Eine Nichtabnahmeentschädigung müssen Kreditnehmerinnen und -nehmer an die Bank zahlen, wenn sie ein vertraglich zugesagtes Darlehen nicht abrufen, also auf den Kredit verzichten. In diesen Fällen hat die Bank bereits Geld eingeplant oder beschafft, das sie nun nicht wie geplant an Sie verleiht. Dadurch entstehen ihr Kosten und eventuell auch ein Zinsverlust, weil sie nicht die erwarteten Zinsen für die Kreditsumme erhält und das Geld zu schlechteren Konditionen weiterverleiht. Mit der Nichtabnahmeentschädigung gleicht sie dies teilweise aus.