sich nicht individuell vereinbaren und hängt oft von anderen Projekten ab
Oft günstiger als ein Bau in EigenregieSonderwünsche sind oft mit hohen Zusatzkosten verbunden

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Ob Erstfinanzierung, Anschlussfinanzierung oder Modernisierung: Mit einer individuellen Baufinanzierung können Sie Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen.

So läuft ein Bauvorhaben mit einer Bauträgerin oder einem Bauträger ab

Informieren Sie sich zunächst gründlich über den Anbieter und seine bisherigen Bauprojekte. Oft ist eine Besichtigung von Referenzimmobilien möglich. Dies sollten Sie unbedingt wahrnehmen. Ein solcher Termin bietet auch die Gelegenheit, mit früheren Käuferinnen und Käufern über deren Erfahrungen und den Ablauf des Bauprozesses zu sprechen. Sollte der Bauträger eine Besichtigung ablehnen, ist Vorsicht geboten.

Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden, verhandeln Sie mit diesem über den Kaufvertrag. Bedenken Sie, dass es oft keinen großen finanziellen Spielraum gibt, da es sich meist um Pauschalangebote handelt. Sprechen Sie auch darüber, ob und in welchem Rahmen sich Sonderwünsche umsetzen lassen.

Bedenken Sie auch, dass Sie den Baubeginn nicht selbst bestimmen. Der Bauträger wird erst mit den Bauarbeiten beginnen, wenn er eine bestimmte Anzahl von Wohnimmobilien in dem entsprechenden Projekt verkauft hat.

Der Bauträgervertrag – darauf sollten Sie achten

Mit der Unterzeichnung des Bauträgervertrags beauftragen Sie den Bauträger mit der Errichtung Ihres Eigenheims. Neben Kaufpreis, Fertigstellungstermin und Angaben zur Bauzeit sollte auch Folgendes im Vertrag festgehalten sein:

  • Bauverpflichtung,
  • Bau- und Leistungsbeschreibung,
  • Lageplan,
  • Baupläne und Bauzeichnungen,
  • Sonderwünsche,
  • Eigenleistungen.

In der Baubeschreibung sollte der Leistungskatalog des Bauträgers detailliert festgehalten sein. Achten Sie darauf, dass Angaben zur technischen Ausführung, den verwendeten Materialien und eventuellen Sonderwünschen aufgeführt sind. Der im Vertrag angegebene Fertigstellungstermin ist verpflichtend für den Bauträger. Kann er den Termin nicht einhalten, können Sie Schadensersatzansprüche oder Preisnachlässe geltend machen, wenn dies im Vertrag so festgehalten ist. Achten Sie hier also genau auf den Wortlaut. Klären Sie vor der Unterzeichnung, was genau diese Garantie umfasst, sodass Sie nicht von weiteren Kosten überrascht werden.

Lassen Sie den Vertrag unbedingt juristisch und bautechnisch vor der Unterzeichnung prüfen. Bautechnische Gutachten werden zum Beispiel durch Architektinnen und Architekten, Immobiliensachverständige oder Bauingenieurinnen und Bauingenieure angeboten. So sichern Sie sich zusätzlich ab.

Diese Sicherheiten sollten im Bauträgervertrag stehen

Das wichtigste Sicherungsmittel im Vertrag ist die Auflassung. Mit ihr erklärt der Bauträger, dass er das Eigentum am Grundstück nach Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übertragen wird. Achten Sie zudem darauf, dass der Vertrag eine Regelung für den Fall vorsieht, dass der Bauträger Insolvenz anmelden muss. So ist garantiert, dass die Immobilie auch in diesem Fall fertiggestellt wird.

Die Vereinbarung einer Bauabnahme im Vertrag schützt Sie vor Baumängeln. Halten Sie fest, dass die Begehung mit einem neutralen Bausachverständigen oder einer Bausachverständigen durchgeführt wird. Nutzen Sie ein Bauabnahmeprotokoll, um Baumängel zu dokumentieren. Denn auch wenn Sie Baumängel später reklamieren können, so ist dies deutlich schwieriger, da dann die Beweispflicht auf Ihrer Seite liegt.

