Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten, haben bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Den Antrag darauf stellen Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für Angestellte mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) bis zu einer Einkommensgrenze.
Die Förderung beträgt bis zu 123 Euro jährlich pro Person und setzt eine Mindestanlagedauer von sieben Jahren in förderfähige Sparformen voraus.
Seit 2024 liegt die Einkommensgrenze für Einzelpersonen bei 40.000 Euro und für Ehepaare bei 80.000 Euro, wobei die Förderhöhen unverändert bleiben.
Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten, haben bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Den Antrag darauf stellen Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung.
Seit Jahrzehnten unterstützt der Staat Angestellte dabei, Vermögen aufzubauen. Ein beliebtes Instrument dafür ist die Arbeitnehmersparzulage. Dabei erhalten Arbeitnehmer Förderung, wenn sie bestimmte Sparformen nutzen – zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen (VL). Der Staat zahlt dann Zulagen für einen Teil der eingezahlten Beträge, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Laut dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) müssen Arbeitgeber ihren Angestellten auf Wunsch Teile des Gehalts direkt auf ein Anlagekonto überweisen. Dabei können sie zusätzlich vermögenswirksame Leistungen zahlen. Bei Angestellten mit einem eher geringen Jahreseinkommen gibt es noch zusätzliche Förderungen vom Staat. Deren Höhe beträgt mindestens 43 Euro im Jahr und kann auf bis zu 123 Euro im Jahr (246 Euro bei Ehepaaren) steigen, wenn die Empfängerinnen und Empfänger noch mehr sparen, indem sie in einen VL-Aktienfonds oder in einen VL-Bausparvertrag einzahlen. Der Zuschuss ist an eine Sperrfrist von sieben Jahren gekoppelt. Das heißt, Sie erhalten ihn nur dann, wenn Sie Ihr Geld längerfristig per VL-Vertrag anlegen – mindestens für sieben Jahre.
Vermögenswirksame Leistungen sind Sparbeträge, die Arbeitgeber ihren Angestellten freiwillig auf bestimmte Anlageformen wie Bausparverträge, Fondssparpläne oder andere vermögenswirksame Sparprodukte zahlen. Maßgeblich für diese freiwilligen Zahlungen ist ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine Klausel im Arbeitsvertrag. Mit der Arbeitnehmersparzulage schießt auch der Staat noch etwas dazu, wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird und es sich um eine förderbare Anlageform handelt.
Vor 2024 konnten unverheiratete Steuerzahlerinnen und Steuerzahler höchstens ein steuerpflichtiges Einkommen von 17.900 Euro pro Jahr haben, um eine Förderung für ihren Bausparvertrag zu erhalten. Bei anderen Sparformen lag diese Grenze bei 20.000 Euro. Am 1. Januar 2024 wurde diese Einkommensgrenze sowohl für Aktiensparpläne als auch für Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits auf 40.000 Euro angehoben. Für verheiratete Paare erhöhte sich die Obergrenze von bisher 40.000 Euro auf 80.000 Euro. Sowohl die Förderung als auch der maximale Einzahlungsbetrag bleiben unverändert.
Wichtig: Das steuerpflichtige Einkommen ist nicht das Bruttogehalt, sondern der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen übrig ist. Dies ist besonders für Familien wichtig, denn bei ihnen liegt das steuerpflichtige Einkommen aufgrund der Freibeträge oft deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Die genaue Höhe des steuerpflichtigen Einkommens steht auf dem Steuerbescheid.
Der Staat fördert mit der Sparzulage vermögenswirksame Leistungen, wenn Sie diese zum Bausparen nutzen oder sie in Aktien oder Unternehmensanteile investieren. Für einen Sparvertrag auf Basis von Wertpapieren, zum Beispiel einen Aktien-ETF, können Sie laut Vermögensbildungsgesetz ebenfalls Förderung erhalten. Darüber hinaus ist es möglich, die Sparzulage in Aktienfonds zu investieren oder damit ein Darlehen für selbstgenutzte Immobilien zu tilgen.
Anlageform | Max. geförderter Sparbetrag pro Jahr | Fördersatz in Prozent | Maximaler Zuschuss pro Jahr | Einkommensgrenze |
---|---|---|---|---|
Bausparverträge (Wohneigentumssparen) | 470 € (bei Ehepaaren 940 €) | 9 % | 43 € (bei Ehepaaren 86 €) | 40.000 € (bei Ehepaaren 80.000 €) |
Fonds (Kapitalbeteiligungen) | 400 € (bei Ehepaaren 800 €) | 20 % | 80 € (bei Ehepaaren 160 €) | 40.000 € (bei Ehepaaren 80.000 €) |
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Sie beantragen die Arbeitnehmersparzulage in Ihrer Einkommensteuererklärung. Die notwendigen Daten für das Finanzamt übermittelt Ihre Anbieterin oder Ihr Anbieter in der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung. Sie müssen also kein weiteres Dokument abgeben, sondern nur in Ihren Steuererklärungsbögen die Zulage beantragen. Kreuzen Sie dazu im Hauptformular der Steuererklärung das Kästchen „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ an. Wenn Sie das vergessen haben sollten, können Sie die Sparzulage bis zu vier Jahre rückwirkend einfordern. Dafür müssen die Voraussetzungen für den Erhalt der Zulage rückwirkend erfüllt sein. Das Finanzamt überweist Ihnen das Geld in der Regel nach sieben Jahren. Übrigens müssen Sie die Arbeitnehmersparzulage nicht versteuern, da sie gemäß Einkommensteuergesetz nicht zu den Einkünften zählt.
Die Wohnungsbauprämie ist eine zusätzliche Förderung für Sparende, die ihr Bausparvertrags-Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für Wohnungsbau, -kauf, Sanierung oder Renovierung einsetzen möchten. Der Staat zahlt dabei 10 Prozent auf alle monatlichen Beiträge, die in den Bausparvertrag fließen. Diese Förderung gibt es für jährliche Sparsummen von bis zu 700 Euro bei Einzelpersonen und 1.400 Euro bei Ehepaaren. Die jährliche Wohnungsbauprämie beträgt also maximal 70 Euro bzw. 140 Euro. Um die Prämie zu erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen bei Einzelpersonen nicht über 35.000 Euro und bei Ehepaaren nicht über 70.000 Euro liegen.
Wichtig ist, dass Sie die Bausparvertragssumme später für den Kauf, Bau oder die Renovierung von Wohnraum nutzen. Damit richtet sich die Wohnungsbauprämie also vor allem an jene, die Eigentum erwerben oder erhalten möchten. Besonders für jüngere Sparende ist diese Förderung interessant, da sie von einer längeren Ansparphase profitieren können und die Bedingung, dass es oft erst nach einer Ansparphase von mehreren Jahren möglich ist, auf das angesparte Kapital zuzugreifen, für sie kein Problem darstellt.