Mit der Unterzeichnung des Bauträgervertrags beauftragen Sie den Bauträger mit der Errichtung Ihres Eigenheims. Neben Kaufpreis, Fertigstellungstermin und Angaben zur Bauzeit sollte auch Folgendes im Vertrag festgehalten sein:
- Bauverpflichtung,
- Bau- und Leistungsbeschreibung,
- Lageplan,
- Baupläne und Bauzeichnungen,
- Sonderwünsche,
- Eigenleistungen.
In der Baubeschreibung sollte der Leistungskatalog des Bauträgers detailliert festgehalten sein. Achten Sie darauf, dass Angaben zur technischen Ausführung, den verwendeten Materialien und eventuellen Sonderwünschen aufgeführt sind. Der im Vertrag angegebene Fertigstellungstermin ist verpflichtend für den Bauträger. Kann er den Termin nicht einhalten, können Sie Schadensersatzansprüche oder Preisnachlässe geltend machen, wenn dies im Vertrag so festgehalten ist. Achten Sie hier also genau auf den Wortlaut. Klären Sie vor der Unterzeichnung, was genau diese Garantie umfasst, sodass Sie nicht von weiteren Kosten überrascht werden.
Lassen Sie den Vertrag unbedingt juristisch und bautechnisch vor der Unterzeichnung prüfen. Bautechnische Gutachten werden zum Beispiel durch Architektinnen und Architekten, Immobiliensachverständige oder Bauingenieurinnen und Bauingenieure angeboten. So sichern Sie sich zusätzlich ab.