Viele Wege führen ins Eigenheim

Die Zusammenarbeit mit einem Bauträger ist nur eine von vielen Möglichkeiten, sich den Wunsch nach einem Eigenheim zu erfüllen. Sie können auch selbst Bauherrin oder Bauherr Ihres Bauprojekts bleiben. Dies sichert Ihnen eine deutlich größere gestalterische Freiheit. Eine Alternative zum Bauen ist, sich eine Bestandsimmobilie zu kaufen. Lassen Sie sich in Ihrer Volksbank Raiffeisenbank beraten. Gemeinsam finden wir den Weg zum eigenen Haus, der am besten zu Ihnen passt.

Checkliste – diese Unterlagen dürfen bei keinem Bauvorhaben fehlen

Damit der Weg in die eigenen vier Wände keine Stolpersteine für Sie bereithält, benötigen Sie eine Baufinanzierung, die genau zu Ihnen und Ihrem Projekt passt. Egal ob Annuitätendarlehen, Zinszahlungsdarlehen oder eine andere Art der Immobilienfinanzierung – Ihr Bankberater oder Ihre Bankberaterin findet gemeinsam mit Ihnen eine Lösung. Wenn Sie sich über eine Baufinanzierung informieren möchten, benötigt Ihr Bankberater oder Ihre Bankberaterin dafür folgende Unterlagen:

  • Einkommensnachweise,
  • Nachweise über Sicherheiten,
  • Bau- oder Objektbeschreibung,
  • Kostenaufstellungen für den Bau und
  • Planunterlagen (z. B. Lageplan).

Ihr Finanzberater oder Ihre Finanzberaterin prüft gern gemeinsam mit Ihnen, ob Sie Anspruch auf Fördermittel haben. Gerade Familien mit minderjährigen Kindern können vom KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF 300) beim Hauskauf oder dem Bau einer klimafreundlichen Immobilie profitieren.

FAQs zu Bauträgerinnen und Bauträgern

Ein seriöser Bauträger beziehungsweise eine Bauträgerin zeichnet sich durch klare Kommunikation, leicht verständliche Vertragsunterlagen und eine nachweisbare Erfahrung im Bau von Immobilien aus. Wichtige Indikatoren sind positive Bewertungen, ein Handelsregistereintrag, abgeschlossene Referenzprojekte sowie die Mitgliedschaft in einem Branchenverband. Außerdem sollte der Bauträger beziehungsweise die Bauträgerin bereit sein, Einsicht in die Baupläne, Genehmigungen und finanzielle Absicherung des Projekts zu geben. Ein genauer Blick auf die Vertragskonditionen schützt ebenfalls vor unangenehmen Überraschungen.

Ja, beim Kauf einer Immobilie von einem Bauträger beziehungsweise einer Bauträgerin besteht Anspruch auf Gewährleistung gemäß § 634 BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks und deckt Mängel ab, die auf Fehler bei Planung, Bauausführung oder verwendeten Materialien zurückzuführen sind. Wichtig ist, Mängel schriftlich und innerhalb der Frist anzuzeigen. Manche Bauträgerinnen und Bauträger bieten zusätzlich freiwillige Garantien an, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen können.

Bauträger planen, finanzieren und organisieren Bauprojekte, verkaufen nach Abschluss der Arbeiten die fertigen Immobilien und bleiben während des gesamten Prozesses rechtlicher Eigentümer des Grundstücks. Ein Bauunternehmen hingegen führt die eigentlichen Bauarbeiten aus, ist also für die Umsetzung der Baupläne verantwortlich, das Grundstück gehört aber dem Bauherrn. Während der Bauträger das gesamte Projekt betreut und oft auch die Vermarktung übernimmt, arbeitet das Bauunternehmen lediglich im Auftrag des Bauherrn.

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