Kurz und kompakt

  • Bausparen dient als langfristige Finanzierungsstrategie für Wohneigentum und kombiniert Sparen mit einem günstigen Darlehen.

  • Der Abschluss eines Bausparvertrags ermöglicht die Festlegung von Zinssatz, Sparrate und Bausparsumme über die gesamte Laufzeit hinweg.

  • Staatliche Förderungen wie Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und Riester-Zulage erhöhen die Attraktivität des Bausparens.

So einfach legen Sie den Grundstein fürs Eigenheim

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  • schwaebischHall
Bausparen mit Bausparvertrag

Verwirklichen Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden und setzen Sie dabei auf eine solide Finanzierung.


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Ihre Vorteile beim Bausparen

  • Ein individueller Bauspartarif, der zu Ihren Wünschen passt

  • Das Bausparguthaben ist für Sie flexibel einsetzbar.

  • Sie können sich niedrige Zinsen für die gesamte Laufzeit sichern.

  • Sie werden beim Sparen durch Prämien vom Staat unterstützt.

Das Fundament für Ihr persönliches Wohnglück

Sie möchten sich den Traum vom Eigenheim erfüllen? Beim Bausparen legen Sie frühzeitig den Grundstein für einen zinssicheren und attraktiven Bausparkredit. Das angesparte Bausparguthaben können Sie zum Beispiel für den Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung nutzen.

So funktioniert Bausparen

Erspartes ist wichtig, um Ihre Baufinanzierung auf sichere Beine zu stellen. Durch Bausparen können Sie Ihr Wohneigentum ganz nach Ihren Wünschen gestalten. Wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen, vereinbaren Sie eine bestimmte Bausparsumme. Die Zinsen sowie die Sparrate werden ebenfalls zu Beginn für die gesamte Laufzeit festgelegt. Während der Vertragslaufzeit sparen Sie einen gewissen Prozentsatz dieser Bausparsumme als Eigenkapital an. Der restliche Betrag, der Ihnen nach der Ansparphase noch zur Bausparsumme fehlt, wird Ihnen bei Zuteilung des Bausparvertrags als Darlehen gewährt. Das Geld für Ihren Bausparvertrag können Sie durch einen einmaligen oder dauerhaften Bankeinzug auf das angelegte Bausparkonto einzahlen. Wenn Sie mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie die Höhe Ihres Regelsparbeitrags verringern oder zeitweise aussetzen und später nachzahlen. Es dauert dann nur länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen.

Bausparen: Guthaben flexibel einsetzbar

Beim Bausparen sichern Sie sich nicht nur ein gutes Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Die Immobilienfinanzierung ist vor allem eine Investition in Ihre Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben. Das Bausparguthaben ist flexibel einsetzbar: ob zur Baufinanzierung, für eine Renovierung, Umschuldung oder Anschlussfinanzierung. Auch eine moderne Küche oder einen neuen Fußbodenbelag können Bausparerinnen und Bausparer mit dem Guthaben bezahlen. Bei jungen Sparerinnen und Sparern bis 25 Jahre gibt es keine wohnwirtschaftliche Beschränkung. Sie können ihr angespartes Geld ausgeben, wofür sie wollen. Gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort finden Sie den Bauspartarif, der zu Ihrem Vorhaben und Ihren finanziellen Möglichkeiten passt. Sie oder er hilft Ihnen bei Fragen zum Bausparen, zum Bauspardarlehen und zu den Konditionen gerne weiter.

Sichern Sie sich Prämien beim Bausparen

Nutzen Sie die Vorteile der staatlichen Förderung, die Bausparen Ihnen bietet. Bei Berechtigung können Bausparerinnen und Bausparer von der Arbeitnehmersparzulage, der Wohnungsbauprämie und der Riester-Zulage profitieren. Detaillierte Informationen zum Bausparen, zur staatlichen Förderung und zu den Zulagen erhalten Sie auf der Internetseite oder in einer Filiale Ihrer Volksbank Raiffeisenbank.

Bausparvertrag übertragen

Wenn Sie keine wohnwirtschaftliche Verwendung für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie den Vertrag nicht einfach kündigen. Sonst gehen bereits erworbene Vorteile – wie die staatliche Förderung oder günstige Darlehenszinsen – verloren. Bausparerinnen und Bausparer können einen Bausparvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine andere Person übertragen. Allerdings sind Übertragungen nur zwischen Angehörigen im Sinne von Paragraph 15 Abgabenordnung (AO) möglich.

FAQs zum Bausparen

Ihre Bausparsumme wird für Sie verfügbar, wenn der Bausparvertrag "zuteilungsreif" ist. Das bedeutet, dass Sie einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz der festgelegten Bausparsumme angespart haben. Zudem muss die erforderliche Bewertungszahl erreicht sein. Diese errechnet sich aus der Bausparsumme, den Zinsen und weiteren Faktoren.

    Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer unserer über 7.500 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein. Ihnen werden alle Informationen zur Volksbank Raiffeisenbank in Ihrer Nähe angezeigt.

      Die Kirchensteuer wird von dem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparkasse Schwäbisch Hall die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist. Zudem darf kein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilt beziehungsweise ein erteilter Freistellungsbetrag bereits ausgeschöpft worden sein. Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet, die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen. Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.

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